Familienversichert und selbständig?

2 Antworten

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/

Solange du diese Tätigkeit im Nebenerwerb mit max. 470€ mtl. Gesamteinkommen ausübst, hast du kostenlosen Schutz über die Familienversicherung!

Erst bei hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit ist eine kostenlose Familienversicherung nicht mehr möglich

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
toomuchmoon5  27.06.2022, 13:32

"Solange du diese Tätigkeit im Nebenerwerb mit max. 470€ mtl. Gesamteinkommen ausübst, hast du kostenlosen Schutz über die Familienversicherung!"

Gilt dann das Jahreseinkommen geteilt durch 12. Also können dann ein paar Monate über 470€ liegen, wenn das Jahreseinkommen/12 unter 470€ liegt?

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siola55  27.06.2022, 23:29
@toomuchmoon5 Berechnung des regelmäßigen Gesamteinkommens
Bei der Feststellung, ob die maßgebenden Grenzen des Gesamteinkommens beim Bezug vom Einkommen von Familienangehörigen oder von nicht gesetzlich versicherten Eltern überschritten werden, sind die Einkünfte zu berücksichtigen, die regelmäßig im Monat erzielt werden bzw. zufließen. Daneben werden auch Einkünfte berücksichtigt, die in größeren Zeitabständen erzielt werden, wie z.B. Einmalzahlungen, sofern sie mindestens einmal jährlich gewährt werden. Sie sind anteilmäßig mit dem auf den Monat bezogenen Betrag zu berücksichtigen.

https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/familienversicherung/gesamteinkommen-berechnung-bei-der-familienversicherung_240_497596.html

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siola55  27.06.2022, 23:33
@siola55 Gelegentliches Überschreiten der Einkommensgrenze
Als Gesamteinkommen zählen nur regelmäßige Einkünfte. Einkünfte, die von vornherein für nicht mehr als drei Monate erzielt werden, gelten als unregelmäßig (Ausnahme: Einmalzahlungen aus nicht selbstständiger Beschäftigung). Sie schließen damit die Familienversicherung nicht aus. Wird die maßgebliche Gesamteinkommensgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, führt dies nicht zum Ausschluss der Familienversicherung. Als gelegentlich überschritten gilt die Einkommensgrenze für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres. 
Wenn man ein Einkommen bezieht, dass starken Schwankungen unterliegt, ist das regelmäßige Gesamteinkommen zu schätzen. Dabei ist gegebenenfalls auf das letzte Jahreseinkommen zurückzugreifen.
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Man muß sich dann selbst versichern mit eigenem Einkommen. Ist aber alles bezahlbar als Selbständiger. GKV kann richtig teuer werden. Sei froh, daß Du jetzt in die PKV kommst.