Familienversichert und selbständig?
Hallo,
Ich bin Hausfrau und familienversichert. Da ich mich bald selbständig als Kleinunternehmerin machen möchte, und nicht sofort Beiträge zur KV zahlen möchte, weiß ich jetzt nicht, ob ich noch bis 470€ im Monat in die Familienversicherung bleiben darf, oder ob ich die Beiträge dann doch bezahlen muss?
Danke im Voraus 😀
2 Antworten
Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/
Solange du diese Tätigkeit im Nebenerwerb mit max. 470€ mtl. Gesamteinkommen ausübst, hast du kostenlosen Schutz über die Familienversicherung!
Erst bei hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit ist eine kostenlose Familienversicherung nicht mehr möglich
Bei der Feststellung, ob die maßgebenden Grenzen des Gesamteinkommens beim Bezug vom Einkommen von Familienangehörigen oder von nicht gesetzlich versicherten Eltern überschritten werden, sind die Einkünfte zu berücksichtigen, die regelmäßig im Monat erzielt werden bzw. zufließen. Daneben werden auch Einkünfte berücksichtigt, die in größeren Zeitabständen erzielt werden, wie z.B. Einmalzahlungen, sofern sie mindestens einmal jährlich gewährt werden. Sie sind anteilmäßig mit dem auf den Monat bezogenen Betrag zu berücksichtigen.
Als Gesamteinkommen zählen nur regelmäßige Einkünfte. Einkünfte, die von vornherein für nicht mehr als drei Monate erzielt werden, gelten als unregelmäßig (Ausnahme: Einmalzahlungen aus nicht selbstständiger Beschäftigung). Sie schließen damit die Familienversicherung nicht aus. Wird die maßgebliche Gesamteinkommensgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, führt dies nicht zum Ausschluss der Familienversicherung. Als gelegentlich überschritten gilt die Einkommensgrenze für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres.
Wenn man ein Einkommen bezieht, dass starken Schwankungen unterliegt, ist das regelmäßige Gesamteinkommen zu schätzen. Dabei ist gegebenenfalls auf das letzte Jahreseinkommen zurückzugreifen.
Man muß sich dann selbst versichern mit eigenem Einkommen. Ist aber alles bezahlbar als Selbständiger. GKV kann richtig teuer werden. Sei froh, daß Du jetzt in die PKV kommst.
"Solange du diese Tätigkeit im Nebenerwerb mit max. 470€ mtl. Gesamteinkommen ausübst, hast du kostenlosen Schutz über die Familienversicherung!"
Gilt dann das Jahreseinkommen geteilt durch 12. Also können dann ein paar Monate über 470€ liegen, wenn das Jahreseinkommen/12 unter 470€ liegt?