Krankengeldanspruch endet bald ,was muss ich nun tun?
Hallo Community ich brauche euren Rat !
Ich bin 62 Jahre alt,habe immer gearbeitet,selbstständig und auch als Angestellter und habe noch nie ein Jobcenter von innen gesehen und von daher keinerlei Erfahrung wie ich mich verhalten muss..
Nun zu meinem Problem,
ich habe vor knapp 1,5 Jahren eine lebensbedrohliche Diagnose erstellt bekommen und bin seither auch arbeitsunfähig bzw, krankgeschrieben.
Trotz meiner langen Krankschreibung bin ich bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich seit 10 Jahren arbeite ,ungekündigt.Ich liebte diese Arbeit aber ich kann diesen Job aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausüben,
Meine Aorta ist mehrfach instabil und auch die Durchblutung meiner Beinaterien ist sehr eingeschränkt.Außerdem liegen noch andere Kriterien vor die ich hier nicht aufführen werde.
Ich darf und kann daher meinen Kőrper nicht mehr belasten zumal ich zeitenweise nicht in der Lage bin überhaupt nur kleinere Strecken zu laufen da mir meine Beine den Dienst versagen,ich würde aber ich kann nicht mehr arbeiten.
Da ich nun von der Krankenkasse ausgesteuert werde,wie muss ich mich nun beim Jobcenter verhalten da ich doch immer noch angestellt bin und übergangslos ins Arbeitslosengeld wechseln mőchte.
Ich hoffe dass sich hier jemand auskennt und mir den einen oder anderen Tip geben kann, Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Du solltest erstmal zur Agentur für Arbeit. Das wäre nach dem Krankengeld für dich zuständig. Dafür brauchst du das Schreiben der Krankenkasse mit dem Hinweis auf das Krankengeld, welches enden wird. (Und ja, das geht bei bestehendem Job)
Dort einen Antrag auf ALG 1 stellen. In dem Antrag musst du dich zwar erstmal mit der normalen Stundenzahl zur Vermittlung stellen kannst (und solltest) aber die gesundheitlichen Einschränkungen eingeben bzw. das welche bestehen. Daraus folgend wird dann geprüft, ob du ALG 1 nach der Nahtlosigkeitsregelung bekommst. (Damit würde die Agentur für Arbeit dich unter 15h arbeitsfähig sehen, du müsstest dich nirgendwo bewerben würdest aber aufgefordert werden einen Antrag auf z.B. EM Rente oder Reha zu stellen, das ALG soll quasi bis zur Entscheidung überbrücken) oder die Nahtlosigkeit würde abgelehnt werden. Dann würdest du das normale ALG 1 bekommen und wärst grundsätzlich vermittlungsfähig. Heißt aber ja nicht zwingend, das man auch etwas bekommt.
Ich war selbst nach Aussteuerung vor rund 8 Jahren 7 Monate bei der Agentur für Arbeit habe normales ALG1 bekommen, weil ich vorraussichtlich innerhalb der nächsten 6 Monate wieder arbeiten können würde (hat nicht ganz hingehauen, aber fast) und habe einen einzigen Vermittlungsvorschlag bekommen und das auch nur weil der versehentlich rausgegangen ist. Ich war wesentlich jünger. (Danach Umschulung gemacht, seitdem arbeite ich wieder)
Auch beim JC müsstest du erwerbsfähig sein. Was du ja scheinbar eigentlich nicht bist. Ansonsten würde man auch dort früher oder später zu entsprechenden Anträgen auffordern.
wie siehts aus mit einer Erwerbsminderung-Rente ? Mich wundert, dass Dich die Krankenkasse nicht schon dazu gezwungen hat.
als ich (mit 58) Krebs hatte, zwang mich die IKK dazu, es zu beantragen, half mir sogar bei dem Antrag, um selbst Kosten zu sparen. Ich bekam dann bis zur Altersrente Erwerbsminderungsrente und ging nahtlos ín die Altersrente, wo ich dann sage und schreibe 0,30 € mehr bekam.
Wenn Du vorher wieder gesund wirst, kannst Du wahlweise auch wieder arbeiten.
Auf jeden Fall solltest du dich mit dem Jobcenter und deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, vielleicht haben die irgendwelche Informationen für dich, wie es weiter geht.