koran während der periode anfassen?

5 Antworten

Nein. Du musst warten bis deine Periode vorbei ist. Während der Periode soll man den Koran nicht berühren.

darksoull  25.06.2021, 13:39

warum soll die dieses buch nicht anfassen dürfen währens ihrer periode?

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Nassinco  25.06.2021, 15:05
@darksoull

Es ist kein normales oder verfälschtes Buch. Es handelt sich um den Koran, ein Buch von Allah!

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darksoull  25.06.2021, 15:06
@Nassinco

Nein das Buch wurde von Menschen geschrieben und von Maschinen gedruckt, der Koran ist bloß das Denken der Person mohammed

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Nassinco  25.06.2021, 15:09
@darksoull

Wenn du so denkst, dann will ich mit dir keine Diskussion führen.

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1.) Einer menstruierenden Frau ist das Verrichten der Pflichtgebete und der freiwilligen Gebete nicht erlaubt. Die Verpflichtung zum Gebet entfällt für sie. Daher muss sie es nicht nachholen, nachdem sie ihre rituelle Reinheit wiedererlangt hat. Darüber sind sich die Gelehrten einig.

2.) Es ist harâm, das Pflichtfasten und das freiwillige Fasten zu fasten. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zum Fasten nicht, es ist aber nicht gültig, wenn sie fastet. Daher muss sie die Fastentage des Ramadân nachholen. Diesbezüglich besteht ein Konsens.

3.) Es ist ihr harâm, die Ka‘ba zu umrunden, weder der Pflicht-Tawâf noch der freiwillige Tawâf ist in diesem Zustand gültig. Ihr sind alle Riten von Haddsch und Umra erlaubt, mit Ausnahme des Tawâf und den zwei Rak‘as nach dem Tawâf. Darüber sind sich die Gelehrten einig.

4.) Es ist ihr verboten, den Qurân zu lesen. Dies ist die Meinung von Asch-Schâfi‘î. Von Mâlik, Ahmad und Abû Hanîfa hingegen gibt es zwei überlieferte Ansichten. Die eine besagt, dass es harâm sei. Laut der zweiten ist es jedoch erlaubt. Zudem waren sie sich allesamt einig, dass der Frau während der Menstruation und im Wochenbett Tasbîh, die Worte Lâ ilâha illa Allâh und alle anderen Formen des Gedenkens an Allâh mit Ausnahme des Qurân erlaubt sind.

5.) Es ist ihr verboten, ein Qurân-Exemplar zu tragen oder es zu berühren.

6.) Es ist ihr verboten, sich in der Moschee aufzuhalten. Erlaubt ist ihr hingegen, sie ohne sich aufzuhalten zu durchqueren, wenn sie nicht befürchtet, dass Unreines die Moschee verunreinigen könnte.

7.) Es ist laut einstimmiger Meinung verboten, vaginalen Geschlechtsverkehr mit einer menstruierenden Frau zu vollziehen.

8.) Es ist harâm, den Itikâf [Zurückziehen in der Moschee] durchzuführen und er ist in diesem Fall auch nicht gültig.

9.) Es ist harâm, die Scheidung auszusprechen, auch wenn sie nach der wahrscheinlicheren Meinung gültig ist.

10.) Durch die Menstruation erlangt ein Mädchen die Pubertät (und ist somit in religiösen Belangen volljährig).

11.) Durch die Menstruation wird die Wartefrist und die Schwangerschaftsbestimmung bestimmt, hierfür gibt es jeweils detaillierte Regeln.

12.) Sie bedingt Ghusl (die rituelle Ganzkörperwaschung.

13.) Die rituelle Ganzkörperwaschung ist mit Ausnahme der Waschungen während des Haddsch nicht gültig, letztere sind hingegen gültig.

14.) Es ist harâm, die Rezitationsniederwerfung und die Dankesniederwerfung zu vollziehen und sie sind auch nicht gültig. Dies gilt laut denjenigen, die der Ansicht sind, dass diese Art der Niederwerfung in die Kategorie des Gebetes gehört. 

Über die meisten dieser Regeln sind sich die Gelehrten einig, bei anderen hingegen gibt es Meinungsunterschiede.

Quelle: islamweb

für dich ist punkt 5 entscheidend und frage lieber einen imam, hier kannst du auf falsche antworten stossen. Man muss immer mit wissen sprechen

anonymm91 
Fragesteller
 25.06.2021, 13:42

ich danke dir :)

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Ja, natürlich darfst du das.

Du solltest dir die Hände so oder so regelmäßig waschen, dann ist alles gut.

Die Periode ist eine gesunde Körperfuntkion, die Allah die mitgegeben hat, warum sollte man Frauen deswegen anders behandeln?

Allah stört sich ja auch nicht daran, dass dein Dickdarm/Mastdarm mit Kot gefüllt ist. Den schleppst du ja immer mit dir rum und du fasst den Koran an, also.

Es gibt MEILENWEIT in ganz EU kein einzige "KoranwährendPeriodeAnfassVerbot"!

also KLAR darfst Du!

...oder von WEM würdest Du es Dir denn verbieten lassen?