Könnte es neuwahlen geben?
Hi @ll
Wegen der Wahl schlappe heute im Bundestag, könnte es Neuwahlen geben ?
8 Antworten
Guten Tag!
Sollte auch der zweite Wahlgang keine absolute Mehrheit bringen, als auch im dritten Wahlgang der Kandidat nicht die relative Mehrheit der Stimmen für sich gewinnen, kann der Bundespräsident entweder den vorgeschlagenen Kandidaten zum Kanzler ernennen oder den Bundestag auflösen (vgl. Artikel 63 Abs. 3 und 4 GG). Neuwahlen sind verfassungsrechtlich somit nach einer Wahlniederlage möglich.
Ob es tatsächlich zu Neuwahlen kommt, ist eher anzuzweifeln. Bleibt abzuwarten, wie der nächste Wahlgang ausgehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Zu teuer - der ganze Driss.
Ich bin eher dafür wir verlängern ab sofort die Legislaturperiode auf 12 Jahre. Dann ist erstmal Ruhe im Karton.
Eine Auflösung des Bundestags wird erst durchgesetzt, wenn Merz im 2. UND 3. Wahlgang scheitert. Und selbst dann kann der Präsident ihn trotzdem noch zum Kanzler ernennen. Auch wenn er nicht durch eine Mehrheit legitimiert wird.
Also nein, Merz wird meiner Ansicht nach im 2. Wahlgang mit der Mehrheit von 316 Stimmen gewählt werden.
Nein. Sehr unwahrscheinlich, dass man sich innerhalb der 14 Tages-Frist nicht einigt.
Gem Art 63 GG nur dann wenn innerhalb von 14 Tagen keine Mehrheit zustande kommt und der Bundespräsident den BT auflöst