Könnte das Jobcenter mir in meinem Fall den Führerschein finanzieren?

4 Antworten

Die Grundvorraussetzung dafür ist gar nicht gegeben, nämlich: du beziehst keine Leistungen nach SGB II.

Wenn jemand so wie du mit deinem Teilzeitjob im Arbeitsverhältnis steht oder eine Ausbildung beginnt, hat er in der Regel keinen Anspruch auf Förderung des Führerscheins durch das Jobcenter. Wärst du ein sogenannter „Aufstocker“, würdest also ergänzend zu deiner Haupttätigkeit Leistungen nach dem SGB II beziehen, sähe es etwas anders aus. Aber auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen.


BillyBilly934 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 15:41

Ich beziehe ALG II und bin momentan arbeitssuchend, mein letztes Arbeitsverhältnis war nämlich auf diese 6 Monate befristet.

Sei etwas geht. Ebenso das die einem sogar ein Auto finanzieren. Die Grundvoraussetzung dafür ist aber das die persönlichen Vorgaben passen und eine unbefristete Arbeitsstelle die schriftlich vorliegt.

Dann kann das auf Antrag unter Umständen im Rahmen eines Darlehens bewilligt werden. Bei dem Auto darf man sich aber nicht vorstellen ins nächste Autohaus flitzen zu können.

Auch da gibt's bestimmte Vorgaben. Zum einen eine preisliche Grenze. Ich meine die läge bei um die 2.000€. Zudem muss das Fahrzeug angemessen sein. Also z.B keinen 30 Jahre alten 5er BMW oder ähnlich. Und die Karre muss mindestens 1 Jahr TÜV haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

BillyBilly934 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 20:12

Gut zu wissen, danke für die Info

Zweifelhaft, aber ggf. einen Versuch wert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Als Darlehen vielleicht. Geschenkt sicher nicht.


BillyBilly934 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 18:57

Dann werde ich da mal anrufen und nachfragen