Das ist einkommensabhängig. Grundsätzlich darfst du, auch wenn du KiZ und Wohngeld bekommst, etwas dazuverdienen. Die ersten 100 Euro aus Erwerbstätigkeit werden dabei nicht angerechnet, denn das ist ein sogenannter Freibetrag, den die Familienkasse vorgibt. Alles, was über diese 100 Euro hinausgeht, wird einkommensabhängig (teilweise) angerechnet.

...zur Antwort

Die Grundvorraussetzung dafür ist gar nicht gegeben, nämlich: du beziehst keine Leistungen nach SGB II.

Wenn jemand so wie du mit deinem Teilzeitjob im Arbeitsverhältnis steht oder eine Ausbildung beginnt, hat er in der Regel keinen Anspruch auf Förderung des Führerscheins durch das Jobcenter. Wärst du ein sogenannter „Aufstocker“, würdest also ergänzend zu deiner Haupttätigkeit Leistungen nach dem SGB II beziehen, sähe es etwas anders aus. Aber auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen.

...zur Antwort

Solchen Leuten wünsche ich eine Totalsanktionierung auf unbestimmte Zeit. Die hätten es verdient. Offenbar will er beim JC den Eindruck erwecken, dass er "unvermittelbar" ist und simuliert Krankheit oder andere körperliche Beeinträchtigungen.

...zur Antwort