Können sich Reichsbürger (theoretisch) auf das internationale Völkerrecht beziehen?
In vielen Selbstverwaltungszonen der Reichsbürger, beispielsweise der Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (Peter Fitzek I) oder das Königreich Germanitien, gibt es Warnschilder, die die Behörden der BRD warnen, falls sie die Grenzen der Zone übertreten, werden sie gegen das internationale Völkerrecht verstoßen und angeklagt. Ist diese Methode nun überhaupt anwendbar und was bräuchte eine Selbstverwaltungszone um von der UN anerkannt zu werden?
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6 Antworten
Damit etwas als Staat anerkannt werden kann, bedarf es drei Dinge:
- Ein Staatsvolk
- Ein Staatsgebiet
- Eine Staatsgewalt
Punkt 1 ist schnell abgehandelt, man benötigt ein paar Gleichgesinnte. Für Punkt 2 benötigt es ein reales Gebiet, welches von keinem anderen Staat beansprucht wird - davon gibt es auf diesem Planeten jedoch nicht mehr viel. Für Punkt 3 bedarf es einer fundierten Rechtsgrundlage und die tatsächliche Möglichkeit die Staatsgewalt auch auszuüben.
Die meisten der Reichsbürger und scheitern an Punkt 2 (Selbstverwalter an Punkt 1), aber spätestens bei Punkt 3 ist dann der Traum zu Ende.
Laß es uns mal prüfen:
Staatsvolk - ja
Staatsgebiet - ja
Staatsgewalt - ja
Offensichtlich ist Israel ein Staat.
Dann ist der IS auch ein Staat. Außerdem müssen sie dann auch die Volkrepubliken Donezk und Luhansk als Staaten sehen. Und richtig interessant wird es bei Taiwan.
Der Punkt ist, Sie kommen immer zu einen Willkührelement bei der Staatsentstehung.
Der IS hatte nie ein Staatsgebiet und auch nie eine Staatsgewalt. Donezk und Luhansk fehlt(e) das Staatsgebiet, weil dieses zur Ukraine gehört(e). Da wird man sehen, wie sich das in Zukunft entwickelt.
Und was Taiwan angeht wird es in der Tat interessant, da sowohl der Rechtsanspruch der Republik, als auch jener der Volksrepublik nicht unbegründet sind.
Ganz so willkürlich ist das gar nicht mal, es bedarf jedoch in Einzelfällen sehr viel Recherche und juristischer Expertise.
Der IS hatte ein Staatsgebiet, welches er militärisch kontrolliert hat. Das ein Staat auf einen "freien" Gebiet entsteht ist eher die Ausnahme. In der Regel entstehen neue Staaten entwender durch erlaubte Separation, oder dadurch das man das Gebiet in einen Unabhängigkeitskrieg militärisch erobert.
Die Gebiete, die der IS kontrolliert hat gehörten jeweils anderen Staaten. Sei es nun der Irak, Syrien oder Afghanistan.
Dazu müssten diese "Staaten" erst von anderen Staaten anerkannt werden.
Sie können sich im Grunde ja auch nur auf das internationale Völkerrecht berufen, wenn sie auch als Staat anerkannt sind.
Da dieser "Staat" nicht anerkannt ist, kann er auch keine eigene Gesetze und Vorschritten erlassen, den es gelten weiterhin die Gesetze der BRD.
Was so ein Gebilde machen müsste, um als Staat anerkannt zu werden, ist gar nicht so einfach zu sagen. Hier verweise ich auf einen Artikel, den ich in dem Zusammenhang gefunden habe:
https://katapult-magazin.de/de/artikel/wann-ist-ein-staat-ein-staat
Hiernach wäre es wohl vor allen die fehlende Souveränität, die eine Anerkennung unmöglich machen würde.
Als zunächstmal muß ein Staat nach der 3 Elementelehre ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsmacht haben. Allerdings führt das Erfüllen der 3 Elemente nicht automatisch zu einen Staat.
Es gibt kein anerkanntes Recht der Staatenbildung, das irgendwie genau definiert, ab wann etwas völkerrechtlich ein Staat ist. Tatsächlich ist die Staatlichkeit letztlich eine willkührliche Angelegenheit.
Denn viele neue Staaten sind selbst ernannte Staaten auf einen schon beanspruchen Staatsgebiet. ( z.B. die USA und Israel ). Auf Dauer zeigt die Geschichte, ob sich ein Staat als socher militärisch behaupten kann oder nicht.
Das Schild ist natürlich totaler Quatsch.
Nein und in meinen Augen machen sich die Reichsbürger so was von lächerlich...
Sie benutzen den Euro, trennen ihren Müll usw. und dann behaupten sie, sie wären Bürger des deutschen Reiches, obwohl wo es doch dort weder den Euro noch gelbe Tonnen gibt?
Sie befinden sich auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland und wenn sie Ansprüche irgendwelcher Art hätten könnten sie das über den Internationalen Gerichtshof klären lassen.
Was sie aber nicht können, ist eigenmächtig Teile der Bundesrepublick als ihr Territorium auszugeben.
Die BRD gibt es aber. Sie dürfen nicht auf Staatsgebiet der BRD einen eigenen Staat beanspruchen.
Nur Gurkistan darf das ;)
Nach der Definition wäre z.B. Israel dann kein Staat.