Können Jugendliche die Angst vor dem Wehrdienst haben jetzt einfach dreist ihr Geschlecht ändern weil die Altparteien Frauen nicht einziehen?
13 Antworten
Hallo Franz,
wie so oft erspart ein Blick ins Gesetz müßige Spekulationen.
SBGG § 9 [Auszug]
Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird.
Es bleibt die Frage ob Ersatzdienst nicht einfacher ist, als die Änderung des Geschlechtseintrages.
Bei diesem Fragesteller ja nichts ungewöhnliches; er hat einfach Angst vor Menschen, die frei über sich und ihre Leben entscheiden.
Erspart es nicht, weil es in der Frage ja ums "jetzt" ging.
Wobei der unmittelbare zeitliche Zusammenhang, zwischen jetzt das Geschlecht einführen und dem Verteidigungsfall wird da eher genau so wenig wahrscheinlich sein, wie der zum möglichen Beginn einer neuen Wehrpflicht.
Deine Kommentar ist unverständlich.
Artikel 12a des Grundgesetzes regelt die Möglichkeit des Wehrdienst
Erfolgt eine Änderung des Geschlechts erkennbar im "unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang" bleibt diese Unberücksichtigt.
Das "jetzt" in der Fragestellung dürfte soviel bedeuten wie "nach (jetzt) geltenden Recht"
Aktuell ist die Wehrpflicht ausgesetzt, und daran wird sich auch absehbar nichts ändern. Ändert Mann das Geschlecht heute, wird wohl kaum von einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang gesprochen werden können, wenn die Wehrpflicht in X-Jahren wieder eingeführt werden sollte.
Das "jetzt" in der Fragestellung dürfte soviel bedeuten wie "nach (jetzt) geltenden Recht"
Frage (reduziert):
Können Jugendliche .... jetzt .... ihr Geschlecht ändern ....
Antwort:
Ja, aber nach dem aktuellen Selbstbestimmungsgesetzes nur nach Zustimmung durch die Eltern.
Würde die Wehrplicht Morgen eingeführt, bleibt diese Umwandlung unberücksichtigt. Warten wir mal Morgen ab, ob das wirklich so ist.
Das "jetzt" in der Fragestellung dürfte soviel bedeuten wie "nach (jetzt) geltenden Recht
Ja, was auch sonst.
Wenn er jetzt sein Geschlecht ändert, wird er die jetzt gültigen Gesetze beachten müssen. Daraus folgt die Antwort:
Ja, aber nach dem aktuellen Selbstbestimmungsgesetzes nur nach Zustimmung durch die Eltern.
Altparteien... das Wort zeigt, wie Du tickst und dass Dir die Wehrpflicht völlig egal ist. Du willst einfach nur Stimmung gegen das Selbstbestimmungsgesetz machen.
Nein, da "Für den Spannungs- und Verteidigungsfall sieht das SBGG eine ausgewogene Sonderregelung vor: Für den Dienst an der Waffe bleibt vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen, wenn eine Änderung des Geschlechtseintrags in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- oder Verteidigungsfall erfolgt."
Das wurde schon vor Jahren durchgekaut und kaum gibts dazu was neues werden die alten Schuhe wieder angezogen...
Allerdings war nach dem Wehrdienst gefragt, nicht nach dem Spannungs-
und Verteidigungsfall.
Wird wohl kaum anders gehandhabt, die Änderungen durch das SBGG sind noch recht neu, sieht man ebenfalls beim Fall von Marla-Svenja, dort hat man auch sich lange mit Auseinandergesetzt, da zuvor es sowas einfach nicht gab. Mit dem Fall werden da definitiv noch weitere Punkte dazu kommen und bislang steht die Pflicht eher im Zusammenhang mit den Spannungen und dem Verteidigungsfall. Wenn es zum neuen Konzept endgültig kommt würde ich darauf Tippen, dass es ähnlich wie hier so steht.
Nvm hat sich eig. schon alles geklärt, leider steht bei der Bund Seite nicht alles und erst ein Blick direkt ins SBGG bei § 9 erklärt sich alles da dort bereits "Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft," Also mit "Dienst mit der Waffe" ist die Wehrpflicht mit inbegriffen und nicht nur im "Spannungs- und Verteidigungsfall". Also ist das schon unter Berücksichtigung.
Auch der Wehrdienst nach Artikel 12a wird im §9 des SBGG bedacht.
Ich habe wie gesagt ergänzt, weil wie dir vielleicht nicht aufgefallen ist, steht der Rest bereits ganz oben... und Wehrpflicht ist nun mal immer im Zusammenhang mit Spannungs- oder Verteidigungsfalls und einen Spannungsfall haben wir auf der Welt, sonst wäre die Wehrpflicht ja auch kein Thema, da keiner sagt, wir machen die Wehrpflicht nur zum Spaß...
Was soll das? Spannungs- oder Verteidigungsfall ist ein
genau definierter Zustand des Staates, der offiziell erklärt wird und
in dem einiges anders ist als im Frieden. "einen Spannungsfall
haben wir auf der Welt" - entscheidend ist, ob er in Deutschland
erklärt wurde. In der BRD war das z. B. noch nie der Fall.
Die Wehrpflicht ist davon völlig abzugrenzen, denn sie gilt
auch im Frieden.
Noch haben wir keinen offiziellen Spannungsfall oder Verteidigungsfall und auch noch keine neue Wehrpflicht, sondern nur die alte abgesetzte, beides wäre aber in der Zukunft realistisch.
Und nein sie ist nicht abzugrenzen, da "Damit ist die Wehrpflicht zwar nicht abgeschafft; diese lebt jedoch nur auf, wenn der grundgesetzlich geregelte Spannungs- oder Verteidigungsfall festgestellt wird."
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/wehrdienst-bfd
So zur aktuellen ausgesetzten Wehrpflicht, die vllt. kommende neue ist mir noch unbekannt wie jedem vermutlich.
Und nein sie ist nicht abzugrenzen, da "Damit ist die Wehrpflicht zwar nicht abgeschafft; diese lebt jedoch nur auf, wenn der grundgesetzlich geregelte Spannungs- oder Verteidigungsfall festgestellt wird."
Gemäß Wehränderungsgesetz von 2011.
Danach würde die Wehrpflicht nur wieder aktiv, wenn der
Spannungs- oder Verteidigungsfall eintritt.
Und das soll ja gerade geändert werden. Dann ist die
Wehrpflicht wie früher auch im Frieden aktiv.
Darum geht es in dieser Frage.
Das ist nicht korrekt, da nicht die Wehrpflicht auch im Frieden aktiv werden soll, sondern die Wehrerfassung.
"Die Wehrerfassung wird unabhängig vom Spannungs- oder Verteidigungsfall reaktiviert, modernisiert und an das aktuelle Melderecht und die damit verbundenen ITInformationstechnik-gestützten Verfahren angepasst. Dies stellt gegenüber dem früheren Erfassungsverfahren auch eine Entlastung für die Meldebehörden der Bundesländer dar."
Der Geschlechtswechsel ist im Schönwetterlustundspielegesetz verankert. Was den Wehrdienst betrifft ist jedoch das Kononenfutterbereitstellungsgesetz maßgeblich.
Ja, aber nach dem aktuellen Selbstbestimmungsgesetzes nur nach Zustimmung durch die Eltern.
Sie könnten allerdings auch die aktuelle Debatte verfolgen, und so feststellen, das der Wehrdienst für sie noch ein weiter Ferne liegt, so sie ihn denn nicht freiwillig machen wollen.
👍
Mich stört bei der Frage allerdings die Feindseligkeit: Als würde man das Geschlecht nach Lust und Laune wechseln.
Leider bin ich zu spät am Rechner.