Können Ärzte sich selber krank schreiben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein angestellter, also gesetzlich krankenversicherter Arzt muss sich von einem Kassenarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen und aus § 5 Abs. 1 S. 5 EntgFG liest man auch, dass das eine andere Person sein muss. Ein selbstständiger Arzt kann sich selbst krankschreiben, das wird seine private Krankenversicherung aber vermutlich nicht akzeptieren (und das wird auch so im Vertrag stehen).

Ein approbierter Arzt darf sich aber selbst verschreibungspflichtige Medikamente (aus seinem Berufsbereich) verordnen.

Nein, er muss zu einem anderen Arzt.

Ohne scheiß jetzt ?:D

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@Craftdor

Ich meine das mal gehört zu haben. Bin mir aber nicht zu 100% sicher ob es stimmt.

Auch die Angestellten (Arzthelfer/innen) müssten demnach zu einem anderen Arzt.

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Ist das nicht abhängig von der Krankheit?

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Nein. Ein Arzt darf sich auch keine Rezept für ein Medikament selber verschrieben.

Doch, das darf er. Innerhalb seines ärztliches Berufes (Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt), kann er sich selbst verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, dafür reicht, dass er sich als Arzt ausweisen kann (§ 4 Abs. 2 AMVV).

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Nein. Er muss wirklich zu einem anderen Arzt.

Nein, kann er nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bundeswehr Sanitätsdienst + Studium Medizin

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