Klimakleber Schadenersatz?
Moin, kann ich den Klimakleber, der die Spur blockiert in der ich stehe, fotografieren und bei der Polizei vor Ort wegen Nötigung und/oder Erpressung anzeigen und evtl. Schadenersatz für versäumte Termine fordern? Und, ist die Polizei vor Ort verpflichtet die Anzeige aufzunehmen?
Danke
6 Antworten
Fotografieren wegen Privatsphäre ohne sein Einverständnis nicht.
Anzeige erstatten, natürlich.
Schadensersatz ist privatrechtlich. Da müsstest Du, sofern dem Klimakleber der Prozess gemacht wird, in die Nebenklage eintreten, um Deine Forderungen einzuklagen. Die wirst Du glaubhaft belegen müssen. Du wirst dafür wohl auch einen Anwalt benötigen, wobei dessen Honorar dann gezahlt wird von der unterlegenen Partei.
Privatsphäre nicht, aber das Recht auf das eigene Bild als Einzelperson. Das gilt nicht für Gruppen ab 10 Personen auf einem Bild.
Fotografieren darfst du ihn selber nicht du darfst die Polizei rufen, aber ja du kannst Schaden ersatz verlangen und ihn wegen Nötigung Verklagen
auch wenn ich diesen Tatsbestand da nicht wirklich sehe
Die Anzeige wird von Amtswegen gefertigt. Du kannst deine Personalien aber als Zeuge/Geschädigter angeben. Ferner hast du Anspruch auf die Personalien des Klebers, um deine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Du kannst eine Anzeige wegen Nötigung aufgeben. Theoretisch müssten die Polizisten dies auch aufnehmen. Der Schadensersatz ist privatrechtlich. Damit hat die Polizei nichts zu tun.
Ja, kannst du. Du kannst ihn aber auch direkt von der Straße befördern, um wichtige Termine wahrnehmen zu können.
Du kannst ihn aber auch direkt von der Straße befördern, um wichtige Termine wahrnehmen zu können.
Er ist festgeklebt dies wäre also Körperverletzung. Kein "wichtiger Termin" rechtfertigt keine Körperverletzung.
War geistig noch im englischen^^ Dort gibt es keine doppelte verneinung sondern es ist eine verstärkung :)
Deutsche Sprache schwere Sprache, hat meine Mutter früher immer gesagt.
Welche Privatsphäre?! Der Kleber ist in der Öffentlichkeit und begeht eine Straftat. Da darf er natürlich fotografiert werden. Das Foto darf nur nicht veröffentlicht werden.