Kleinanzeigen: Getauschte Ware nicht angekommen?

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Kann ich was tuhen?

Klar kannst Du was tun:

Du hast den Namen und die Adresse, also kannst Du Deinen Artikel zivilrechtlich einfordern oder einklagen; und das am besten per Einwurfeinschreiben.

§ 447 BGB, Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Du kannst ihn bei Kleinanzeigen melden und ggf. bei der Polizei anzeigen. Ansonsten kannst du daraus lernen, nicht mehr so naiv zu sein.

Du könntest den anderen anzeigen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 1. Schule 2. Vater. 3. Freizeit/Hobby/Aktivität
Kann ich was tuhen?

Nix. Wer blauäugig handelt trägt im Zweifel den Schaden. 🤷‍♂️

Du kannst dich damit abfinden, dass er dich abgezockt hat und deine Tauschware gar nicht abgeschickt hat... du kannst ihn auf Erfüllung der Vereinbarung verklagen

mchawk777  16.03.2024, 17:16
du kannst ihn auf Erfüllung der Vereinbarung verklagen

Stimmt - fragt sich nur, ob das monetär sinnvoll ist. Aber das wäre in der Tat eine andere Frage. 😉

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