Kann mir aber bitte jemand sagen wo diese Schulden herkommen und was damit passiert?

Ganz einfach:

PayPal macht einen Abbuchungsversuch, und wenn der fehlschlägt, dann noch einen einzigen weiteren.

Und wenn der wieder fehlschlägt, dann wird deren Inkassodienst KSP tätig, und das willst Du nicht wirklich.

PayPal ist übrigens (nicht nur) ein Zahlungsdienstleister, sondern eine internationale Bank, und sowas kann Dir auch einen Schufa-Eintrag einbringen, was Folgen für Dein weiteres Leben haben dürfte.

Und strafrechtlich ist das auch nicht ohne:

Klicken: StGB §263

Klicken: StGB §269

Du kannst auch folgendes machen:

Klicken: Wie kann ich Geld auf mein PayPal-Konto einzahlen?

Wenn mein Konto gesperrt wird, sind die dann weg?

Machst Du Witze?!?

Die besehen selbstverständlich weiter und PayPal treibt die auch rgroros ein, wie, steht oben.

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Wenn ein Mindestpreis nicht erreicht wird, dann kommt auch kein Kaufvertrag zustande.

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Welcher Zahlungsempfänger steht bei der Abbuchung, die Schufa oder ein anderes Unternehmen?

Hast Du vielleicht (irrtümlich, wie auch immer...) dieses Abo abgeschlossen?:

* meineSCHUFA kompakt: Die einmalige Aktivierungsgebühr von 9,95 € entfällt für Neukunden während des Aktionszeitraums vom 15.02.2024 bis 30.06.2024. Mindestlaufzeit: 12 Monate (Kündigungsfrist während der Mindestlaufzeit: ein Monat zum Laufzeitende); danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit zum Preis von derzeit monatlich 3,95 € (kündbar jeweils zum Ende des laufenden Vertragsmonats). Preise inkl. der gesetzl. gültigen MwSt., keine Versandkosten.

https://www.schufa-auskunft-kostenlos.net/meineschufa-kompakt/

Falls ja, dann kannst Du das vermutlich nur noch wie oben beschrieben fristgemäß kündigen, ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ist nicht mehr möglich.

Und so lange wirst Du das zahlen müssen.

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Setz Dich mit eBay in Verbindung, hier sind die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:

Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen

Klicken: eBay-Impressum

Und sei darauf vorbereitet, dass eBay mit Sicherheit einen Datenabgleich per Ausweisscan zwecks Personen- und Altersverifizierung vornehmen wird.

Klicken: Identität bestätigen

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Soweit ich festgestellt habe, gibt es keinen Ebay Support. Zumindest finde ich nichts passendes.

Dann hast Du nicht richtig gesucht:

Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen

Klicken: eBay-Impressum

Das ist aber auch völlig irrelevant:

Bei der neuen Zahlungsabwicklung zahlst Du ja inzwischen nicht mehr an den Verkäufer, sondern an eBay, und da hast Du bei jeder Bezahlart Käuferschutz.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Wenn man einen Artikel nicht erhält oder der erhaltene Artikel nicht der Beschreibung entspricht, dann ist Dein Verkäufer Dein erster Ansprechpartner.

Sollte der Verkäufer nicht einlenken, dann eröffnet man über eBay einen Käuferschutzfall:

Klicken: eBay - Problem mit einem Verkäufer melden

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Das geht nur bei Lastschriften, nicht aber bei Überweisungen.

Du kannst unberechtigte Lastschriften innerhalb einer Frist von 13 Monaten zurückgeben:

Klicken: Was tun bei unberechtigten Abbuchungen?

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Man "storniert" nicht, sondern man erklärt seinen Widerruf.

Und nein, das ist nicht das Gleiche.

Jeder gewerbliche Online-Verkäufer in Deutschland hat eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, und in der steht ausführlich, wie ein Widerruf zu erfolgen hat.

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Die Sache ist, dass ich in 4 Monaten mein Kind zur Welt bringe und deswegen nicht ins Gefängnis gehen möchte.

Blödsinn , natürlich kommt deswegen niemand ins Gefängnis.

Bekomme ich nur Geldstrafe oder so?

Weder noch, weil er Dich nicht verklagen wird.

Außerdem ist verklagen Zivilrecht, kein Strafrecht.

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Du wirst auch das wieder mal völlig unbeschadet überleben.

Und lass bitt Deine klar erkennbare Hypochondrie therapieren.

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Gewicht 4.670 kg (10.300 lbs) Länge 3,66 m (12 ft) Durchmesser 1,52 m (60 in) Spaltmaterial 6,2 kg Delta-Phase-Plutonium-Legierung (überw. 239Pu, sehr geringe Menge an Gallium) Neutronenreflektor abgereichertes Uran (überwiegend 238U) Neutronenquelle (Initiator) Polonium-Beryllium Chemische Sprengstoffe Composition-B (60 % Hexogen, 39 % TNT)

Baratol (TNT und Bariumnitrat) Zünder Luftdruckzünder

Fernmesszünder (Radar) Explosionsenergie 22 ± 2 kT / 92 ± 8 Terajoule Explosionshöhe 500 ± 10 m (1650 ± 33 ft)

https://de.wikipedia.org/wiki/Fat_Man#Daten

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Hallo ihr lieben ❤️ ich habe eine Frage kann ich diesen Menschen heute noch anzeigen?

Hallo ihr Lieben ❤️!

Ich habe mal über eBay was verkaufen wollen. Ich bin bei eBay registriert - mich gibt es ja ! Es gab mal ein Forum, das ziemlich unseriös war. Das gehört einem Schweizer: Manfred Murer ist der Name. Er kommt aus der Stadt Lugano, Schweiz! Das Forum hieß "outbay". Auf der Homepage des Forum war der Kontakt zu den Verantwortlichen nur per E-Mail erreichbar. Ich habe es selber herausgefunden, dass er aus der Schweiz kommt und das ihm das Forum gehört!

Ich will gar nicht wissen, wie viele Personen in dem Forum Opfer geworden sind ! Über mich wurde geschrieben, dass ich angeblich die bestellte Ware nicht liefer u.s.w. - also dass ich ein Betrüger bin 😂. Im Forum ist mein Name zu finden gewesen, meine Kontodaten und die komplette Anschrift ! Darf das ohne Weiteres im Forum drin stehen ? Ich will, dass es ganz Deutschland weiß, dass ich kein Betrüger bin sondern ein seriöser Verkäufer!

Als ich ihn gebeten habe, das zu löschen was er nicht gemacht hat ! Ich wollte natürlich hier im Forum für die, die sich rechtlich auskennen schreiben, wie die beruflichen Verkäufer bei eBay Geld verdienen. Sie kaufen ihre Ware direkt beim Hersteller und Großhändler und auf B2B Marktplätze wie "zentrada.de", "restposten.de" ,"restposten24.de", "grosshandel.eu" und "bigbuy.eu". Man sollte auch "internethandel.de" kennen 👍🍀😃.

Kann ich von ihm eine Entschuldigung und eine Entschädigung fordern? Für die, die sich rechtlich auskennen? Die beruflichen Verkäufer bei eBay können auch meistens English und kaufen ihre Ware in den günstigsten Ländern ein wie China auf solchen B2B Marketplace wie "ec21.com", "tradekey.com" und "toboc.com" ein. Man sollte nur drauf achten, von Verkäufern einzukaufen, die durch Gewerbeschein von den Marktplätzen geprüft worden sind und dass man eine sichere Bezahlung wählt, damit man nicht betrogen wird 😉 dann ist man auf der sicheren Seite 👍😉

Und wenn ich ihn anzeigen kann, wie lange kann ich das machen? Wann ist die Verjährungsfrist? Ich würde mal sagen, dass es noch mehr Opfer in diesen "outbay.ch"-Forum gegeben hat. Es soll ein beliebtes Forum zu eBay gewesen sein so stand es auf der Homepage bei outbay.ch. Ich danke schon im voraus für alle Antworten und die Hilfe, die ich bei Gutefrage bekomme. Wie soll ich vorgehen - wie kann ich Manfred Murer aus der Schweiz Stadt Lugano zu Rechenschaft ziehen?

Liebe Grüße 🌹 😚 und alles Gute 🍀 🍀 wünsche ich allen aus dem Forum! Danke nochmals für die Hilfe und die Antworten ☺️

alles gute aus NRW

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kann ich diesen Menschen heute noch anzeigen?

Selbstverständlich kannst Du das.

Und wenn ich ihn anzeigen kann wie lange kann ich das machen wann ist die Verjährungsfrist?

Unbegrenzt lange, für die Erstattung einer Anzeige gibt es keine "Verjährungsfrist".

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Lies mal, wie eBay das definiert, ein Richter kann das allerdings völlig anders sehen:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Jedenfalls hatte ich eine E-Mail bekommen das ich meine Steuernummer angeben soll und ich ans Finanzamt gemeldet wurde.

Fast...

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Alle Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay, müssen ab 30 verkauften Artikeln oder Einnahmen ab 2000 Euro pro Jahr Deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.

Das heißt aber nicht, dass Du auf diese Einnahmen Steuern zahlen musst.

Du brauchst nur nachzuweisen, dass Du Privatgegenstände aus Deinem eigenen Besitz verkauft hast und keine Gewinnerzielungsabsicht betreibst, dann war's das.

Die ganzen Scheinprivaten fliegen dadurch natürlich auf, und das ist ja auch der Sinn der Sache.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Das schreibt z.B. eBay dazu:

Liebe Verkäufer*innen,

durch das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist eBay dazu verpflichtet, Ihre Transaktionsdaten an die zuständigen Steuerbehörden zu melden, wenn Sie die Meldegrenze erreichen. 

Diese Meldungen erfolgen einmal jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr. Die ersten Meldungen werden im März 2024 für das Jahr 2023 eingereicht. 

Selbstverständlich erhalten Sie eine Kopie unserer Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, damit alles transparent bleibt. 

Die Kopie Ihrer Meldedaten wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten Sie in einer CSV-Datei, die nur Ihnen bereitgestellt wird, einen Überblick über all Ihre Transaktionen. Sobald die PDF- und CSV-Dateien verfügbar sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail sowie einen Hinweis in Ihrem eBay-Konto.

Sie haben noch weitere Fragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz? Dann schauen Sie gerne auf unserer Verkäuferportalseite Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG) vorbei.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten... 😉

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

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