Und das ist auch seit Jahrzehnten bekannt.
Kann mir aber bitte jemand sagen wo diese Schulden herkommen und was damit passiert?
Ganz einfach:
PayPal macht einen Abbuchungsversuch, und wenn der fehlschlägt, dann noch einen einzigen weiteren.
Und wenn der wieder fehlschlägt, dann wird deren Inkassodienst KSP tätig, und das willst Du nicht wirklich.
PayPal ist übrigens (nicht nur) ein Zahlungsdienstleister, sondern eine internationale Bank, und sowas kann Dir auch einen Schufa-Eintrag einbringen, was Folgen für Dein weiteres Leben haben dürfte.
Und strafrechtlich ist das auch nicht ohne:
Klicken: StGB §263
Klicken: StGB §269
Du kannst auch folgendes machen:
Klicken: Wie kann ich Geld auf mein PayPal-Konto einzahlen?
Wenn mein Konto gesperrt wird, sind die dann weg?
Machst Du Witze?!?
Die besehen selbstverständlich weiter und PayPal treibt die auch rgroros ein, wie, steht oben.
Wenn ein Mindestpreis nicht erreicht wird, dann kommt auch kein Kaufvertrag zustande.
Seitenschneider
Sollte in keinem Haushalt fehlen. 😉
Welcher Zahlungsempfänger steht bei der Abbuchung, die Schufa oder ein anderes Unternehmen?
Hast Du vielleicht (irrtümlich, wie auch immer...) dieses Abo abgeschlossen?:
* meineSCHUFA kompakt: Die einmalige Aktivierungsgebühr von 9,95 € entfällt für Neukunden während des Aktionszeitraums vom 15.02.2024 bis 30.06.2024. Mindestlaufzeit: 12 Monate (Kündigungsfrist während der Mindestlaufzeit: ein Monat zum Laufzeitende); danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit zum Preis von derzeit monatlich 3,95 € (kündbar jeweils zum Ende des laufenden Vertragsmonats). Preise inkl. der gesetzl. gültigen MwSt., keine Versandkosten.
https://www.schufa-auskunft-kostenlos.net/meineschufa-kompakt/
Falls ja, dann kannst Du das vermutlich nur noch wie oben beschrieben fristgemäß kündigen, ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ist nicht mehr möglich.
Und so lange wirst Du das zahlen müssen.
Setz Dich mit eBay in Verbindung, hier sind die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen
Klicken: eBay-Impressum
Und sei darauf vorbereitet, dass eBay mit Sicherheit einen Datenabgleich per Ausweisscan zwecks Personen- und Altersverifizierung vornehmen wird.
Klicken: Identität bestätigen
Soweit ich festgestellt habe, gibt es keinen Ebay Support. Zumindest finde ich nichts passendes.
Dann hast Du nicht richtig gesucht:
Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen
Klicken: eBay-Impressum
Das ist aber auch völlig irrelevant:
Bei der neuen Zahlungsabwicklung zahlst Du ja inzwischen nicht mehr an den Verkäufer, sondern an eBay, und da hast Du bei jeder Bezahlart Käuferschutz.
Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay
Wenn man einen Artikel nicht erhält oder der erhaltene Artikel nicht der Beschreibung entspricht, dann ist Dein Verkäufer Dein erster Ansprechpartner.
Sollte der Verkäufer nicht einlenken, dann eröffnet man über eBay einen Käuferschutzfall:
Klicken: eBay - Problem mit einem Verkäufer melden
Das geht nur bei Lastschriften, nicht aber bei Überweisungen.
Du kannst unberechtigte Lastschriften innerhalb einer Frist von 13 Monaten zurückgeben:
Klicken: Was tun bei unberechtigten Abbuchungen?
Man "storniert" nicht, sondern man erklärt seinen Widerruf.
Und nein, das ist nicht das Gleiche.
Jeder gewerbliche Online-Verkäufer in Deutschland hat eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, und in der steht ausführlich, wie ein Widerruf zu erfolgen hat.
Die Sache ist, dass ich in 4 Monaten mein Kind zur Welt bringe und deswegen nicht ins Gefängnis gehen möchte.
Blödsinn , natürlich kommt deswegen niemand ins Gefängnis.
Bekomme ich nur Geldstrafe oder so?
Weder noch, weil er Dich nicht verklagen wird.
Außerdem ist verklagen Zivilrecht, kein Strafrecht.
Mietbeginn:
Ab diesem Zeitpunkt bist Du der Besitzer der Wohnung und musst Miete zahlen.
Einzugsdatum:
Das Datum, an dem Du in die Wohnung einziehst, das könnte auch 4 Wochen später sein.
Bin M /18 hab allerdings schon eigene Wohnung .
Dann entscheidest Du das ganz alleine, nicht Mutti.
Ich gehöre nicht zu denjenigen, die das Ding 24/7 bei sich haben müssen
Du wirst auch das wieder mal völlig unbeschadet überleben.
Und lass bitt Deine klar erkennbare Hypochondrie therapieren.
Gewicht 4.670 kg (10.300 lbs) Länge 3,66 m (12 ft) Durchmesser 1,52 m (60 in) Spaltmaterial 6,2 kg Delta-Phase-Plutonium-Legierung (überw. 239Pu, sehr geringe Menge an Gallium) Neutronenreflektor abgereichertes Uran (überwiegend 238U) Neutronenquelle (Initiator) Polonium-Beryllium Chemische Sprengstoffe Composition-B (60 % Hexogen, 39 % TNT)
Baratol (TNT und Bariumnitrat) Zünder Luftdruckzünder
Fernmesszünder (Radar) Explosionsenergie 22 ± 2 kT / 92 ± 8 Terajoule Explosionshöhe 500 ± 10 m (1650 ± 33 ft)
https://de.wikipedia.org/wiki/Fat_Man#Daten
kann ich diesen Menschen heute noch anzeigen?
Selbstverständlich kannst Du das.
Und wenn ich ihn anzeigen kann wie lange kann ich das machen wann ist die Verjährungsfrist?
Unbegrenzt lange, für die Erstattung einer Anzeige gibt es keine "Verjährungsfrist".
Setz Dich bitte mit eBay in Verbindung, hier sind die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen
Klicken: eBay-Impressum
Lies mal, wie eBay das definiert, ein Richter kann das allerdings völlig anders sehen:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Jedenfalls hatte ich eine E-Mail bekommen das ich meine Steuernummer angeben soll und ich ans Finanzamt gemeldet wurde.
Fast...
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Alle Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay, müssen ab 30 verkauften Artikeln oder Einnahmen ab 2000 Euro pro Jahr Deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.
Das heißt aber nicht, dass Du auf diese Einnahmen Steuern zahlen musst.
Du brauchst nur nachzuweisen, dass Du Privatgegenstände aus Deinem eigenen Besitz verkauft hast und keine Gewinnerzielungsabsicht betreibst, dann war's das.
Die ganzen Scheinprivaten fliegen dadurch natürlich auf, und das ist ja auch der Sinn der Sache.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Das schreibt z.B. eBay dazu:
Liebe Verkäufer*innen,
durch das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist eBay dazu verpflichtet, Ihre Transaktionsdaten an die zuständigen Steuerbehörden zu melden, wenn Sie die Meldegrenze erreichen.
Diese Meldungen erfolgen einmal jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr. Die ersten Meldungen werden im März 2024 für das Jahr 2023 eingereicht.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Kopie unserer Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, damit alles transparent bleibt.
Die Kopie Ihrer Meldedaten wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten Sie in einer CSV-Datei, die nur Ihnen bereitgestellt wird, einen Überblick über all Ihre Transaktionen. Sobald die PDF- und CSV-Dateien verfügbar sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail sowie einen Hinweis in Ihrem eBay-Konto.
Sie haben noch weitere Fragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz? Dann schauen Sie gerne auf unserer Verkäuferportalseite Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG) vorbei.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Klicken: Gewerbeordnung
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:
Klicken: Existenzgründerseminar
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten... 😉
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER
Da kann Dir nur der PayPal-Kundenservice helfen:
0800 - 7234500 oder 069 - 945189832/ Mo.- Sa. 9:00 bis 19:30 Uhr
Und sei darauf vorbereitet, dass PayPal mit Sicherheit einen Datenabgleich per Ausweisscan zwecks Personen- und Altersverifizierung vornehmen wird.