Kinder nach der Hochzeit taufen müssen?
Meine Freundin meinte gerade zu mir, dass man beim katholisch heiraten unterschreiben muss, dass die Kinder dann auch katholisch getauft werden. Ich glaube da irgendwie nicht dran, aber vielleicht hat sie ja wirklich Recht. Hat einer eine Ahnung, ob es einen solchen Vertag bzw ein solches Gesetz wirklich gibt?
11 Antworten
Nein, es gibt weder einen Vertrag noch ein Gesetz. Aber es gibt eine "moralische Verpflichtung."
Wenn du katholisch bist - und daran glaubst - und katholisch heiratest - und daran glaubst -, dann wirst du ein eigenes Interesse daran haben, dass du auch ein katholisches Leben und eine katholische Ehe führst, und das schließt die Kinder mit ein.
Die Pflicht dazu gibt es tatsächlich. Aber soweit ich weiß muss man da nichts extra unterschreiben. Denn das gehört schon zu den Pflichten katholischer Eheleute.
Heißt ja heute so was wie "...wenn Einvernehmen mit dem nichtkatholischen Partner möglich" oder so....
Wenn Du bereits beim Unterschreiben des Protokolls sicher weißt, dass Du das nicht machen wirst, könnte das ein Annullierungsgrund sein.
Wenn man sich's später anders überlegt, wär's kein Annullierungsgrund.
„Vertrag mit der Kirche“ und „Gesetz“ ist da ein Riesen Unterschied !!!
Klar „verpflichtest“ du dich mit der kirchlichen Hochzeit auch im christlichen Sinne zu leben - was eben auch deine Kinder einschließt!
Aber es kann und wird keiner kontrollieren (können) und selbst wenn gibt es keine Strafen
Nein, unterschreiben muss man da nichts. Vor einer katholischen Trauung findet ein Ehevorbereitungsgespräch statt, in dem ein Priester dem Paar ein paar Fragen stellt, um es kennenzulernen und und ein Ehevorbereitungsprotokoll auszufüllen. Das ist ein Protokoll, was dazu dient, für die Kirche zu protokollieren, dass die Ehe rechtmäßig ist, also da wird z.B. festgehalten, ob tatsächlich beide Partner die Ehe freiwillig eingehen.
In diesem Gespräch muss man sich auch dazu bereit erklären, eventuelle Kinder katholisch zu erziehen und taufen zu lassen. Das schreibt der Priester dann auch ins Protokoll. Ein rechtsbindender Vertrag ist das aber nicht und es überprüft auch niemand, ob man das dann tatsächlich macht oder nicht.