Kind mit psychischen Problem war nicht in Schule, jetzt keine Arbeit?
Hallo erst einmal,
Ich habe folgendes Problem. Meine kleine Schwester hat seit dem sie 12 ist eine psychische Erkrankung und ist nun 18. Jahre alt.
Sie hat durch die 6 Jahre durchgängig krank keinen Abschluss, ist aber immernoch psychisch erkrankt. Nun das Problem das sie kein Geld machen kann, da sie keiner Arbeit nachgehen kann aber auch noch nie gearbeitet hat.
Für Arbeitslosengeld musst du ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was bei ihr auch nicht der Fall ist durch die psychische Erkrankung. Nun weis keiner wer sich um sie kümmern soll, beziehungsweise wie sie jetzt Geld bekommen soll. Die Familie ist leider auch keine Option da keiner von uns das nötige Geld hätte sie zu verpflegen und Miete und alles zu zahlen.
Da her die Frage wie und wo kann man dagegen vorgehen beziehungsweise wo findet man Hilfe für sie. Danke im Voraus.
8 Antworten
Bis 25 wird sie noch bei euren Eltern leben müssen. Sie kann allerdings Sozialhilfe beantragen, damit sie etwas Geld hat. Es gibt viele Menschen, die aufgrund von Erkrankungen nie arbeiten können und mit ihrer Vergangenheit sollte diese Unterstützung durch gehen.
In dem Alter sind die Eltern verpflichtet sie zuhause wohnen zu lassen oder zu unterstützen...sollten diese beide nicht mehr leben muss sie bürgergeld beantragen
Dann bleibt nur noch bei den Eltern leben u Sozialhilfe beantragen
Die Rentenversicherung mal anschreiben. Oder anrufen. Die sind eigentlich sehr nett. Dadurch, dass deine Schwester nicht arbeiten kann, wäre Pflegegeld möglich. Oder eine Wohngruppe und von dort aus dann Behindertenwerkstatt. Da arbeiten ja nicht nur Behinderte sondern auch Menschen mit psychischen Erkrankungen. So kenne ich das bei uns in der Umgebung.
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort ich werde gleich nachher mal weiter rum telefonieren!
Vielen Dank für die Antwort mache mich gleich mal dran. :)
Nicht arbeiten zu können führt nicht zu Pflegegeld, wenn nicht körperliche oder mentale Einschränkungen damit einhergehen, die ihr den Tagesablauf nicht möglich machen. Die RV wäre nur zuständig, hätte sie schon gearbeitet.
Die wissen aber auch, was man machen kann und können einen beraten. Es geht jetzt in erster Linie herauszufinden wer helfen kann. Und Infos bekommt man nur wenn man die sonst üblichen Institutionen befragt und um Hilfe bittet. Durch deine Antwort kommt OP auch nicht weiter.
Dann sollen sie sich an die Caritas oder eine ähnliche Einrichtung wenden.
Erst Behörde dann Einrichtungen. Man geht ja mit dem Leiden nicht auch gleich zu allen möglichen Fachärzten, sondern fragt nen Allgemeinarzt oder im KH die Ambulanz und die überweisen einen dann an die richtige Stelle. Szenario z. B. unspezifische Unterbauchschmerzen (kann der Gyn, Gastro, Internist zuständig sein. Voreinschätzung hilft zu spezifizieren).
Genau und deswegen z.b. zur Caritas, die kennen die richtigen Stellen, an die man sich wenden kann.
Eure Eltern haben es geschafft, euch aufzuziehen. Darüber hinaus bist du älter und wirkst psychisch gesund. Man muss nur die Gelder vereinen, um die Erkrankung aufzuhalten. Denn sie sollte sich wirklich Hilfe von einem Psychologen holen, da sie viel Zeit hat. Dazu kann sie sich selbst helfen, durch antrainiertes Selbstbewusstsein und eine ausreichende Vitaminversorgung. Vor allem Vitamin D ist wichtig und könnte bei ihr fehlen.
Bisher ist sie ja auch ernährt und betreut worden. Warum soll das plötzlich nicht mehr möglich sein ? Mit ihrer Volljährigkeit ändern sich gegebenenfalls gewisse Zuständigkeiten, aber keineswegs der gesamte Status Quo. Jugendamt und andere soziale Dienste sind da die richtigen Ansprechpartner, zudem müssen diverse Gutachten von bestimmten Ärzten ihre Anamnese bestätigen, damit sie weiterhin zufriedenstellend versorgt werden kann.
Ja klar natürlich aber mein Erzeuger hat nicht mal genug Geld um Unterhalt zahlen zu können und bei meiner Mutter ist noch ein ganzes Stück monat nach dem Geld. Bürgergeld hat sie leider kein Anspruch drauf da sie dem Arbeitsmarkt durch die Erkrankung nicht zur Verfügung steht ist dies leider auch keine Lösung.