Kennzeichen Zensieren?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Ja, weil 70%
Nein, weil 30%
Spielt nicht eine Rolle 0%

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Muss ich sie zensieren oder ist das Freiwillig?

Wenn du die Einwilligung des Fahrzeugbesitzers zur Veröffentlichung des Bildes mit Kennzeichen hast, musst du es nicht zensieren.

Das Kennzeichen ist einer Person zuzuordnen und die Veröffentlichung fällt damit in den Bereich des Datenschutzes.
Durch das Aufnehmen (Fotografieren), das Speichern und das Hochladen auf soziale Medien wird hier eine Datenverarbeitung nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO vorgenommen. Und dafür brauchst du zwingend die Einwilligung des Betroffenen oder du musst die Kennzeichen zensieren.

Werden die Bilder hingegen auf einer privaten Webseite mit begrenztem Zugriff von anderen Personen hochgeladen, ist das eine "Haushaltsaufnahme" nach Art. 2 Abs. 2 lit c) DSGVO und muss nicht zensiert werden.

Also meines Wissens nach kann der Inhaber des Fahrzeugs verlangen, auch nachträglich, das sein Kennzeichen unkenntlich gemacht wird. Wo das im Recht steht weiß ich aber nicht. Das kenne ich auch bei Google Street View wo man verlangen kann, dass das eigene Fahrzeug und oder dessen Kennzeichen zensiert werden soll.

Zumal es halt ratsam wäre es trotzdem zu zensieren, um eben keinen Gedanken im Nachhinein dafür verschwenden zu müssen wie du gerade.

Bild zum Beitrag

 - (Auto, Bilder, Foto)
GroguLovesU 
Fragesteller
 25.07.2023, 20:39

Denke das es in Zukunft einfacher ist wenn ich sie zensiere, so spare ich mir auch das löschen der Beiträge sollte der Besitzer sagen das er sie zensiert haben möchte. Vielen Dank

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Es gibt zu dieser Frage bis heute keine absolute Rechtssicherheit, sondern lediglich Mutmaßungen bzw. Empfehlungen von Rechtsanwälten. Die letzten Urteile in dieser Angelegenheit stammen aus der Zeit vor der DSGVO.

Wenn ein Fahrzeug nur zufällig als Beiwerk auf einem Bild zu sehen ist, ist eine Unkenntlichmachung des Kennzeichens nicht notwendig, da sind sich alle ziemlich einig.

Wenn du aber gezielt Fahrzeuge fotografierst, ist es gegenwärtig eben eine rechtliche Grauzone. Deshalb wäre es, um eventuelle Probleme zu vermeiden, anzuraten, die Kennzeichen sicherheitshalber lieber zu verpixeln.

Nein, weil

Hallo

also bis in die frühen 2000er konnte man mit dem Kennzeichen und der FGST in Europa einen Bagatellschaden Versicherungsbetrug durchziehen. Dazu brauchte man aber korrupte Gutachter. Aber dazu wurden Verkaufsanzeigen auf denn Portalen ausgewertet. Und dann gab es noch die "Kennzeichenverdoppler" zum Export gestohlener Autos Richtung Ostblock aber die haben auch meist Autos aus denn Kleinanzeigen kopiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nein, weil

...es kein diesbezügliches Gesetz gibt.

GroguLovesU 
Fragesteller
 25.07.2023, 20:38

Danke

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iQhaenschenkl  25.07.2023, 20:40
@GroguLovesU

Stimmt nur nicht!

Es gibt zwar kein Gesetz, dass das verbietet, aber der Besitzer des Fahrzeuges kann Dir Ärger machen und dafür gibt es ein Gesetz!

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BMT216A  25.07.2023, 20:42
@iQhaenschenkl
Es gibt zwar kein Gesetz, dass das verbietet...

Richtig, genau das habe ich ja geschrieben.

...aber der Besitzer des Fahrzeuges kann Dir Ärger machen und dafür gibt es ein Gesetz!

Dann zeig mir das doch bitte, ich lerne ja gerne dazu.

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Xandros0506  25.07.2023, 20:47

gibt es leider doch. Nennt sich BDSG und das bezieht die EU-DSGVO mit ein.

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BMT216A  25.07.2023, 20:49
@Xandros0506

Und das bezieht sich explizit auf das Unkennntlichmachen von Kfz-Kennzeichen?

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Xandros0506  25.07.2023, 21:08
@BMT216A

Das bezieht sich explizit auf Datenverarbeitung. Einfach mal die Begriffsbestimmung nachschlagen. Fotografieren, Bild speichern, Bild veröffentlichen.... schon wird dir das als Datenverarbeitung ausgelegt. Danke!

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