Kennzeichen behalten anderer Landkreis?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der ADAC schreibt dazu:

Das Kennzeichen kann auch dann mitgenommen werden, wenn zusätzlich zum Wechsel des Zulassungsbezirks auch ein Halterwechsel stattfindet, zum Beispiel bei einem Verkauf des Fahrzeugs. So können ein Käufer oder eine Käuferin aus Köln, die ein Fahrzeug kaufen, das in München zugelassen ist, nach dem Kauf das Münchner Kennzeichen mitnehmen.

Joanadadsmacha 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 12:01

Nice danke, sowas hatte ich gesucht

Von Experte notting bestätigt
Woher ich das weiß:Recherche

Bern777  19.01.2025, 17:34

Funktioniert aber nicht bei dieser Frage, weil er bereits in einem anderen Zulassungsberzirk wohnt!

Joanadadsmacha 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 17:44
@Bern777

*sie

für meinen Fall steht auch was auf der Website, nur weiter unten. Muss man halt komplett anschauen😁

Bern777  21.01.2025, 06:02
@Joanadadsmacha

Das stimmt! Allerdings ist deine Frage mit diesem Link nur indirekt beantwortet. Die Erläuterungen des ADAC sind leider nicht ganz korrekt. Die Zulassung deines neuen Fahrzeuges wäre laut dem ADAC eine Neuzulassung, obwohl dein Fahrzeug bereits zugelassen war. Die Website deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle kann dir deine Frage abschließend beantworten.

Joanadadsmacha 
Beitragsersteller
 21.01.2025, 06:38
@Bern777

Es ging mir auch eher um die Frage ob man bei halterwechsel das alte Kennzeichen behalten kann, wenn das Auto angemeldet bleibt das wurde dort auch beantwortet. Ist auch egal ich hab meine Antwort schon

Wenn das Fahrzeug zunächst auf deine Mutter zugelassen wird, hast Du einen zusätzlichen Vorhalter. Die Zulassungskosten wären mir für deine Frage eher zu hoch.

In deinem Fall kann das Fahrzeug nur zunächst auf den Namen deiner Mutter zugelassen werden, damit Du dein altes Kennzeichen behalten kannst.

Sollte dein Fahrzeug allerding außer Betrieb gesetzt werden, müsstest Du allerdings ein Münchener Kennzeichen nehmen oder das Fahrzeug müsste wieder zunächst auf den Namen deiner Mutter zugelassen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Joanadadsmacha 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 17:45

Genau so hatte ich es mir schon gedacht, hättest du nicht nochmal so genau erklären müssen, aber trotzdem danke