Kennzeichen behalten anderer Landkreis?
Hallo,
nachdem ich mein altes Auto verkauft habe, habe ich das Kennzeichen reservieren lassen und bin jetzt aber umgezogen (von Miesbach nach München) ich kaufe mir bald ein neues Auto (da ich ohne Auto meine Familie die sehr ländlich wohnt sonst nicht besuchen kann) und weiß dass ich leider in München ein neu gekauftes Auto nicht mehr auf das alte Miesbacher Kennzeichen anmelden kann. Würde dieses Kennziechen aber schon sehr gerne behalten.
Würde es gehen wenn meine Mutter das Kennzeichen auf sich erstmal anmeldet (Sie wohnt im LK Miesbach) und ich es dann einfach in München auf mich ummelde und das Kennzeichen behalte?
vielen Dank für die Hilfe
3 Antworten
Der ADAC schreibt dazu:
Das Kennzeichen kann auch dann mitgenommen werden, wenn zusätzlich zum Wechsel des Zulassungsbezirks auch ein Halterwechsel stattfindet, zum Beispiel bei einem Verkauf des Fahrzeugs. So können ein Käufer oder eine Käuferin aus Köln, die ein Fahrzeug kaufen, das in München zugelassen ist, nach dem Kauf das Münchner Kennzeichen mitnehmen.
*sie
für meinen Fall steht auch was auf der Website, nur weiter unten. Muss man halt komplett anschauen😁
Das stimmt! Allerdings ist deine Frage mit diesem Link nur indirekt beantwortet. Die Erläuterungen des ADAC sind leider nicht ganz korrekt. Die Zulassung deines neuen Fahrzeuges wäre laut dem ADAC eine Neuzulassung, obwohl dein Fahrzeug bereits zugelassen war. Die Website deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle kann dir deine Frage abschließend beantworten.
Es ging mir auch eher um die Frage ob man bei halterwechsel das alte Kennzeichen behalten kann, wenn das Auto angemeldet bleibt das wurde dort auch beantwortet. Ist auch egal ich hab meine Antwort schon
Wenn das Fahrzeug zunächst auf deine Mutter zugelassen wird, hast Du einen zusätzlichen Vorhalter. Die Zulassungskosten wären mir für deine Frage eher zu hoch.
In deinem Fall kann das Fahrzeug nur zunächst auf den Namen deiner Mutter zugelassen werden, damit Du dein altes Kennzeichen behalten kannst.
Sollte dein Fahrzeug allerding außer Betrieb gesetzt werden, müsstest Du allerdings ein Münchener Kennzeichen nehmen oder das Fahrzeug müsste wieder zunächst auf den Namen deiner Mutter zugelassen werden.
Genau so hatte ich es mir schon gedacht, hättest du nicht nochmal so genau erklären müssen, aber trotzdem danke
Funktioniert aber nicht bei dieser Frage, weil er bereits in einem anderen Zulassungsberzirk wohnt!