Keine Rechnung nach Schwarzfahren?

5 Antworten

Die 60€ musst du sowieso nicht bezahlen. Das ist eine (bei Minderjährigen unzulässige) Vertragsstrafe.
Vermutlich hat die Bahngesellschaft das begriffen und spart sich das Porto.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Fu kannst allenfalls eine Anzeige wegen Betrug und Hinterziehung einer Leistung bekommen. Dazu bekommst du Post von der Staatsanwaltschaft. In der Regel wird das Verfahren bei Ersttätern eingestellt. Vielleicht kriegst eine Auflage für Sozialstunden.
Dem Bruder deines Freundes können sie nichts tun, da er noch keine 14 und damit Strafunfähig ist.

Woher ich das weiß:Hobby
Phil3331 
Fragesteller
 18.11.2019, 17:33

Alles klar, danke..

Hoffen wir mal, dass ich keine bekomme, bzw sie eingestellt wird, da ich das erste mal Schwarzgefahren bin

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Die Visitenkarte enthält doch sicher auch eine Telefonnummer, wo Du Dich erkundigen kannst, wie das Ganze weitergeht.

Das ist kein einfaches Schwarzfahren sondern Betrug, vermutlich bekommst du keine Rechnung sondern eine Strafanzeige.

Das kann bis zu 3 Monaten dauern, bis du Post erhältst

Das eintreiben vom Erhöhtem Beförderungsentgeltes, so heißt das nämlich, gegen Jugendliche ist schwierig. Es handelt sich hier NICHT um eine Strafe, sondern um eben ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Das ist aber rein rechtlich eine Vertragsleistung. Die ist hier zum Nachteil des Jugendlichen, also dir, der nicht geschäftsfähig ist, und derartige Verträge nicht abschließen darf, und mit dem man die auch nicht abschließen darf.

Die 60 Euro wären also in deinem Fall ein Fall für ein Gericht, wenn du oder deine Eltern dagegen Widerspruch einlegen.

DAHER wird das vermutlich gleich eine Anzeige wegen einer Straftat werden.

Beförderungserschleichung oder Betrug. Beides ist möglich.

Du bekommst also mit großer Wahrscheuionlichkeit einen Brief von der Polizei oder gleich vom Staatsanwalt.

Das läuft mit sehr sehr viel Glück mit einer Verwarnung ab, aber je nach Richter und Bundesland, und in diesem speziellen Fall, werden das Sozialstunden.

Wieviele das werden, musst du abwarten.