Minderjähriger beim Schwarzfahren erwischt. Wer zahlt das Bußgeld?
Ein 16jähriger ist in der Berliner S-Bahn beim Schwarzfahren erwischt worden. Die Erziehungsberechtigten erhielten nun die Aufforderung das Bußgeld von 60,- Euro zu zahlen. Ist das rechtens?
Die von der Forderungstelle meinte, es greift in diesem Fall der Taschengeldparagraph....
9 Antworten
glaube kaum, da die Eltern einen 16jährigen rund um die Uhr überwachen müssen und nicht für dessen Taten aufkommen müssen
Der junge Mann ist schlecht beraten, wenn er das Bußgeld nicht bezahlt. Möglicherweise wäre dieses Bußgeld nicht durchsetzbar. Das kann gut sein.
Was macht also das Verkehrsunternehmen? Der junge Mann kann in Zukunft keine Abotickets mehr erwerben und bekommt eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung. Strafmündig ist er ja.
So ein Schokoticket oder young Ticket mit NRW Abo kostet echt nicht die Welt.
Die Mehrzahl der Richter*innen verneint die Verpflichtung zu einer Entrichtung des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 60 Euro (Konventionalstrafe, § 340 BGB) und bejaht einen Wertersatz in Höhe des üblichen Beförderungsentgeltes für die jeweils zurückgelegte einfache Strecke gemäß § 818 II BGB.
Also Klage beim Amtsgericht einreichen
Ist es tatsächlich ein Bußgeld (im Sinne eines Bescheides) oder ein einfaches Forderungsschreiben? Im Falle eines Bußgeldes könnte es sein, dass das öffentliche Verkehrsmittel öffentlich-rechtlich organisiert ist und kein Vertrag mit dem minderjährigen Passagier geschlossen wird, sondern eine Art des öffentlichen Benutzungsverhältnisses zustande kommt, das auch Ansprüche gegen beschränkt Geschäftsfähige vermitteln kann. Hierzu müsste man sich die Einzelheiten anschauen.
Man darf die Erziehungsberechtigten auffordern. Zahlen müssen diese aber nicht.
Ein gewichtiges Argument, das in der bisherigen Diskussion leider nur mal kurz am Rande erwaehnt wurde.