Bußgeld Schwarzfahren abmildern?

3 Antworten

Nein, denn auf dem Ticket steht, wann es gelöst wurde.. und Du hast es dann erst gelöst, nachdem Du erwischt wurdest.
Sprich: es bleibt Schwarzfahren mit allen Konsequenzen.

Lern was draus.

Nein.

Das geht nur, wenn man zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiges Ticket hat, dieses aber nicht vorzeigen kann, weil man es z. B. vergessen hat.

Ein erst später gekauftes oder bestelltes Ticket wird natürlich nicht anerkannt.

Nope, weil Du dann bei der Kontrolle trotzdem kein Gültiges dabei hattest.

Auf dem Neuen steht ja auch das Ausstelldatum.

Hättest Du ein Gültiges Zuhause liegen gehabt, wären nur die Bearbeitungsgebühr zu Zahlen.

Aber Jetzt hast Du den vollen Betrag an der Backe.