Bußgeld Schwarzfahren abmildern?

2 Antworten

Nein.

Das geht nur, wenn man zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiges Ticket hat, dieses aber nicht vorzeigen kann, weil man es z. B. vergessen hat.

Ein erst später gekauftes oder bestelltes Ticket wird natürlich nicht anerkannt.

Nope, weil Du dann bei der Kontrolle trotzdem kein Gültiges dabei hattest.

Auf dem Neuen steht ja auch das Ausstelldatum.

Hättest Du ein Gültiges Zuhause liegen gehabt, wären nur die Bearbeitungsgebühr zu Zahlen.

Aber Jetzt hast Du den vollen Betrag an der Backe.