Keine AU. Was tun?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung und war letzte Woche Mittwoch nicht auf der Arbeit. Habe mich auch ordnungsgemäß krank gemeldet. Mittwoch, Donnerstag und Freitag bin ich nicht beim Arzt durchgekommen (habe mehrmals angerufen) und die haben nur bis 11 Uhr offen, sodass ich nicht hin konnte. Donnerstag war es mir auch nicht möglich hinzugehen. Da ich in der Schule war und ich das zeitlich nicht geschafft hätte.
Jetzt habe ich heute angerufen und mir wird gesagt, dass die mir keine AU mehr ausstellen können, weil das länger als 3 Tage zurückliegt.
Was kann man da jetzt machen? Wäre es eventuell möglich sich deswegen einen Urlaubstag abziehen zu lassen?
4 Antworten
Also erstens gibt es nicht nur einen Arzt, zur Not geht man wo anders hin. Und Ja, es kann als Urlaubstag angerechnet werden.
Und Ja, es kann als Urlaubstag angerechnet werden.
Nein, darf es grundsätzlich nicht, weil Urlaub der Erholung dient und nicht dem Ausgleich unentsch78uldigter Fehltage!
Verlangt dein Arbeitgeber überhaupt eine AU bei nur einem Fehltag?
Falls ja, dann wird dir ggf. ein Urlaubstag abgezogen und es gibt vllt noch ein Gespräch mit deinem Chef.
Tipp fürs nächste Mal: Einfach zum Arzt hingehen und Wartezeit mitbringen oder zu einem anderen Arzt gehen.
wird dir ggf. ein Urlaubstag abgezogen
... was aber grundsätzlich nicht erlaubt ist, weil Urlaub der Erholung dient und nicht dem Ausgleich unentschuldigter Fehltage!
Nicht, dass ich dem FS etwas unterstellen möchte.
Aber soll auch Leute geben die sich an unentschuldigten Fehltagen äußert gut erholen. Manche sogar auch an entschuldigen Fehltagen. Man könnte meinen, sie wären nie krank gewesen.
Normalerweise wird dir dann Urlaub abgezogen..
Das nächste mal fährst du dann ohne Termin zum Arzt und bringst Wartezeit mit oder lässt dir vor Ort einen Termin geben, aber mit Bescheinigung, dass du da gewesen bist
"normalerweise" ist das untenschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz und der AG kann das "kulanterweise" in einem Urlaubstag verwandeln, anstatt eine Abmahnung auszusprechen oder ggf sogar eine Kündigung ( im Wiederholungsfall)
Normalerweise wird dir dann Urlaub abgezogen..
Das ist grundsätzlich aber nicht erlaubt, weil Urlaub der Erholung dient und nicht dem Ausgleich unentschuldigter Fehltage!
Es diente allerdings zur Erholung, da der AN ja krank war. Zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber immerhin zur Erholung..
Sag doch einfach wie es ist. Die Ü70 stürmen derzeit die Ärzte um sich boosterm zu lassen und du konntest dir deshalb die AU nicht rechtzeitig beschaffen, obwohl du es mehrmals versucht hast.
Man kann ja nichts dafür, wenn gerade Pandemie ist und die Regierung, anders als andere Länder, zu keiner vorausschauende Organisation fähig ist.
Es gibt einen Unterschied zum Sommer. Wenn man Nachrichten sieht, kann man den Unterschied kennen.
ich behaupte das wenn man wirklich krank ist, zu seinem Hausarzt geht und sagt "ich bin krank, bitte helfen Sie mir". Dann wird er sagen "setz dich hin und warte". und ihn nicht wegschicken. Und über die "Ein-Tages-Krankheiten" mit Blitzheilung muss man glaube ich auch nicht viel mehr sagen
Wäre ich der FS hätte ich sowieso eine Online Sprechstunde in Anspruch genommen - auf diesen Gedanken kann man kommen, wenn man sich via englischsprachiger indischer Medien über die Vorgänge in Indien im April dieses Jahres informiert hat.
Habe es auch schon bei anderen Ärzten probiert aber diese können mir leider auch keine mehr Ausstellen