Kein Urlaub für Aufnahmeprüfung - Was tun?
Hallo,
Zurzeit befinde ich mich im letzten Ausbildungsjahr zur Erieherin (werde diese im Sommer beenden).
Nun ist es mein größter Kindheitstraum Schauspiel zu studieren (Schauspielerin zu werden) ich weiß, dass das ziemlich schwer ist. Teilweise ärgere ich mich, dass ich es nicht schon vor der Ausbildung versucht habe. Egal kann ich nun eh nicht mehr ändern.
Nun ist es so, dass ich mich an staatlichen schauspielschule bewerben möchte und dann evtl. auch zur Aufnahmeprüfung muss. Nur was mach ich wenn ich keinen Urlaubstag mehr dafür habe (kann ich im Notfall einen unbezahlten nehmen?kurzfristig?)
Es ist leider so, dass wir im Kindergarten 3 Wochen im Sommer geschlossen habe, weshalb 15 ja eh immer schon dafür weg sind. Und so flexibel sind die leider auch nicht...
Ein weiteres Problem wäre, dass ich mir ja leider nicht 2 Wochen (oder mehr) in welchen ich einen Tag zur Prüfung muss freihalten kann.
Hat da jemand Erfahrung mit, wie ich es dann machen kann oder wie ich es ansprechen kann. Ich fehle außer Urlaub ja sonst nie, also bin (toi toi toi) nie krank oder so.
Meine Chefin weiß das mit der Schauspielerei. Habe mich auch zweimal schon beworben (erste Runde raus). War jedoch aufgrund der aktuellen Situation online.
Nach der Ausbildung werde ich dann, wenn es jetzt noch nicht funktioniert, auch erstmal als Erzieherin arbeiten und mich dann währenddessen an allen staatlichen Schulen bewerben.
Etwas ähnliches wäre ja auch mit Vorstellungsgesprächen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Danke
5 Antworten
Es gibt keinen Anspruch auf unbezahlte Urlaubstage. Das musst du mit deinem Arbeitgeber absprechen. Vielleicht kann man zumindest klären, dass du einen Tag aufhebst und du den aber zumindest relativ kurzfristig nehmen kannst (so ein Prüfungstermin kommt ja auch nicht mit nur 3 Tagen Vorlauf)
Das musst du mit deinem Arbeitgeber besprechen. Einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht.
Besprich diese Fragen doch einfach jetzt schon mit deinem Vorgesetzten. In Ausnahmefällen spricht ja nichts gegen einen unbezahlten Urlaubstag, wenn gleich Du keinen Anspruch darauf hast.
Du kannst immer unbezahlten Urlaub nehmen, wenn deine Chefin das genehmigt
Ich verstehe nicht ganz. Von 30 Urlaubstagen sind
15 weg; in meiner Arithmetik bleiben dann noch 15 übrig.