Kaution Darlehen Jobcenter?

3 Antworten

Ich bin mir nahezu sicher das es wenn überhaupt direkt an den Vermieter geht.

Würde man das Geld dem Leistungsbezieher auszahlen bzw. Überweisen, bestünde - rein theoretisch - das dieses Geld nicht da ankommt wo es hin soll.

Nicht das ich dir das unterstellen würde aber so wäre die Begründung von denen. Es würde mir wirklich sehr wundern wenn du das Geld überwiesen bekommen würdest.

Kautionsdaerlehen werden überlichweise direkt an den Vermieter überwiesen.

Auf Barzahlung solltest Du Dich allenfalls gegen Quittung einlassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Zweckgebundene Zahlungen gehen normalerweise auch direkt an den berechtigten Empfänger ODER du musst nachweisen, dass er es erhalten hat (Quittung etc.) und wirst sonst nicht nur mit Rückforderungen sondern auch mit erheblichen straf- bzw. ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen können, wenn du den Nachweis nicht erbringst.

Tritt es ab und lass das Amt das direkt mit dem regeln, dann hast du am wenigsten Scherereien damit.

Der Vermieter muss das Geld ohnehin zum banküblichen Sparzins anlegen und getrennt von seinem Vermögen verwahren. Einfach so in die Ecke legen und als Notgroschen betrachten geht sowieso nicht. Also nützt ihm Bargeld ohnehin nichts, weil er's ja sowieso zur Bank tragen muss. So spart er den Weg.