Kaufvertrag anfechten?

Vando  26.03.2025, 18:11

Um was für Schäden handelt es sich, die ggf. nicht im Kaufvertrag stehen? (bitte konkret werden)

Du verwechselst Wartungsstau nicht mit den Schäden, die das Auto haben soll?

Randomask502 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 18:20

Mängel:

Bremsschläuche und leitungen

Achs und Lenkmanschette

Motor, Getriebe, Kraftstoffanlage nicht in Ordnung

Radlager und Fahrwerk nicht inordnung

air bag Fehler

Vando  26.03.2025, 18:26

Bitte die restlichen Fragen genau beantworten.

Randomask502 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 18:49

Es war ein Privater Verkäufer im Vertrag steht nur die Delle an der Tür.was nicht im Kaufvertrag steht die Bremsleitungen und schleuche sind durch der Motor läuft unrund

3 Antworten

  1. Wieso gehst du in eine Werkstatt dessen Ziel es ist Autos zu reparieren? Es gibt Werkstätten die werden immer etwas finden auch wenn nichts da ist. Gehe doch zu einer Überprüfungsstelle die Fahrzeuge nur überprüfen.
  2. Wieso lässt du das Fahrzeug nachher und nicht vorher überprüfen?
  3. Ja, du kannst Schwierigkeiten bekommen, ihr habt es vertraglich festgehalten.

Randomask502 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 18:52

Kann ich ihn anfechten da im vertrag nur die delle eingetrageb ist das auto aber probleme mit motor und getruebe hat und die bremsschläuche durch sind?

Hast du die Mängel vor dem Kauf bemerkt? Wenn nein, woraus leitest du dann ab, dass der Verkäufer die Mängel zwingend bemerkt und verheimlicht haben muss?

Du hast vertraglich zugesichert, das Fahrzeug abzumelden. Wenn durch deinen vorsätzlichen Vertragsbruch irgendwelche Kosten entstehen, wird sich der Verkäufer an dir schadlos halten.


Randomask502 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 18:54

Durch ATU wurde gesagt das der Verkäufer von den schöden wissen müsste wenn er bei einer Werkstatt war und er hat selber gesagt und geschrieben dass das Auto eine Inspektion hatte also müsste es dort aufgefallen sein

migebuff  26.03.2025, 20:50
@Randomask502

"Hätte", "müsste", könnte, wäre, sollte. Was davon kannst du wirklich nachweisen?

Fakt ist hingegen deine Unterschrift auf dem Kaufvertrag mit der Verpflichtung zum Abmelden.

Aufgrund deiner gemachten Angaben (die btw. immer noch nicht vollständig die Fragen beantworten) kann ich mit ziemlicher Sicherheit deine beiden Fragen wie folgt eingrenzen.

  1. Ja, Nein, Vielleicht, kommt drauf an
  2. Ja, wahrscheinlich schon.