Kaufvertrag anfechten?
Hallo, ich habe mir privat ein Auto gekauft und mit der Person einen Kaufvertrag geschlossen, in dem die Schäden sowie der Kaufpreis festgehalten sind. Zudem wurde vereinbart, dass ich das Auto zum frühestmöglichen Zeitpunkt abmelden soll.
Ich habe das Auto zu ATU gebracht, und dort wurden immense Schäden festgestellt. Die Mitarbeiter meinten auch, dass sich eine Reparatur finanziell nicht lohnt.
Im Inserat des Autos hat der Verkäufer geschrieben, dass kein Wartungsstau besteht und alle bevorstehenden Arbeiten bereits durchgeführt wurden – was offensichtlich nicht der Wahrheit entspricht. Ich habe ihn zudem gefragt, ob mit dem Motor und einem möglichen Ölverlust alles in Ordnung sei, woraufhin er dies bejaht hat.
Meine Frage: Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten?
und kann ich Schwierigkeiten bekomme wenn ich das Auto nicht abmelden lasse
denn solange die Sache nicht geklärt ist kassiere ich das Auto als Pfand ein (Das Auto ist noch auf den Verkäufer angemeldet)
Um was für Schäden handelt es sich, die ggf. nicht im Kaufvertrag stehen? (bitte konkret werden)
Du verwechselst Wartungsstau nicht mit den Schäden, die das Auto haben soll?
Mängel:
Bremsschläuche und leitungen
Achs und Lenkmanschette
Motor, Getriebe, Kraftstoffanlage nicht in Ordnung
Radlager und Fahrwerk nicht inordnung
air bag Fehler
Bitte die restlichen Fragen genau beantworten.
Es war ein Privater Verkäufer im Vertrag steht nur die Delle an der Tür.was nicht im Kaufvertrag steht die Bremsleitungen und schleuche sind durch der Motor läuft unrund
3 Antworten
- Wieso gehst du in eine Werkstatt dessen Ziel es ist Autos zu reparieren? Es gibt Werkstätten die werden immer etwas finden auch wenn nichts da ist. Gehe doch zu einer Überprüfungsstelle die Fahrzeuge nur überprüfen.
- Wieso lässt du das Fahrzeug nachher und nicht vorher überprüfen?
- Ja, du kannst Schwierigkeiten bekommen, ihr habt es vertraglich festgehalten.
Kann ich ihn anfechten da im vertrag nur die delle eingetrageb ist das auto aber probleme mit motor und getruebe hat und die bremsschläuche durch sind?
Hast du die Mängel vor dem Kauf bemerkt? Wenn nein, woraus leitest du dann ab, dass der Verkäufer die Mängel zwingend bemerkt und verheimlicht haben muss?
Du hast vertraglich zugesichert, das Fahrzeug abzumelden. Wenn durch deinen vorsätzlichen Vertragsbruch irgendwelche Kosten entstehen, wird sich der Verkäufer an dir schadlos halten.
"Hätte", "müsste", könnte, wäre, sollte. Was davon kannst du wirklich nachweisen?
Fakt ist hingegen deine Unterschrift auf dem Kaufvertrag mit der Verpflichtung zum Abmelden.
Aufgrund deiner gemachten Angaben (die btw. immer noch nicht vollständig die Fragen beantworten) kann ich mit ziemlicher Sicherheit deine beiden Fragen wie folgt eingrenzen.
- Ja, Nein, Vielleicht, kommt drauf an
- Ja, wahrscheinlich schon.
Durch ATU wurde gesagt das der Verkäufer von den schöden wissen müsste wenn er bei einer Werkstatt war und er hat selber gesagt und geschrieben dass das Auto eine Inspektion hatte also müsste es dort aufgefallen sein