Kauf einer Immobilie „absagen“?

4 Antworten

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Ja, darfst du. Der Notar ist aber bereits tätig geworden und wird dir seine Teilleistung in Rechnung stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

der Anwalt wird Ausfallkosten berechnen, wer die zahlt - wird wohl derjenige sein, der den Termin ausgemacht hat.

auch dafür gibt es eine Gebührenverordnung

Bezahlen musst du ihn dennoch. Denn er hatte bereits Aufwände. Da gibt es eine Gebührenordnung und alles davon, was er bereits erbracht hat, zahlst du auch.

Ja, geht. Eventuell will der Notar ein Ausfallhonorar und "familiäre Probleme" sind ein guter Grund.

hilflos99  17.11.2021, 21:22

man braucht keinen Grund um nicht zu unterschreiben

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Marbuel  17.11.2021, 22:12
@hilflos99

Den Notar bezahlst du dennoch, wenn der Termin steht. Denn dann hatte er bereits Aufwände. Unterschreiben musst du natürlich nicht. Dafür brauchst du auch keinen Grund.

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