Katze zurücknehmen?
Ich habe vor drei Wochen meine Katze über eBay verkauft. Die Käuferin hatte bereits eine vier Jahre alte Katze. Meine Katze war ein Jahr und sieben Monate alt; beide Katzen sind BKH. Nach zwei Wochen hat die Käuferin mir eine Nachricht geschickt, dass ihre Katze sich nicht an meine gewöhnt habe und dass sie entschieden habe, ein neues Zuhause für sie zu finden. Jetzt, eine Woche später, hat sie mir geschrieben, dass sie einen Tumor oder eine Geschwulst im Bauch meiner Katze entdeckt habe und dass ich ihr eine kranke Katze verkauft hätte. Das macht mich sehr wütend, denn bei uns war die Katze ganz lieb, ließ sich auf den Arm nehmen und streicheln, fraß gut und zeigte keine Anzeichen von Krankheit.
Nun möchte sie mir die Katze zurückbringen, und ich weiß nicht, was ich machen soll. Ich würde vorschlagen, dass sie die Katze erst zum Tierarzt bringt, um sie untersuchen zu lassen. Falls die Katze tatsächlich krank ist, würde ich sie zurücknehmen, denn sie würde die Katze sowieso nicht mehr behalten lassen!
Existiert ein Schutzvertrag?
Nein, es gibt überhaupt keinen Vertrag.
5 Antworten
Ich würde die Katze auf jeden Fall wieder zurücknehmen.
Alleine schon deshalb, wenn sich die Tiere nicht verstehen. Damit muss man immer rechnen.
Wenn sie jetzt plötzlich auch noch Krankheiten oder Verletzungen zeigt, erst Recht.
Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag?
Was steht denn da drin zu Gewährleistung und Rücknahme?
Für eine ausgewachsene Katze kann man die Gewährleistung ausschliessen - aber das muß ausdrücklich vereinbart werden.
Ansonsten kann die Käuferin die Katze auch auf deine Kosten zum Tierarzt bringen - das würde ich an deiner Stelle dann doch lieber selbst machen und zum Tierarzt meiner Wahl gehen.
Dann bist du voll in der Haftung, es ist ja dann ein mündlicher Kaufvertrag nach BGB.
Ich würde sie zurückholen und selbst behandeln lassen.
Auch dann, ich würde die Untersuchung definitiv selbst vornehmen lassen beim Tierarzt meines Vertrauens.
Kaufe die Katze zum ursprünglichen Preis zurück und bringe sie dann zum Tierarzt.
Also jetzt mal ganz unabhängig wie die Rechtslage ist, es war deine Katze und idr gibt man Katzen ab und möchte auch das sie in ihrem neuen Zuhause glücklich werden oder?
somit klappt das nicht wäre es doch nur logisch das man die Katze sofort wieder zurück holt
rechtslage zählt Vertrag auch mündlich somit wenn du dich da selbst nicht abgesichert hast kann dich der Käufer glaub 2 Jahre sind’s belasten wo auch TA kosten bei nicht gesund übergeben an dich stellen kann. ( klar muss der Käufer nachweisen das krank) dein Beispiel Tumor kommt nicht in wenigen Tagen
Ich würde die Katze auf jeden Fall zurücknehmen, egal ob sie krank ist oder nicht. Es scheint, dass die Katze bei ihrem Zuhause gestresst ist, aber sie ist kein Gegenstand. Wenn jemand eine Katze kauft, dann sollte sie ihre Verantwortung nehmen.
Warum macht man keinen Kaufvertrag?
In dem hättest du die Rücknahme regeln können und auch vorab Tierarztbefunde anhängen.
Es gilt jetzt jedenfalls: Der KÄUFER muss dem VERKÄUFER nachweisen, dass das Tier zum Zeitpunkt des Kaufen bereits mangelhaft war.
Wenn sie also nachweisen kann, dass das Tier beim Kauf schon einen Tumor hatte, musst du es zum vollen Preis zurück nehmen.
Kann sie dies nicht, könnt ihr euch anteilig auf einen Rückkaufpreis einigen, oder du die Rücknahme ganz ablehnen.
Falsch, in den ersten 6 Monaten muß der VERKÄUFER beweisen, daß das Tier beim Verkauf mangelfrei war, das wird hier wohl nicht möglich sein. Ergo haftet der Verkäufer.
Ein Kaufvertrag existiert immer - hier ist es nur kein schriftlicher sondern ein mündlicher Vertrag nach BGB.
Ja, wenn man keine Ahnung hat ^^
"Die Beweislast für das Vorliegen eines Irrtums oder einer Täuschung liegt stets bei der Partei, die sich geirrt hat, respektive, die getäuscht wurde."
Wenn der KÄUFER also sagt, die Katze hat einen Tumor und damit darauf anspielt, dass dieser bei Kauf verschwiegen worden ist vom VERKÄUFER, muss der KÄUFER beweisen, dass das Tier bereits beim Kauf mangelhaft war.
Kann er dies nicht beweisen, gibt es keine Rücktrittsmöglichkeit wegen Mangelhaftigkeit des Tieres.
Zudem hat die Mängelrüge direkt nach Kauf und Tierarztuntersuchung stattzufinden, nicht in einer längeren Frist danach.
Vollkommen FALSCH - es gilt das BGB und nicht irgendeine Wunschvorstellung eines Tierschutzvereines. Es geht hier nicht um einen Rücktritt vom Kauf sondern um mangelhafte Beschaffenheit und Gewährleistung.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.
Ja, Mangel ist mit der Ware unvereinbar, ein Tumor kann IMMER entstehen, also muss der KÄUFER nachweisen, dass der Tumor bereits beim Kauf bestand und der VERKÄUFER dies bewusst verschwiegen hat.
Falsch, die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten ausschliesslich beim Käufer und ein bewusstes Verschweigen ist für die Haftung völlig irrelevant.
Nope^^ die Beweislast liegt immer beim KÄUFER, aber ich sehe schon, du willst das nicht einsehen, also lasse ich die Diskussion hier, wird langsam etwas zu doof.
Du kannst offenbar keine Gesetzestexte lesen - dann ist eine Diskussion allerdings sinnfrei.
Da hab ich mich natürlich vertippt - die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten ausschliesslich beim VERKÄUFER, das steht sehr eindeutig im BGB §477.
Das gilt ausdrücklich auch für verborgene Mängel, von denen der Verkäufer nichts wusste, weil bei lebenden Tieren immer verborgene Mängel enthalten sein können.
Leider nicht, es gibt keine schriftliche Kaufvertrag.