Katze zurücknehmen?

DaLiLeoMishu  25.10.2024, 12:54

Existiert ein Schutzvertrag?

Heba1129 
Beitragsersteller
 25.10.2024, 12:59

Nein, es gibt überhaupt keinen Vertrag.

5 Antworten

Ich würde die Katze auf jeden Fall wieder zurücknehmen.

Alleine schon deshalb, wenn sich die Tiere nicht verstehen. Damit muss man immer rechnen.

Wenn sie jetzt plötzlich auch noch Krankheiten oder Verletzungen zeigt, erst Recht.

Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag?

Was steht denn da drin zu Gewährleistung und Rücknahme?

Für eine ausgewachsene Katze kann man die Gewährleistung ausschliessen - aber das muß ausdrücklich vereinbart werden.

Ansonsten kann die Käuferin die Katze auch auf deine Kosten zum Tierarzt bringen - das würde ich an deiner Stelle dann doch lieber selbst machen und zum Tierarzt meiner Wahl gehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Heba1129 
Beitragsersteller
 25.10.2024, 12:58

Leider nicht, es gibt keine schriftliche Kaufvertrag.

needlewitch  25.10.2024, 13:10
@Heba1129

Dann bist du voll in der Haftung, es ist ja dann ein mündlicher Kaufvertrag nach BGB.
Ich würde sie zurückholen und selbst behandeln lassen.

needlewitch  25.10.2024, 13:15
@Heba1129

Auch dann, ich würde die Untersuchung definitiv selbst vornehmen lassen beim Tierarzt meines Vertrauens.

Kaufe die Katze zum ursprünglichen Preis zurück und bringe sie dann zum Tierarzt.

Also jetzt mal ganz unabhängig wie die Rechtslage ist, es war deine Katze und idr gibt man Katzen ab und möchte auch das sie in ihrem neuen Zuhause glücklich werden oder?

somit klappt das nicht wäre es doch nur logisch das man die Katze sofort wieder zurück holt

rechtslage zählt Vertrag auch mündlich somit wenn du dich da selbst nicht abgesichert hast kann dich der Käufer glaub 2 Jahre sind’s belasten wo auch TA kosten bei nicht gesund übergeben an dich stellen kann. ( klar muss der Käufer nachweisen das krank) dein Beispiel Tumor kommt nicht in wenigen Tagen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 1 Aussi 4 Coons, Eigenwurf

Heba1129 
Beitragsersteller
 25.10.2024, 14:48

Ich würde die Katze auf jeden Fall zurücknehmen, egal ob sie krank ist oder nicht. Es scheint, dass die Katze bei ihrem Zuhause gestresst ist, aber sie ist kein Gegenstand. Wenn jemand eine Katze kauft, dann sollte sie ihre Verantwortung nehmen.

Beccs2590  25.10.2024, 14:54
@Heba1129

Es gibt zu oft Katzen die sich nicht mögen und die meisten vergesellschaften fremde Katzen falsch was da dann klar zu Stress aller Tiere und Mensch führt. Und wenn die Katzen sich nur zoffen ist es dann besser sie wieder abzugeben bevor was passiert

Warum macht man keinen Kaufvertrag?

In dem hättest du die Rücknahme regeln können und auch vorab Tierarztbefunde anhängen.

Es gilt jetzt jedenfalls: Der KÄUFER muss dem VERKÄUFER nachweisen, dass das Tier zum Zeitpunkt des Kaufen bereits mangelhaft war.
Wenn sie also nachweisen kann, dass das Tier beim Kauf schon einen Tumor hatte, musst du es zum vollen Preis zurück nehmen.
Kann sie dies nicht, könnt ihr euch anteilig auf einen Rückkaufpreis einigen, oder du die Rücknahme ganz ablehnen.


needlewitch  25.10.2024, 13:12

Falsch, in den ersten 6 Monaten muß der VERKÄUFER beweisen, daß das Tier beim Verkauf mangelfrei war, das wird hier wohl nicht möglich sein. Ergo haftet der Verkäufer.

Ein Kaufvertrag existiert immer - hier ist es nur kein schriftlicher sondern ein mündlicher Vertrag nach BGB.

ShadowHunter666  25.10.2024, 13:16
@needlewitch

Ja, wenn man keine Ahnung hat ^^

"Die Beweislast für das Vorliegen eines Irrtums oder einer Täuschung liegt stets bei der Partei, die sich geirrt hat, respektive, die getäuscht wurde."

Wenn der KÄUFER also sagt, die Katze hat einen Tumor und damit darauf anspielt, dass dieser bei Kauf verschwiegen worden ist vom VERKÄUFER, muss der KÄUFER beweisen, dass das Tier bereits beim Kauf mangelhaft war.

Kann er dies nicht beweisen, gibt es keine Rücktrittsmöglichkeit wegen Mangelhaftigkeit des Tieres.

Zudem hat die Mängelrüge direkt nach Kauf und Tierarztuntersuchung stattzufinden, nicht in einer längeren Frist danach.

needlewitch  25.10.2024, 13:20
@ShadowHunter666

Vollkommen FALSCH - es gilt das BGB und nicht irgendeine Wunschvorstellung eines Tierschutzvereines. Es geht hier nicht um einen Rücktritt vom Kauf sondern um mangelhafte Beschaffenheit und Gewährleistung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html

(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.

ShadowHunter666  25.10.2024, 13:23
@needlewitch

Ja, Mangel ist mit der Ware unvereinbar, ein Tumor kann IMMER entstehen, also muss der KÄUFER nachweisen, dass der Tumor bereits beim Kauf bestand und der VERKÄUFER dies bewusst verschwiegen hat.

needlewitch  25.10.2024, 13:28
@ShadowHunter666

Falsch, die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten ausschliesslich beim Käufer und ein bewusstes Verschweigen ist für die Haftung völlig irrelevant.

ShadowHunter666  25.10.2024, 13:28
@needlewitch

Nope^^ die Beweislast liegt immer beim KÄUFER, aber ich sehe schon, du willst das nicht einsehen, also lasse ich die Diskussion hier, wird langsam etwas zu doof.

needlewitch  25.10.2024, 13:44
@needlewitch

Da hab ich mich natürlich vertippt - die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten ausschliesslich beim VERKÄUFER, das steht sehr eindeutig im BGB §477.
Das gilt ausdrücklich auch für verborgene Mängel, von denen der Verkäufer nichts wusste, weil bei lebenden Tieren immer verborgene Mängel enthalten sein können.