Kann mir der Urlaub deshalb verweigert werden?

4 Antworten

Das kommt auf die Branche an. Im Einzelhandel kann es durchaus sein, dass im Dezember Urlaubssperre ist. Das weiß man aber VORHER und kann seinen Urlaub eben auch vorher verbrauchen.

alex1625 
Fragesteller
 01.12.2022, 14:03

Es ist ja garkeine Urlaubssperre bei uns im Unternehmen.

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alex1625 
Fragesteller
 01.12.2022, 14:07
@DerHans

Zudem war heute Abteilungswechsel er sagt wenn er mir etwas zeigt geht ihm das zu lange also was habe ich bitte davon die ganze Zeit da rumzusitzen?

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Du kannst den Urlaub schriftlich beantragen, vielleicht gibt es ein Formular, dann gibst du es ab.

Es ist schon ein dringender betrieblicher Grund, nicht allen gleichzeitig den Urlaub zu genehmigen. Der Betrieb muss ja weiterlaufen.

Der Urlaub steht Dir ja auch zu, nur nicht automatisch zu jeder beliebigen Zeit.

alex1625 
Fragesteller
 01.12.2022, 14:04

Ja toll wie soll ich das als Auszubildender denn sonst machen Urlaub während meiner Berufsschule ?

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Neugierig1971  01.12.2022, 14:05
@alex1625

Du konkurrierst mit den Kollegen, die Kinder haben und nur während der Ferien Urlaub nehmen können. Da ist dann einfach die Frage, was wichtiger ist.

Der Urlaub kann Dir nicht jahrelang verweigert werden, Du wirst auch in den Ferien weg können. Nur eben nicht jedes Mal in den Ferien.

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alex1625 
Fragesteller
 01.12.2022, 14:07
@Neugierig1971

Ich hatte bisher noch garkeinen Urlaub. Bin zudem erst 4 Monate in der Ausbildung heute war Abteilungswechsel und wenn er mir nichtmal etwas zeigt sitze ich ja die ganze Zeit sinnlos herum also kann er mir auch Urlaub geben. Seine Begründung wenn er mir etwas zeigt geht brauch er zu lange also ob ich dann sinnlos da rumsitze oder Urlaub mache so what.

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Neugierig1971  01.12.2022, 14:11
@alex1625

Das ist ein starkes Argument! Die Frage kannst Du mal einfach im Betrieb stellen, was dann mit dem Urlaub passiert.

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Funfroc  01.12.2022, 16:15
@alex1625

Wenn du dich gegenüber deinem Vorgesetzten genauso benimmst, wie hier (nämlich wie ein bockiges Kleinkind), kann ich verstehen, dass dieser auf die Diskussion mit dir wenig Lust hat...

Urlaub hat in der Regel nach den Wünschen des Mitarbeiters gewährt zu werden, außer dem stehen wichtige betriebliche Gründe entgegen.

Ein Azubi im ersten Lehrjahr dürfte kaum unverzichtbarer Teil des Teams sein und sollte seinen Urlaub außerhalb der Berufsschulzeiten eigentlich fast immer bekommen.

Kann Urlaub, trotz fristgerechter Beantragung aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden, verfällt dieser nicht, sondern muss im nächsten Jahr bis 31.03. gewährt werden. Hierbei hat der Arbeitgeber dann kaum eine Möglichkeit, einen Urlaubsantrag abzulehnen, sofern gerade eine für den Betrieb existenzbedrohende Situation eintritt, die nur bewältigt werden kann, wenn diese Person da ist...

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alex1625 
Fragesteller
 01.12.2022, 16:31
@Funfroc

Laut Personalabteilung ist kein Übertrag möglich. Ich bin nicht bockig nur warum soll ich 10 Tage Urlaub verschenken? Da ich in der Abteilung von kaum etwas eine Ahnung habe bin ich wohl kaum so unersetzbar das man mir keinen Urlaub gewähren kann. Zu dem Zeitpunkt an dem ich Urlaub will habe ich 6 Tage dort gearbeitet.

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alex1625 
Fragesteller
 01.12.2022, 17:39
@Funfroc

Also wenn ich das richtig verstehe ist ein Übertrag möglich sofern mir der Urlaub aus betrieblichen Gründen verweigert wird? Dieser muss dann in den ersten 3 Monaten des Folgejahrs genommen werden.

Dann hätte ich meinen Abteilungsleiter garnicht so striezen müssen 😅.

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Familiengerd  01.12.2022, 18:10
@Neugierig1971
Du konkurrierst mit den Kollegen, die Kinder haben und nur während der Ferien Urlaub nehmen können.

Nein.

"Betriebliche Gründe" wie z.B. Personalmangel oder Urlaubswünsche bevorrechtigter Arbeitnehmer sind in der Regel kein Grund, Auszubildenden Urlaub zu verweigern.

Auszubildende sind zur Ausbildung da - nicht, um den Betrieb "am Laufen zu h alten"!

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Familiengerd  01.12.2022, 18:12
@alex1625
Laut Personalabteilung ist kein Übertrag möglich.

Das ist schlicht und einfach falsch, wenn der Urlaub nicht genommen werden konnte/verweigert wurde.

Er verfällt dann auch nicht zum Ende des Übertragungszeitraumes.

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Familiengerd  01.12.2022, 18:15
Es ist schon ein dringender betrieblicher Grund, nicht allen gleichzeitig den Urlaub zu genehmigen. Der Betrieb muss ja weiterlaufen.

"Betriebliche Gründe" wie z.B. Personalmangel oder Urlaubswünsche bevorrechtigter Arbeitnehmer sind in der Regel kein Grund, Auszubildenden Urlaub zu verweigern.

Auszubildende sind zur Ausbildung da - nicht, um den Betrieb "am Laufen zu h alten"!

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Mycroft1234  02.12.2022, 12:56
@Familiengerd

ohne den Hinweis, dass er Azubi ist, kriegt er halt Antworten, die nicht auf einen Azubi passen

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Familiengerd  02.12.2022, 15:25
@Mycroft1234

Den Hinweis gibt es aber!

Man sollte nämlich immer auch rechts - oder im Smartphone unten - die "Themen zur Frage" beachten.

Aber selbstverständlich wäre es besser, diesen Hinweis auch in der Frage selbst zu geben.

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Wenn jeder will muss "der Typ" (Chef?) schauen, wer da frei nehmen darf und wer nicht.
Der dringende betriebliche Grund ist, dass eben eine gewisse Anzahl an Mitarbeiter da sein muss um den Betrieb am laufen zu halten

alex1625 
Fragesteller
 01.12.2022, 16:39

Klar und ich als Azubi im ersten Lehrjahr, der zudem seit heute die Abteilung gewechselt hat und dort erst eingearbeitet werden muss. Bin bin jetzt 4 Monate im Betrieb und nach 6 Tagen der Zeitpunkt ab dem ich Urlaub möchte bin nach den paar Tagen so unverzichtbar das ich meinen Urlaub verfallen lassen soll. Laut Personalabteilung kein Übertrag möglich.

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alex1625 
Fragesteller
 04.12.2022, 20:44
@Mycroft1234

Klar aber da ist es doch ein Witz die Begründung zu bringen es kann nicht sein Ernst sein zu erwarten das ich nach 5 Tagen soweit eingearbeitet bin wie ein vollwertiger Mitarbeiter. Habe es selbst schon mitbekommen eine neue Sachbearbeiterin war nach 2 bis 3 Wochen noch nicht voll in die Abteilung eingearbeitet und ich soll das nach 5 Tagen alles drauf haben der hat sie nicht mehr alle.

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Familiengerd  01.12.2022, 18:14
um den Betrieb am laufen zu halten

Und dafür sind Auszubildende in aller Regel nicht da!!

"Betriebliche Gründe" wie z.B. Personalmangel oder Urlaubswünsche bevorrechtigter Arbeitnehmer sind in der Regel kein Grund, Auszubildenden Urlaub zu verweigern.

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