Kann meine freundin ihren ex anzeigen?

4 Antworten

Deine Eltern einweihen und die sollten mit den Eltern ihres Ex reden und auf jeden Fall damit konfrontieren.

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hansmeiser792  21.05.2023, 12:55

sofort reagieren, nicht warten!

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Nein. Welche Straftat soll das sein?

Wendet euch doch an eure Eltern wegen dieser Kindereien. Dann kriegt der Bengel eine Ansage und Handyverbot und Ruhe ist.


simoncaspar  21.05.2023, 13:06
Nein. Welche Straftat soll das sein?

Stimmt Klarnamen ins Netz mit Adresse posten ist sicher auch legal wa. Natürlich ist das eine Straftat....

Wer bist du, dass du sowas beurteilst, Telefonnummer ist etwas ganz sensibles, vor allem bei so jungen Menschen.

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KleineLea1  21.05.2023, 13:24
@simoncaspar

So, so - welche Straftat ist das und was genau erhoffst du dir davon, wenn Kiddies mit ihren Beziehungsstreitigkeiten zur Polizei gehen? Hier sind die Eltern anzusprechen.

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simoncaspar  21.05.2023, 13:25
@KleineLea1
Wenn Ihre Handynummer gegen Ihr Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht wurde, liegt also ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sowie gegen Art. 6 DSGV vor. Dabei ist es unerheblich, ob nur Ihre Nummer oder auch Ihr Name veröffentlicht wurde.

Was ich mir davon erhoffe? Nix, aber ne Anzeige ist bei sowas schon angebracht, du weißt gar nicht was da in Kombination mit Hassrede für Zeug entstehen kann.

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KleineLea1  21.05.2023, 13:26
@simoncaspar

Hä? DSGV ist der deutsche Sparkassen- und Giroverband. Falls du die DSGVO meinst: Die ist kein Strafrecht und gilt hier auch nicht.

ne Anzeige ist bei sowas schon angebracht

Das können doch dann die Eltern der Bälger entscheiden.

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hansmeiser792  21.05.2023, 18:10

solche hetzkampagnen lieber gleich im keim ersticken. gerade in diesen zeiten mit sozialen netzwerken und cybermobbing kann sowas böse ins auge gehen. sicher ist sicher. nicht, dass es am ende heißt: ja wieso hast nicht gleich was gesagt.

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Es gibt auch noch so was wie Telefonbücher! Ist das dann Vorbereitung zum Massenmord ? 🤪🤔


simoncaspar  21.05.2023, 13:26
Wenn Ihre Handynummer gegen Ihr Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht wurde, liegt also ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sowie gegen Art. 6 DSGV vor. Dabei ist es unerheblich, ob nur Ihre Nummer oder auch Ihr Name veröffentlicht wurde.

Das ist ne Straftat und du verherrlichst das hier noch.

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Man kann ihn anzeigen weil er was mit einer Minderjährigen hat.

In Deutschland sind Beziehungen per Gesetz erst ab 14 erlaubt.

Wenn jemand etwas mit einer 13 Jährigen anfängt, macht er sich strafbar.

Aber ja, die Telefonnummer von jemanden öffentlich zu verbreiten ist eine Straftat und kann angezeigt werden.