Kann man sich mitten im Schuljahr von Religion abmelden? Und wie meiner Mutter erklären?

4 Antworten

Wie es bei dir an der Schule ist, weiß ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass es zum Halbjahr oder Schuljahresende noch möglich ist.

Informiere dich am Besten einmal bei deiner Klassenleitung oder im Sekreteriat.

Bevor du dich bei jemanden über das Wechseln in den Ethikunterricht informierst, solltest du davor mit deiner Mutter reden. Sie kann alleine bei dir entscheiden, ob du weiterhin im Religionsunterricht bist oder in den Ethikunterricht darfst. Da du in der siebsten Klasse bist, nehme ich an, dass du um die 12-13 Jahre alt sein musst. Von dem her denke ich, dass sicher die Zustimmung deiner Eltern bzw. deines Erziehungsberechtigten erforderlich sein wird.

Erkläre es deiner Mutter am Besten so, wie du es hier auf gutefrage.net geschrieben hast: Das ihr jedes Jahr die gleichen Themen macht (auch wenn ich mir das nicht vorstellen kann), dass deine Stiefgeschwister auch in den Ethikunterricht gehen.

Auch musst du abwegen, ob du wirklich in den Ethikunterricht willst. Bei uns an der Schule war der Ethikunterricht meist Nachmittags, während der Religionsunterricht meist Vormittags war. Auch solltest du dich informieren, um was es bei dem Ethikunterricht geht. Den Relgionen wirst du im Ethikunterricht mit ziemlicher Sicherheit auch durchnehmen. Überlege dir als wirklich noch mal im Vorhinein, ob du den Wechsel durchziehen willst. Mache vielleicht, wenn es möglich ist, eine "Schnupperstunde" im Ethikunterricht, also, dass du einmal in den Ethikunterricht gehst, wenn er nicht mit dem Relgionsunterricht parallel läuft. Informiere dich auch bei dem Ethiklehrern, um was es bei Ethik geht.

Wenn du danach trotzdem noch der Meinung bist, dass du in den Ethikunterricht möchtest, kannst du deine Mutter darüber informieren. Sollte diese Zustimmen, kannst du dich informieren, wie du an deiner Schule in den Ethikunterricht wechseln kannst.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG Markus

In Baden-Württemberg ist der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen „ordentliches Lehrfach“. Er wird von staatlichen und kirchlichen Lehrkräften erteilt, richtet sich nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften und wird von deren Beauftragten beaufsichtigt. Dieser konfessionell getrennte Religionsunterricht findet in allen Schularten und auf allen Klassenstufen statt (normalerweise mit zwei Unterrichtsstunden je Woche).

Deshalb müssen alle Schüler/innen, die von den Eltern bei der Schule als „evangelisch“ oder „katholisch“ angemeldet wurden, den Religionsunterricht ihrer Konfession besuchen; verpflichtenden Religionsunterricht gibt es außerdem in Baden-Württemberg nur für Juden und syrisch-orthodoxe Christen.

Die Erziehungsberechtigten (Eltern) können ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden; Jugendliche (ab 14 Jahren) sind „religionsmündig“ und können sich selbst abmelden. Die Abmeldung ist jeweils zum Beginn eines Schulhalbjahres möglich. Wer den Abmeldetermin verpasst, ist noch ein weiteres Halbjahr zum Besuch des Religionsunterrichts verpflichtet. Wer vom Religionsunterricht abgemeldet ist oder einer anderen Religion oder gar keiner Glaubensgemeinschaft angehört, muss stattdessen das Fach Ethik besuchen. Ethik wird aber nur ab Klasse 7 (Gymnasien) bzw. ab Klasse 8 (übrige Schularten) unterrichtet (zwei Unterrichtsstunden je Woche). Für die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule und in den Klassen 5 bis 6 bzw. 5 bis 7 gibt es kein „Ersatzfach“.

Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist kein „Antrag“, sondern eine „Erklärung“, deshalb bedarf dies auch keiner Genehmigung durch die Schule, sondern die Erklärung entfaltet ihre rechtliche Wirkung, sobald sie ordnungsgemäß bei der Schule eingereicht worden ist.

Für die Abmeldung vom Religionsunterricht gibt es genaue Form- und Fristvorschriften. Der Antrag muss – mit Wirkung ab dem ersten Schulhalbjahr spätestens innerhalb von zwei Wochen nach den Sommerferien – mit Wirkung ab dem zweiten Schulhalbjahr spätestens bis zum 14. Februar, bei der Schule (Schulleitung) eingegangen sein. Es ist jedoch sinnvoll, die Abmeldeerklärung bereits vor den Sommerferien (Schuljahresbeginn) bzw. zum Ende des Kalenderjahres (Schulhalbjahr / 1. Februar) einzureichen, weil der Schüler bzw. die Schülerin sonst den Religionsunterricht noch einige Zeit bis zum Wirksamwerden besuchen muss.

Bei einem Kind unter 14 Jahren ist die Erklärung von den Eltern (Erziehungsberechtigten) abzugeben. Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind, müssen beide unterschreiben. Da die Erziehungsberechtigten ab dem 12. Lebensjahr über die religiöse Erziehung des Kindes nur mit dessen Zustimmung entscheiden dürfen, ist es sinnvoll, in der Erklärung bereits anzugeben dass das Kind hiermit einverstanden ist; das erspart Rückfragen.

Quelle: http://www.ibka.org/files/Abmeldung_vom_Religionsunterricht_Farbe.pdf

In den anderen Bundesländer dürfte es ähnlich gehandhabt werden.

Mimii921  17.10.2014, 15:27

Bei uns an den Schulen im Umkreis, wird der Ethikunterricht schon ab der 1. Klasse angeboten. Demnach vmute ich, dass der Text etwas veraltet ist.

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Also so weit ich weiß kann man immer zum Halbjahr wechseln. Da du aber noch keine 18 bist, müssen deine Eltern damit einverstanden sein.

Erklären musst du das deiner Mutter nicht, sie kann dich nicht zwingen in den Religionsunterricht zu gehen.

Nadelwald75  17.10.2014, 15:18

18 Jahre? - Betrifft nur Bayern und Saarland, dass hier die Zustimmung der Eltern erforderlich ist. Sonst besteht Religionsmündigkeit mit 14.

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Mimii921  17.10.2014, 15:24
@Nadelwald75

Komisch, ich komm aus RLP und wenn wir Religion umwählen wollen, müssen unsere Eltern, solange wir noch keine 18 sind, den Umwahlzettel unterschreiben.

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Nadelwald75  17.10.2014, 15:31
@Mimii921

Das ist eine Sache der Schuorganisation. Bei Minderjährigen müssen die Eltern zumindest informiert sein und sollen angeben, dass sie Bescheid wissen. Die Unterschrift der Eltern bedeutet nur die Kenntnisnahme, nicht die Zustimmung.

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Mimii921  17.10.2014, 15:33
@Nadelwald75

Ohne diese Unterschrift, darf das Kind jedoch aber nicht den Unterricht wechseln, demnach ist sie wie eine Zustimmung.

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Nadelwald75  17.10.2014, 15:47
@Mimii921

Hallo Mimi921,

die Schule muss sicherstellen, dass die Eltern Bescheid wissen. Das ist dann aber ein Problem zwischen Eltern und Kindern, wenn die Eltern noch nicht einmal die Kenntsinahme bestätigen wollen.

Eine Möglichkeit wäre: Die Schule informiert die Eltern von sich aus, dass der Schüler sich abgemeldet hat.

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Mimii921  17.10.2014, 15:50
@Nadelwald75

Die Schule rennt ddn Eltern aber nicht hinterher. Das macht sie nur, wenn sie was von den Eltern will. Ich gehe selbst noch zur Schule, und kenn da leider die bittere Wahrheit.

Die Kinder dürften so einiges mehr noch in dem Alter, aber es wird vieles verweigert.

Hoffen wir einfach, dass es in diesem Fall gut ausgeht und die Mutter dem Wunsch des Kindes nicht im Wege steht.

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Nadelwald75  17.10.2014, 15:59
@Mimii921

Hallo Mimii,

....die Schule rennt den Eltern aber nicht hinterher. ......

Natürlich nicht. Was aber hindert denn den Schüler, der Schule hinterherzurennen, wenn er etwas erreichen will?

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Nadelwald75  17.10.2014, 16:01
@Mimii921

Hallo Mimii921,

dein Hinweis ist zunächst mal Theorie. Hattet ihr denn schon konkret den Fall, dass ein Schüler sich abgemeldet hat, die Eltern aber die Unterschrift verweigert hatten?

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Nach deiner Frage zu urteilen, hältst du dich als sehr junger Mensch bereits für klug und erfahren, um über die christliche Religion "den Stab zu brechen". - Da wundert es mich dann schon ein wenig, dass du einerseits nicht weißt, wie du deine Mutter von deinem Plan überzeugen kannst und andererseits nicht weißt, dass du dir direkt an deiner Schule den besten Rat holen kannst, wann du frühestens aus dem Religionsunterricht ausscheiden kannst.

Prometheus13  18.10.2014, 12:35
Nach deiner Frage zu urteilen, hältst du dich als sehr junger Mensch bereits für klug und erfahren, um über die christliche Religion "den Stab zu brechen"

Hast du damit irgendwelche Probleme?

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