Kann man Ohrringe bei Männern verbieten Arbeit?

2 Antworten

Ich, selbst Arbeitgeber in der Gastronomie, empfehle diese Ausführung des DGB:

Körperschmuck und das Arbeitsrecht
Das äußere Erscheinungsbild hängt nicht nur von der Kleidung ab, sondern auch von körpereigenem Schmuck wie Piercings, Tattoos oder Fingernägeln und Haaren. Neben gesellschaftlichen Regeln gibt es auch immer mehr Vorschriften im Arbeitsleben. Doch was ist erlaubt, was verboten?
Was ist mit Piercings, Ohrringen etc.?
Wenn diese ein Sicherheitsrisiko darstellen, kann der Arbeitgeber bei jeder Art von Schmuck verlangen, diesen auszuziehen …
Dies gilt auch bei Hygienefragen. …
Bei der Frage alleine des Aussehens willens wird die Abwägung der Interessen des Arbeitsgebers und des Arbeitnehmers jedoch schwieriger. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an.
Fazit
Bei sichtbarem Körperschmuck muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Darstellung nach außen mit Kundenkontakt erfolgt oder nicht. Wenn der Arbeitnehmer sich nicht nach außen darstellen muss, darf der Arbeitgeber wesentlich weniger eingreifen.
Bei der Außendarstellung ist zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denen der Arbeitnehmer genau abzugrenzen, wobei hier aufgrund des Wandels und der Akzeptanz in der Bevölkerung mit Sicherheit ein Wandel stattfinden wird. …

Quelle: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/koerperschmuck-und-das-arbeitsrecht/details/anzeige/?type=999&cHash=c078a0930433ff089ffd020d8934e27d

Aus meiner Sicht ist aber das Geschlecht hier kein Kriterium, sondern klingt in dem, was du schreibst, nach Diskriminierung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Koch und Gastronom
mooric  08.01.2024, 23:55

Das Prinzip, dass Schmuck keine Nachteile im Arbeitsprozess bringen darf z.B. Verstoß gegen Hygienevorschriften, leuchtet mir voll ein. Aber es muss dann unabhängig vom Geschlecht des Arbeitnehmers gelten, ansonsten wäre es Geschlechter-Diskriminierung!

0

Nennt sich Dresscode.

Ich finde es jetzt in deinem Fall zwar unnötig - aber solange die Vorgabe keinen diskriminierenden Inhalt aufweist kann man da nicht viel dagegen tun.

Jost79  06.01.2024, 12:30
solange die Vorgabe keinen diskriminierenden Inhalt aufweist

Aber genau das könnte hier gegeben sein, wenn dieses Verbot einzig auf dem Geschlecht basiert!

0
JasminBruehl  06.01.2024, 12:34
@Jost79

Ja, aber um das abschliessend feststellen zu können muss man erst mal die Begründung des Arbeitgebers anhören. Vorher ist es unangebracht einen solchen Vorwurf zu erheben.

0
Jost79  06.01.2024, 12:38
@JasminBruehl

Was fehlt dir denn als Begründung? "… aber nur Frauen dürfen es" ist aus meiner Sicht schon sehr eindeutig. Aber klar, der Fragesteller könnte natürlich noch detaillierter erzählen. Dann wäre es einfacher abzuwägen.

0
JasminBruehl  06.01.2024, 12:40
@Jost79
Was fehlt dir denn als Begründung? "aber nur Frauen dürfen es" ist aus meiner Sicht schon sehr eindeutig. 

Du gibst dir die Antwort selbst.

Aber klar, der Fragesteller könnte natürlich noch detaillierter erzählen. Dann wäre es einfacher abzuwägen.
0
Tannibi  06.01.2024, 12:40
@Jost79

Vielleicht schaust du mal ins AGG. Ist nicht lang und hat
einen Abschnitt für die etlichen Ausnahmen.

0
Jost79  06.01.2024, 13:05
@Tannibi

Und da findet sich die Ausnahme "Geschlecht" als Grund?

0
Jost79  06.01.2024, 13:07
@JasminBruehl

Nö, ich gebe mir die Antwort nicht selbst. Ich sage, detaillierter wäre es noch einfacher, auch interessant zu erfahren. Eindeutig ist es m.E. dennoch,. sofern wie beschrieben, dieses Verbot einzig auf seinem Geschlecht beruht.

0
JasminBruehl  06.01.2024, 13:26
@Jost79

Wir wissen effektiv nicht, ob es nur am Geschlecht liegt. Also lassen wir doch die Vorwürfe.

0
Jost79  06.01.2024, 13:33
@JasminBruehl

Ich lese keinen Vorwurf. Dem Wunsch schließe ich mich also gerne an.

0