Hätte der Chef im Einzelhandel ein Recht drauf?

2 Antworten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erklärt, dass Arbeitgeber das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz verbieten dürfen, um Neutralität zu wahren.
Der Arbeitgeber könne das Tragen jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen verbieten, um den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Es ging um die Fälle zweier Muslima aus Deutschland. (AZ:C-804/18 und C-341/19)
https://www.jesus.de/nachrichten-themen/kreuz-oder-kopftuchverbot-am-arbeitsplatz-kann-rechtens-sein/

Der Arbeitgeber darf das offene tragen verbieten, aber es hätte wohl kaum jemand etwas dagegen wenn du die Kette verdeckt unter der Kleidung trägst.