Kann man mit 15 mit einer Erwachsenen schlafen?

12 Antworten

Von Experte DianaValesko bestätigt

Kommt darauf an, in welchem Land Du lebst: ZB in DE & A ist man bis 14 im Schutzalter, in CH bis 16. Somit wäre/ist es rechtlich gesehen mit 15 in DE & A i.O., sofern kein Abhängigkeitsverhältnis zu der volljährigen Person besteht (zB Lehrer, Chef, etc) und die 15 jährige Person über die altersgemässe geistige Reife verfügt. Sex gegen Entgelt (= Prostitution) hingegen wäre für die erwachsene Person strafbar.

In CH jedoch würde sich in diesem Fall hier die volljährige Person wg „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ strafbar machen; dies ist ein Offizialsdelikt und definitiv keine Bagatelle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung
Mungukun  27.09.2023, 14:39

Ich hätte nicht erwartet, dass die Schweizer da strenger sind. Wieder etwas gelernt.

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WARRIOREAGLE  27.09.2023, 14:41
@Mungukun

Ja, das Schutzalter ist mit 16 höher als in DE & A, die Strafmündigkeit jedoch beginnt/besteht bei uns ab 10 …

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Mungukun  27.09.2023, 14:45
@WARRIOREAGLE

Also wenn zwei 14 jährige miteinander Sex hätten, würden sich beide strafbar machen, da sie beide strafmündig sind, aber gleichzeitig einen sexuellen Missbrauch von Kindern begehen?

Ich persönlich finde es aber merkwürdig wenn man sagt man soll mit 10 schon alle Straftaten überblicken können, aber gleichzeitig nicht fähig sein zu entscheiden mit wem man schlafen will.

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WARRIOREAGLE  27.09.2023, 15:06
@Mungukun

Nein, wenn beide Jugendliche noch im Schutzalter sind, passiert nichts, solange nicht zB A 10 und B 15 ist.

Bis mich der erste 11 jährige Junge im Einsatz mit einer echten & geladenen Schusswaffe bedroht hatte und wir in seinem Rucksack 1kg hochreines Heroin gefunden hatten (ü20 Jahre her), hab ich mich auch manchmal gefragt, wo der Sinn der Sache sein soll (bezüglich Strafmündigkeit ab 10).

Das Positive am Jugendrecht ist ja, dass der Erziehungsgedanke an 1. Stelle steht und man dies gerade bei Kids, welche alterstechnisch am unteren Rande der Strafmündigkeit sind, idR sehr sinnvoll nutzt/nutzen kann (in Zusammenarbeit mit Jugendamt & Eltern). Wir haben gute Programme, in welchen diesen Kids vermittelt wird, warum man dies oder das nicht darf, was passieren kann, usw.

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Rotfuchs716  28.10.2023, 01:31
@Mungukun

soviel ich weiss werden jedoch in der Schweiz nur Mädchen geschûtzt; insofern bei der Fragestellung hier wenig relevant.

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Libertinaerer  26.04.2024, 05:07
@Mungukun
Ich hätte nicht erwartet, dass die Schweizer da strenger sind.

Es hält sich in Grenzen.

Also wenn zwei 14 jährige miteinander Sex hätten, würden sich beide strafbar machen, da sie beide strafmündig sind

Nein. Vor 16 ist einfach ein max. Altersabstand von 3 Jahren einzuhalten. Österreich hat davon eine Variation. Nur Deutschland hat ein absolutes Grenzalter.

Ich persönlich finde es aber merkwürdig wenn man sagt man soll mit 10 schon alle Straftaten überblicken können, aber gleichzeitig nicht fähig sein zu entscheiden mit wem man schlafen will.

Und ich finde es merkwürdig, dass sich ein 14-Jähriger (zumindest nominell) strafbar machen soll, wenn er einvernehmlichen Sex mit seiner 13-jährigen Freundin hat (auch wenn es üblicherweise nicht bestraft wird - man kennt ja die Probleme insbes. bayerischer Richter unterer Instanzen u.a. mit Sexualität).

In Österreich und Schweiz ist es hingegen grundsätzlich legal, wen selbst ein 16-Jähriger sex mit seiner 13-jährigen Freundin hätte.

Und wehe in Deutschland oder Österreich hätte das ein 20-jähriger.

In der Schweiz hingegen kann sogar dann von Strafe abgesehen werden, wenn es sich um eine Liebesbeziehung handelt und der Ältere vor dem ersten Sexualkontakt noch keine 21 war. Und das ist kein hohles Gesetz - es wird tatsächlich praktiziert.

Der Schweizer Ansatz erscheint mir zwar mit Blick auf Strafmündigkeit vs. Sexualmündigkeit ebenfalls arg verfehlt, aber insgesamt doch recht entspannt und deutlich näher an der Lebenswirklichkeit junger Menschen.

Andererseits kennen sie aber auch den fahrlässigen Kindesmissbrauch. D.h., anders als in Österreich und Deutschland sind Ältere in der Schweiz eher verpflichtet, das tatsächliche Alter ihres Partners festzustellen. In Deutschland zurecht vollkommen undenkbar.

Fazit: Wenn man bedenkt, wie konservativ die Schweiz so ist (Stichwort: SVP), und was für erzkonservative christliche Sekten dort so ihr Unwesen treiben (Streaming-Tipp eines besonders gruseligen Falls, inkl. Vertuschung von sexuellen Übergriffen durch die leitenden Männer und f'Frauen und Verstoßung von minderjährigen weiblichen Opfern(!) sexueller Übergriffe als "Huren": Die evangelikale Welt der Läderachs - Züchtigung im Namen Gottes - SEHR empfehlenswerte Doku!), ein verblüffend liberaler Ansatz. Das könnte man, s. USA, auch ganz anders handhaben. und das nicht zu tun, ist aller Ehren wert und kann stellenweiee durchaus als Vorbild dienen ...

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Das kann man, sofern es freiwillig ist und weder Geld noch irgendwelche Abhängigkeiten (Chef <-> Azubi oder so) im Spiel sind.

Libertinaerer  07.10.2023, 22:09

Bei der letzten oder eher vorletzten Gesetzesänderung wurde das erhöhte Schutzalter von 16 bei Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen gestrichen.

Seitdem ist dort nur noch strafbar, wenn das Abhängigkeitsverhältnis für Sex missbraucht wird (z.B. Beförderung gegen Sex).

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HarryXXX  08.10.2023, 01:58
@Libertinaerer

Sowas lässt sich aber leicht konstruieren. Da sollte man wachsam und vorsichtig bleiben.

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Libertinaerer  08.10.2023, 09:46
@HarryXXX

? Über das "Konstruktionsbedürfnis" mancher Leute muss ich nicht spekulieren.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dein Beispiel ("Chef <-> Azubi") nicht mehr passt, weil das Gesetz halt geändert wurde.

Dafür also lieber das gute, alte "Lehrer<->Schüler"-Beispiel nehmen.

Jetzt auch brauchbar "bis 18", denn DA wurde die Rechtslage bei der Gesetzesänderung verschärft! 😉

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Rotfuchs716  28.10.2023, 00:56
@Libertinaerer

Es ist schon auffallend, dass Gesetzesänderungen meistens in der Weise erfolgen, dass in Zukunft mehr Leute ins Gefängnis kommen. Solche Abgeordneten bräuchte man nicht!

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Libertinaerer  28.10.2023, 01:09
@Rotfuchs716

Ja, arg sinnfrei noch dazu (Prof. Dr. Thomas Fischer, ehem. Vorsitzender Richter am BGH und profiliertester Strafrechtler, arbeitet sich daran regelmäßig in seinen Kolumnen ab) ...

... wobei es HIER ja ausnahmsweise auch um eine Entschärfung ging. Nun gut, dafür war die Verschärfung bei u.a. den Lehrern schon extrem - und betrift auch Lehrer, wenn sie nur an derselben Schule unterrichten, aber nicht das Opfer selbst.

Anlass dafür bot der hier skizzierte Fall: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-95551474

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Rotfuchs716  28.10.2023, 01:11
@Libertinaerer

eben schrieb oben jemand von Verschärfung statt Entschärfung. Wer da Recht hat weiss ich auch nicht jetzt. Aber der generelle Trend in Europa geht ja immer in Richtung von mehr Repression. Wenn der derzeitige Trend weiter geht kommt man in 20 Jahren ins GefÄngnis weil man 5 km/h zu schnell fuhr; so der allgemeine Trend der Politik.

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Libertinaerer  28.10.2023, 01:17
@Libertinaerer

PS: Auch das zweite Beispiel dort, die empfundene "Vergewaltigung", hat übrigens eine Gesetzes-"Verschärfung" nach sich gezogen: Das sogenannte "Nein heißt nein"-Gesetz.

Ein praktisch absolut sinnfreies Symbolgesetz (weil Vergewaltigung bereits strafbar war, es aber im Rechtsstaat halt immer noch Beweise braucht), aber schön, dass wir mal darüber geredet haben.

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Libertinaerer  28.10.2023, 01:24
@Rotfuchs716
eben schrieb oben jemand von Verschärfung statt Entschärfung.

Das war ebenfalls ich.

Wer da Recht hat weiss ich auch nicht jetzt.

Ich. 8-) Zwangsläufig. ;)

Bei "Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen" wurde das Gesetz entschärft, und bei u.a. Lehrkräften und anderen Personen mit Erziehungsauftrag der Minderjährigen gegenüber, wurde das Gesetz drastisch verschärft.

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Hi,

Es kommt drauf an, in welchem deutschsprachigen Land Sie leben. Bspw. ist die GV erst ab 14 in DE erlaubt. Aber trotzdem darf der/die Se*partner:in nicht älter als drei Jahre sein.

Wahrscheinlich ist die GV zwischen 15 & 22 Jährigen strafbar (also, in dem Fall für die Frau), da es als Ausnutzung der Kinder & Jugendliche gezählt würde.

LG Rashid

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe gute Informationen über dieses Thema.
Libertinaerer  07.10.2023, 22:24
Es kommt drauf an, in welchem deutschsprachigen Land Sie leben.

Ja. In D und A erlaubt, in CH (gerade noch) verboten.

Bspw. ist die GV erst ab 14 in DE erlaubt.

Um es sicherheitshalber klarzustellen: In D ist Sex/GV auch vor 14 erlaubt.

Verboten ist in D den Ü14 der Sex mit U14. Großer Unterschied.

Aber trotzdem darf der/die Se*partner:in nicht älter als drei Jahre sein.

Falsch. In D gibt es so eine Regel nicht. Die gibt es in A (beim Sex von Ü14 mit 13-Jährigen - max. 4 Jahre beim bedingten Sex mit 12-Jährigen) und in CH (generell beim Sex mit U16).

Wahrscheinlich ist die GV zwischen 15 & 22 Jährigen strafbar (also, in dem Fall für die Frau), da es als Ausnutzung der Kinder & Jugendliche gezählt würde.

Nein. Es kann zwar theoretisch strafbar sein, ist es aber praktisch nicht (mehr).

In so einem Fall wie hier, ist es sogar definitiv nicht strafbar.

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wenn du männlich bist ja. Bist du weiblich würde das als missbräuchlich angesehen und wäre in manchen Ländern strafbar.

Libertinaerer  26.04.2024, 05:23

Zumindest in Europa sind die Gesetze grundsäzzlich längst geschlechtsneutral.

In Deutschland wurde das letzte geschlechtsspezifische Gesetz Sexualkontakte betreffend (der noch verbliebene Rest des alten "Schwulenparagrafen") 1994 durch eine geschlechtsneutrale Version abgelöst.

Auch wenn es die damals regierende Union nicht freiwillig und aus einem begrüßenswerten Sinneswandel gemacht hat, sondern gezwungenermaßen aufgrund der Wiedervereinigung ...

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Rechtlich gesehen, ja.