Kann man jemanden anzeigen wenn er droht Nachrichten von dir zu veröffentlichen?
Eine ehemalig gute Freundin von mir und ich haben Streit. Ich habe ihr früher, so dumm wie ich war, über WhatsApp Chat vieles über mich erzählt z.B auf wen ich stehe, was in meiner Familie vorgefallen ist (nicht schöne Sachen) usw. Sie droht mir jetzt, ebenfalls über Chat, alle Nachrichten zu veröffentlichen wenn ich andere Freunde gegen sie „aufhetze“ (was ich nicht machen werde und noch nie gemacht habe!). Ich habe eigentlich keine Bedenken weil ich sowieso niemanden gegen sie „aufhetze“ aber so wie ich sie kenne veröffentlicht sie die Nachrichten trotzdem da sie es bei ihrer anderen ehemaligen Bf auch schon gemacht hat. Falls sie es wirklich tun sollte, kann ich sie dann anzeigen? Und, an wen sollte ich mich jetzt wenden? Schonmal im vorraus Danke für jede Antwort!!
5 Antworten
Ja, damit werden Persönlichkeitsrechte bzw. wird das Briefgeheimnis, das in dem Fall auch für "digitale Post" in Form von e-Mails oder Chats gilt, verletzt.
Ich habe so etwas mal zur Berufsschulzeit erlebt, als jemand e-Mails, die ich verschickt habe, dem Klassenlehrer und dem Vertrauenslehrer gezeigt hat. Die Person fühlte sich diffamiert, weil ich als Klassensprecher a) etwas genervt und b) ihrer Meinung nach zu spät auf eine Anfrage reagiert habe.
Passiert ist nix & die Person wurde auch nicht so richtig ernstgenommen, ich habe mir damals dennoch kaum dass ich das erfuhr von einem befreundeten Anwalt eine Stellungnahme geholt & der Schule/dem Rektor nebst dem Vertrauenslehrer sowie den Eltern der Person per Post zusenden lassen, um das einfach mal klarzustellen. Da stehe ich dazu; mich hat das damals total aufgeregt, vor allem, weil es so unbegründet war und ich es als persönlichen Affront gewertet habe.
Dennoch sollte man vorerst versuchen, das im persönlichen Gespräch zu lösen bevor man gleich auf die Barrikaden geht. Wenn das nicht fruchtbar ist, kann man immer noch weitere Instanzen zu Rate ziehen.
Das Veröffentlichen von privaten Chatnachrichten stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darf, insofern könntest Du deine ehemalige Freundin auch anzeigen wenn sie die Nachrichten veröffenlticht.
Ob das was bringt steht auf einem anderen Blatt, dafür prüft der Staatsanwalt dann zunächst einmal ob öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, es ist also gut möglich, dass das Verfahren dann auch eingestellt wird, möglich ist aber auch, dass es eine Strafe gibt.
Falls sie es wirklich tun sollte, kann ich sie dann anzeigen? ja
Ob das zu etwas führt, steht in den Sternen.
"Und, an wen sollte ich mich jetzt wenden?
Noch ist nichts passiert. Eine Idee wäre zum Beispiel einen Vertrauenslehrer mit ins Boot zu holen und ein Gespräch zu dritt zu führen.
Verstoß gegen das Briefgeheimnis. Nachrichten die nicht für dritte bestimmt sind, dürfen nicht ohne Erlaubnis beider Parteien veröffentlicht werden.
Hier mal etwas dazu
https://www.frag-einen-anwalt.de/Weitergabe-privater-Chats-und-Bilder-an-Dritte--f291402.html
Das kommt natürlich erst nach der Veröffentlichung zu tragen.
Voher könnte man eine Unterlassungsklage anstreben,aber das ist es nicht wert und würde in dem Fall wohl an,, kein öffentliches Interesse" scheitern.