Kann man Bügelkopfhörern zurückgeben bei nicht gefallen?
Ich habe ein für den PC ein Headset (Bügelkopfhörerform) gekauft. Hatte es ausgepackt und nur wenige Minuten auf dem Kopf, weil ich permanent am herumfummeln war, um die Aufnahmequalität zu optimieren. Ohne Erfolg. Das Mikrofon hat ein stets präsentes Rauschen. Auch muss man sämtliche Einstellungen in Windows auf maximum drehen. Also Mikrofonaufnahmestärke 100 und den Booster auf voll. Damit man - aber immer noch leise - wenigstens einigermaßen gehört wird, wenn man eine Aufnahme startet bei der Sound im Hintergrund zu hören ist, selbst dann wenn der Sound beinahe auf null herunter gedreht ist. Und dabei ist es dann natürlich nicht verwunderlich das man ständig ein Rauschen hat. Na ja, lange Rede kurzer Sinn. Um das natürlich erstmal in (negative) Erfahrung zu bringen musste ich das Headset auspacken und anschließen. Nun wollte ich es zurückgeben und doch lieber mein altes Headset wieder neu kaufen. Denn mit dem hatte ich diese Probleme nicht. Nun hat man mir aber gesagt man könne es nicht zurücknehmen, weil es ein Hygieneartikel sei. Im Internet habe ich auch gegoogelt und einiges zu dem Thema gefunden, aber leider keine Aussagen über Bügelkopfhörer. Das man In-ear Kopfhörer nicht zurückgeben kann; gut, das verstehe ich und akzeptiere ich. Aber Bügelkopfhörer? Ich hab die in nichts gesteckt. Hatte die nur auf dem Kopf. Und im Laden darf man Caps ja auch anprobieren, die werden auch auf den Kopf gesetzt.
4 Antworten
Hygiendegründe sind aber kein Argument für berechtigte Mängel. Die übliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre.
Die Beratung ist meist sehr mies. Evtl. fehlt ein Kopfhörerverstärker intern oder extern je nach Modell.
Manche Modelle benötigen auch für das Mikrofon eine sogenannte 48 Volt Phantomspeisung bei professionellen Headsets.
Die Impedanz von 250 Ohm ist für schlechte, leise Verstärker zu hoch, um höhere Lautstärken zu erzeugen, es gibt hier teils auch 35 Ohm Modelle, die lauter wirken.
Nichtgefallensrückgaben gibt es eigentlich nur über das Internet im § 312 d BGB geregelt.
Wenn man sich eigentlich nur "verkauft" hat & kein anderer Mangel vorliegt, ist man auf die Kulanz angewiesen.
Es sei denn, es ist eine glatte Fehlberatung, wenn man explizit auf bestimmte Anwenderziele hinarbeitet. Dann könnte man eine Rückgabe erzwingen.
Vielen dank! Das ist eine Antwort wie ich sie mir gewünscht habe. Aussagekräftig, zeugt von Wissen und zudem habe ich dabei noch etwas mehr gelernt als gefragt war. Wenn keine bessere in den nächsten 24 Stunden kommt gibt es dafür definitiv das Beste Antwort Abzeichen.
Du solltest es nicht wegen Nichtgefallen zurueckgeben, sondern eine Maengelruege geltend machen. Denn deiner Schilderung zufolge funktioniert es nicht wie vorgesehen.
Es gibt kein "Rückgaberecht". Die Rückgabe kann allenfalls ein Entgegenkommen des Händlers sein.
Allerdings werben manche Märkte damit, dann hast du ein Anrecht darauf.
Da es mit Ausnahme von besonderen Vertriebsformen (Fernsabsatz, Haustürgeschäfte) kein gesetzlich normiertes Recht die Ware wegen Nichtgefallens oder überhaupt grundlos zurückzugeben, kann der Händler selbst entscheiden, ob es ein Rückgaberecht oder ähnliches gibt.
Nun ja, grundlos würde ich das ja nun nicht bezeichnen. Das Mikrofon leistet viel zu wenig für die Aufgabe die es eigentlich erledigen soll. Zu leise trotz voll aufgedrehtem Pegel - mehr geht nicht. Und Rauschen, welches bei anderen Headsets nicht ist/war. Und wie gesagt die Begründung ist hier halt "Hygieneartikel". Und ich frage mich, ob das auf Bügelkopfhörer tatsächlich zutrifft.
Nun ja, grundlos würde ich das ja nun nicht bezeichnen. Das Mikrofon leistet viel zu wenig für die Aufgabe die es eigentlich erledigen soll
Das könnte ein Mangel sein. Wenn Du Dir aber die Überschrift Deiner Frage ansiehst, dann wirst Du feststellen, dass da nur die Rede von "nicht gefallen" war.
Kein Verkäufer muss fehlerfreie Ware zurücknehmen, wenn die Ware nicht deinen Vorstellungen entspricht, so ist das kein Fehler der eine Rücknahme durch den Verkäufer bedingen würde. Rücknahme von fehlerfreier Ware geschieht häufig aus Kulanz und immer zu den Bedingungen des Verkäufers und wenn er Nein sagt, dann heißt das Nein.
Wie schon beschrieben. Fehlerfrei würd ich dazu nicht sagen. Rauschen + zu viel zu leise. Trotz eingestelltem maximal Pegel.
Wenn du dir einen Polo kaufst und er nicht beschleunigt wie ein Porsche, so ist das auch kein Mangel.
Das war jetzt ein ganz schlechtes Beispiel. Bei einem Auto weiß ich im Vorfeld um die Leistung des Motors. Bei einem Headset weiß ich um die Leistung des Mikrofons erst nach dem Anschluß!
Ja, ist mir schon klar. Aber meine Frage war es, ob bei Bügelkopfhörer die Rückgabe mit der Begründung "Hygieneartikel" abgelehnt werden darf. Vom Grund mal abgesehen. Wie schon geschildert bei In-ear Kopfhörern macht es ja Sinn, aber bei Bügelkopfhörern? Halte ich die Begründung für nicht unbedingt tragbar. Aber die Juristen sehen das manchmal anders wie ich.