Kann man bei einer Wehrpflicht das Land verlassen?
Wäre es möglich im Falle einer Wehrpflicht direkt nach der Schule nach bspw. Luxemburg auszuwandern oder wäre das irgendwie illegal?
12 Antworten
Noch ist die Wehrpflicht nicht wieder aktiviert. Ob das kommt, weiß aktuell wohl niemand. Auch früher gab es die Möglichkeit der "Wehrdienstverweigerung" mit dem sog. Ersatzdienst. Vor der Vereinigung mit der DDR gab es auch die Möglichkeit, nach Berlin zu ziehen (da wurde man nicht gezogen).
Wenn Du auswanderst, entkommst Du dem Wehrdienst tatsächlich auch. Kommst Du zurück, wirst Du gezogen (bis 28 - so war es jedenfalls früher).
Den Aufwand halte ich für ein bisschen übertrieben. Und ich denke, Du willst einfach mal ein bisschen "Laut geben"! Okay, hast ein bisschen Trompetet! Die einen halten Dich jetzt für einen Helden und die Anderen für ein Weichei.
Glückwunsch!
Nein die Frage war schon ernsthaft da ich unteranderem eh irgendwann Deutschland verlassen will. Außerdem habe ich kein Problem damit ein „Weichei“ zu sein.
🤔 Ich verstehe nicht, warum einige hier wegen eines Wehrpflichtdienstes hier so ein Aufhebens machen und einen solchen Aufwand betreiben wollen.
Zum einen ist die Wehrpflicht ausgesetzt, eine Rückkehr dahin ist nahezu ausgeschlossen.
Eine andere Form einer Militärdienstpflicht ist in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten, da verschiedene Faktoren dagegen sprechen.
Abgesehen davon wird niemand zum Militärdienst gezwungen, alternativ wäre ein Ersatzdienst zu leisten, das war früher so und wäre bei einer neuen Wehrpflicht auch der Fall.
Warte doch erst einmal ab, ob die völlige Wehrpflicht wie früher überhaupt so wieder kommen würde mit Pflicht zum Grundwehrdienst für sämtliche jungen Männer nach der allgemeinen Erstmusterung.
Pistorius spricht derzeit von einer möglichen "Freiwilligenlücke" von evtl. derzeit etwa bis zu 60.000 Soldaten.
Von daher wird selbst bei einer (möglichen) Einführung einer erstmaligen Registrierung für Wehrdienstaufgaben und einer daran angehängten Pflicht zur Erstmusterung längts nicht mehr jedes Individuum auch in den Grundwehrdinst gepresst werden unter mindestens T3 bis T4. Interressant dürften da höchstens potenzielle Rekruten mit T1 und T2 und ggf. bereits abgeschlossener beruflicher Erstausbildung werden, oder EVENTUELL noch Rekruten mit guten Schulabschlüssen höherer Norm und noch nicht gesichertem Einstig in eine zeitnahe Berufsausbildung.
Aus einer noch laufenden Schul- / oder Berufserstausbildung hat die BW auch früher mit ihrem allgemeinen Pflichtwehrdienst niemanden unsinnig abberufen lassen.
Nu WENN Du je nach künftiger Gesetzeslage mal einen Registrierungs-/ oder Erstmusterungsbescheid vom Barras mit PZU erhalten solltest incl. entsprechender Rechtshelfbelehrung, wäre ein unentschuldigtes Fernbleiben davon dann äußerst unsachlich und wenig sinnvoll.
Im Kriegsfall wohl kaum, bei einer Wehrpflicht in Friedenszeiten wäre es möglich.
Da ist es halt die Frage, ob es dir das wert ist, abzuhauen um ein halbes Jahr Zwangsarbeit zu vermeiden.
Ich würde eher darauf setzen untauglich zu sein, das kannst du erreichen indem du dich schwerhörig stellst.
Die Wehrpflicht, die niemals abgeschafft wurde, ist anhand der Staatsangehörigkeit geregelt nicht anhand des Wohnorts. aber ganz ehrlich, wozu der Aufwand? Wenn du das absolut nicht möchtest, ist ja jedem selbst überlassen, stelle einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. Und tada, nicht nur die Wehrpflicht ist dann kein Thema mehr für sich, selbst im Verteidigungsfall bist du fein raus, was du mit einer einfachen Auswanderung nicht wärst.