Kann ich nach Wiedereintritt in die Kirche auch wieder Taufpatin/Firmpatin/Trauzeugin werden?

10 Antworten

Ein (Wieder-)Eintritt in die katholische Kirche ist verbunden damit, dass man den gesamten katholischen Glauben der Kirche akzeptiert.

Es gibt Kurse für Rekonzilianten oder Einzelbegleitung im Gespräch, in denen man sich mit dem Glauben ausreichend auseinandersetzt, um dann am Ende eine Entscheidung treffen zu können, ob man den katholischen Glauben hat.

Beim Wiedereintritt bekennt man öffentlich vor der Kirche seine Schuld, dass man sich früher von der Kirche abgewendet hat. Danach bekommt man, wenn man den früheren Austritt ehrlich bereut, die Vergebung von Gott geschenkt.

Das heißt, anschließend ist man wieder volles Mitglied der katholischen Kirche mit allen Rechten und mit allen Pflichten, die dazugehören.

das ist bei den evangelen einfacher und das weiß ich weil ich früher mal fast wieder eingetreten wäre in die evang. kirche. da reicht ein gespräch mit dem pfarrer.

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Was ist nur aus den Menschen geworden? Die treten in die Kirche ein, um Zeugin von etwas zu werden an das sie nicht glauben und nur machen weil es ein cooles Event zu seien scheint

Das dachte ich mir auch!

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würde aber in oben genannten Fällen wieder eintreten und dann auch dabei bleiben

Man sollte das Positive von Leuten, welche der Kirche den Rücken zugekehrt haben, nicht gleich mit Verurteilungen wieder kaputt machen!

Ich freue mich für jede und jeden, der / die ausgetreten ist, aber den Willen oder zumindest das Interesse zeigt, doch wieder dazugehören zu wollen. Man weiß ja nicht, warum jemand austritt, was da vorgefallen ist, wie (un)attraktiv einem die Kirche gemacht worden ist etc.

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Nach einem "Wiedereintritt" (= Rekonziliation) bestehen die gleichen Rechte wie vorher, mit einer einzigen Ausnahme: die Weihe zum Diakon ist nicht mehr möglich (logischerweise auch nicht zum Priester oder Bischof). Alles andere ist wieder wie vor dem Austritt.

Erster Ansprechpartner ist gewöhnlich der Pfarrer der Pfarrei, in der du wohnst und zu der du gehörst. Alles weitere kannst du mit ihm besprechen. Ist nicht so kompliziert, wie es sich manchmal anhört.

Man kann immer wieder eintreten, es gibt - bis man gestorben ist - in der katholischen Kirche nie ein "zu spät", man kann immer zurück, wenn man es ernst meint. Wichtig ist dann wohl ein Gespräch mit dem Priester, um den Status zu klären.

Ob man die Kirchensteuer bezahlen muss oder nicht, ist vielleicht weniger das Thema, das Problem ist vielleicht eher, dass bei manchen noch die Auffassung besteht, es läge allein aufgrund des Kirchenaustritts eine oder eine Art von Exkommunikation vor. Das kann natürlich vorliegen, je nach Intention des Austritts, aber man kann sich auch wieder in die Gemeinschaft aufnehmen lassen, erschrecke nur nicht, wenn das Wort Exkommunikation auftaucht. Notfalls hebt der Bischof die Exkommunikation auf, ist aber kein Thema, wenn man wieder dazugehören will.

Es gibt keine mir bekannte Reduktion der Rechte nach Wiedereintritt. Du bist dann wieder vollständiges Mitglied der katholischen Kirche.

Wenn du der katholischen Kirche wieder beigetreten bist bzw. diese dich wieder aufgenommen hat, dann darfst du natürlich auch als Taufpatin/Firmpatin und Trauzeugin tätig werden, denn du bist dann durch Täuschung zwar, aber in den Augen der Menschen wieder gläubig an das Evangelium von Jesus Christus.

Aber natürlich ist das eine Täuschung und Lüge gegenüber der Personen und aller Kirchenmitglieder, welche dich als "Zeugen" wählen oder zulassen würden.

jeder kann trauzeuge oder taufpate werden, auch ohne der kirche anzugehören, vermute ich.

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@Picea007xyz

bzw beim standesamt ja ohnehin kann es jeder werden trauzeuge, ganz ohne kirche.

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