Kann ich einen Mietvertrag für eine Gaststätte vor der Gewerbeanmeldung unterschreiben?
Liebe Community,
ich besichtige morgen zum zweiten Mal eine Gaststätte – gestern war ich bereits spontan mit dem Verpächter dort, morgen folgt der Termin mit dem Makler.
Ich habe Interesse, das Restaurant zu pachten. Eine Ablösesumme ist vorgesehen, mit der ich einverstanden bin. Über den Verpächter konnten wir bereits mit dem Vorpächter verhandeln.
Die Gaststätte ist aktuell geschlossen, ein Gewerbe ist nicht angemeldet – das müsste ich also neu gründen.
Meine Fragen:
- Kann ich den Mietvertrag als Privatperson unterschreiben, obwohl das Gewerbe (Einzelunternehmen) noch nicht angemeldet ist?
- Kann ich die Ablösesumme privat bezahlen und später trotzdem die Vorsteuer (MwSt.) geltend machen?
- Ist es möglich, die Miete künftig vom Geschäftskonto zu überweisen, sobald das Gewerbe angemeldet ist?
- Läuft der Mietvertrag auf meinen Namen, bin ich nach Anmeldung automatisch als E.K. (Einzelkaufmann) auch die Firma?
Ich bin auf der Suche nach einem Steuerberater, aber aktuell schwer jemanden zu finden. Vielleicht kann mir hier jemand mit Erfahrung weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Kann ich den Mietvertrag als Privatperson unterschreiben, obwohl das Gewerbe (Einzelunternehmen) noch nicht angemeldet ist
Ja, solltest die Anmeldung aber zeitnah nachholen.
Kann ich die Ablösesumme privat bezahlen und später trotzdem die Vorsteuer (MwSt.) geltend machen?
Sofern die USt entsprechend ausgewiesen ist und die Rechnung ordnungsgemäß ist, steht dem grundsätzlich erstmal nichts im Weg.
Dafür musst du aber zu erst dein Gewerbe via Fragebogen beim FA anmelden!
Ist es möglich, die Miete künftig vom Geschäftskonto zu überweisen, sobald das Gewerbe angemeldet ist?
Es gibt kein Gesetz welches das irgendwie so speziell regelt
Läuft der Mietvertrag auf meinen Namen, bin ich nach Anmeldung automatisch als E.K. (Einzelkaufmann) auch die Firma?
ein Kaufmann sollte dies wissen!
Wenn du eine Gaststätte anmeldest, bist du kein Kaufmann!
Du bist lediglich Einzelunternehmer
Dir fehlen erkennbar jegliche Kenntnisse, deshalb solltest Du unbedingt ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Davon rate ich dir ab. Was, wenn du aus irgendeinem Grund die Konzession nicht bekommst? Wenn beispielsweise erst bauliche Veränderungen in der Gaststätte vorgenommen werden müssen, oder aus anderen Gründen? Dann sitzt du da, hast einen Pachtvertrag wo du zahlen musst und so schnell nicht mehr rauskommst, aber keine Einnahmen.
Im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens (Gaststätte MIT Alkoholausschank) sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis
- Die Unterlagen zum Gebäude, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung in zweifacher Ausfertigung
- Baugenehmigung und Schlussabnahme
- Pachtvertrag in Kopie; die Bruttopacht muss erkennbar sein
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
- Führungszeugnis der Belegart O
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9
- Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten
- Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Grundzüge des Lebensmittelrechts
- Für juristische Personen: Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung
- Bei Antragstellung durch eine/n Vertreter:in: Vollmacht
- Ggf. Aufenthaltserlaubnis
Die endgültige Gaststättenerlaubnis ist raum-, betriebsart- und personengebunden und kann nur erteilt werden, wenn Sie als Antragsteller:in zuverlässig sind. Ihre Zuverlässigkeit weisen Sie durch die oben aufgelisteten Belege nach. Die Gewerbeabteilung prüft daraufhin, ob die Gaststätte in der beabsichtigten Form geführt werden darf.
Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen die zuständige Stelle mitteilen wird.
https://service.wirtschaft.nrw/de/unternehmensgruendung/gewerke/gaststaette/
Selbstverständlich.
Du dürftest möglicherweise nur noch keinen Gastbetrieb eröffnen.
Mieten kannst alles ws zu mieten ist. 😉