Kann ich eine Mütze im Unterricht tragen, wenn meine (imaginäre) Religion dazu aufruft?

13 Antworten

Dein Glaubensbekenntnis muß anerkannt sein. Das sind bei uns beileibe nicht alle, und schon gar keine Sekten.

Selbst wenn Du vorgibst, einer anerkannten Kirche oder Religion anzugehören, die Dir als Gläubige dies und das und jenes abverlangt, reicht der Schulleitung ein Blick in Deine Einschulungsakte. Darin ist Deine Religionszugehörigkeit vermerkt.

Also wird das nix.


Hamburger02  09.12.2015, 16:28

Würde ich so nicht sagen. Das Recht auf freie Religionsausübung erlaubt auch, den Glauben zu wechseln. Die Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters sind z.B. staatlich anerkannt und dürfen ein Nudelsieb tragen. Da kann die Schulleitung juristisch gar nichts machen.

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Wenn jeder wüsste, dass es die Religion nicht gibt, bringt's doch nichts. Denk dir eine glaubwürdige Geschichte zu deiner Religion aus (auch wenn eine Religion mMn kaum glaubwürdig sein kann) und probier es aus. 

Wenn es an deiner schule aber niemanden gibt, der mit Kopftuch (Turban hab ich hier noch nie gesehen x'D) rumläuft, wird das schonmal schwieriger.

Ich denke du hast eher wenig Chancen, dass die Lehrer dir das erlauben, aber versuch es, wenn dir so viel daran liegt.

Tja, und wie wäre es, wenn man keinen religiösen, aber einen handfesten gesundheitlichen Grund hat, eine Kopfbedeckung zu tragen?

Ich kenne eine Frau, die friert ohne Kopfbedeckung dermaßen am Kopf und kühlt auch weiter 'südlich' ziemlich aus, dass sie etwas tragen MUSS.  Sind wir denn schon so im Wahn der Äußerlichkeiten verirrt, dass man sich für sowas rechtfertigen muss?

Es gibt mittlerweile Urteile dazu. Kurz und knapp: Eine Religion, die nicht ernst gemeint ist, d.h. der vermeintliche Anhänger nicht ernsthaft an Sie glauben, kann sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen.

Deine Chancen dürften also eher schlecht stehen, es sei denn, es gelingt dir, die relevanten Personen davon zu überzeugen, dass du ernsthaft dieser "Religion" anhängen würdest.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurist mit erstem Staatsexamen

es gibt anerkannte religionen auf der einen seite und kulte/sekten auf der anderen. letztere werden bei dieser regelung nicht beruecksichtigt. mit anderen worten: nein, kannst du nicht.


Abahatchi  10.12.2015, 09:10

es gibt anerkannte religionen auf der einen seite und kulte/sekten auf der anderen. 

Und was eine Sekte oder eine anerkannte Religion ist, entscheiden jene Sekten (Religionen), die es angesichts ihrer Macht so entscheiden können. 

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