Erstmal: Beamte dĂŒrfen ĂŒbergewichtig sein. Ăbergewicht (d.h. ein BMI von mindestens 25, aber weniger als 30) ist beamtenrechtlich irrelevant (auĂer evtl. bei Positionen, die besondere körperliche Fitness verlangen, also bspw. Vollzugspolizisten). Auch Adipositas Grad I (BMI mindestens 30, aber weniger als 35) kann nur zusammen mit anderen Faktoren der Verbeamtung entgegenstehen. Erst ein BMI von 35 oder mehr, d.h. Adipositas Grad II, steht in der Regel der Verbeamtung entgegen. Zur Illustration: Eine Person, die 1,75 Meter groĂ ist, muss dafĂŒr, wenn wir von ganzen Zahlen ausgehen, mindestens 108 Kilo wiegen.
Dann: Weil die Wahrscheinlichkeit, dass so eine Person aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht bis zum regulĂ€ren Pensionsalter durchhĂ€lt, einfach sehr hoch ist. Dass es einzelne Individuen gibt, die trotz eines solchen Gewichts dauerhaft keine schwereren Probleme haben bzw. bis zum Pensionsalter durchhalten wĂŒrden, hilft nicht, weil man ja im Vorfeld nicht weiĂ, ob nicht ein Bewerber dieses GlĂŒck haben wird. Und wenn jemand einmal verbeamtet ist, wird man ihn kaum wieder los.