Kann ich diese Arbeit verweigern?
Ich bin in einem Unternehmen als Grafikdesigner angestellt und komme mit meinen Gehalt gerade so über die Runden. Dadurch wir auch 13 Überstunden als Pauschale im Vertrag stehen habe welche unentgeltlich sind wir jedoch bis zum Monatsende abbauen können (am ersten des Monats werden diese dann auf Null gestellt), was ich durch viel Arbeit jedoch gegenüber anderen Kollegen nie schaffe, bin ich mal um einen höheren Gehalt zur Geschäftsführung. Habe aber leider nichts erreicht. Aufgrund wirtschaftlicher Gründe und wir können die Überstunden ja abbauen, was ich wie gesagt nicht schaffe. Also nur bla bla.
Jetzt ist Fakt: Das ich mich in der Freizeit für Programmieren interessiere mich dort in meiner Freizeit mit einem teuren Fernstudium auch weiterbildet und schon recht gut drauf bin. Durch einen Dritten hat die Geschäftsführung und jetzt von meinen Progammierkenntnissen erfahren und möchte auch hier Geld sparen und möchte mir daher zusätzlich noch ein Projekt aufdrücken. Nur ohne mehr bezahlung möchte ich das nicht machen. Sehe das als Überqualifizierte Arbeit welche nicht nach meinen Dienstvertrag geht. Wie würdet Ihr hier handeln bzw wie seht Ihr das?
4 Antworten
Die Klausel mit den mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden in Höhe von X Überstunden/Prozent pro Monat findet sich eigentlich wenn, dann eher in Verträgen von besserverdienenden, oft leitenden Angestellten. Ob sie bei einem Gehalt, mit dem man "gerade so über die Runden kommt", überhaupt rechtskräftig ist, halte ich schon für fraglich. Und wenn Freizeitausgleich anstelle des Ausbezahlens vertraglich vorgesehen ist, würde es mich stark wundern, wenn ein "Nullen" am Monatsende überhaupt zulässig ist. Ich denke, hier solltest du dich eventuell noch mal genauer informieren, am besten bei einem Profi (Gewerkschaft? Fachanwalt für Arbeitsrecht?).
Ansonsten musst du nur die vertraglich vereinbarten Aufgaben erfüllen. Ist halt die Frage, ob dieses Projekt streng genommen deiner Tätigkeit als Grafikdesigner inhaltlich zugeordnet werden könnte. Die Grenzen zwischen Grafik und IT sind ja heutzutage schon zunehmend fließend, es wird ja vieles in diesem Bereich digital erledigt... Hier müsstest du selbst überlegen, ob das konkrete Projekt so fachfremd ist, dass es eben nicht mehr der Aufgabe eines Grafikdesigners zugeordnet werden könnte.
Insgesamt solltest du aber überlegen, ob du wirklich weiterhin dort arbeiten oder dich nicht doch eher um andere Jobs kümmern möchtest. Dein AG klingt nun nicht gerade nach einem, der seine Mitarbeiter anständig behandelt. Und eigentlich ist der Arbeitsmarkt in vielen Bereichen momentan eher ein Arbeitnehmermarkt, wodurch deine Verhandlungsbasis bei anderen Jobs eigentlich eine recht gute sein könnte.
Aber wie wäre es denn, wenn mit den "enthaltenen" Überstunden das Gehalt unter Mindestlohn sinkt? Ich mein, das wäre doch, wenn das Gehalt total egal dabei ist, eine extrem krasse Gesetzeslücke, um den Mindestlohn zu unterwandern...
Und was ist mit dem "Nullen" am Monatsende, wenn kein Freizeitausgleich für die Überstunden genommen wurde? Das kann doch auch nicht wirklich rechtskräftig sein, oder?
Zum Einen handelt es sich hier tatsächlich nicht um pauschal abgegoltene Überstunden, da sie ja in Freizeit ausgeglichen werden dürfen.
Dass der Fragesteller das nicht tut, ist zunächst einmal sein Problem; die rechtliche Möglichkeit dazu hat er ja, und es liegt alleine an ihm, dieses Recht auch durchsetzen und sich nicht von dem "zu viel Arbeit" davon abhalten zu lassen.
Der hier vom Arbeitgeber "verordnete" Verfall von Überstunden zum jeweiligen Monatsende ist allerdings unwirksam.
Für den Verfall von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis kommen zwei Fristen in Frage:
- die Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist", für Ansprüche z.B. aus 2019 also bis zum 31.12.2022, oder
- einzel- oder tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen, nach deren Verstreichen ab Fälligkeit Ansprüche verfallen sind: einzelvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat, meist aber 3 oder zweistufig 6 Monate.
Was den Mindestlohn betrifft: Es ist richtig, dass durch die pauschale Abgeltung von Überstunden der Mindestlohn - bezogen auf die insgesamt geleisteten Arbeitsstunden - nicht unterschritten werden darf.
Jups, das klingt nach Hand und Fuß :). Danke für die Erklärung, lerne gerne was dazu :).
Nein, kannst Du nicht ... verweigern von Arbeit ist ein Kündigungsgrund, das dürfte nicht die richtige Taktik sein.
Das Übertragen von Projekten ist was ganz normales und natürlich versucht man das mit den am Besten geeigneten Mitarbeitern.
Allerdings scheint es bei Dir so zu sein, dass Du regelmässig Deine Überstunden brauchst und sie nicht abfeierst, d.h. Du jetzt schon zu viel Arbeit hast ... oder Du im Vergleich zu den Kollegen mehr Zeit dafür brauchst.
Das würde ich nochmal thematisieren und versuchen, für die Zeit der Projektarbeit ein Auszahlen oder wenigstens ein Ansammeln der Überstunden zu vereinbaren und diese dann ggf. als Urlaub nehmen zu können.
Ist das eine dauerhafte Vergrösserung des Arbeitsbereiches und noch dazu außerhalb des bisherigen Dienstvertrages sollte sich da Gehaltsmässig schon noch was tun. Sollte man sich da auf nichts einlassen bleibt Dir nur ein Arbeitsplatzwechsel. Manchmal hilft die Frage nach einem Zwischenzeugnis hier, dass jemand merkt, dass was aus dem Ruder läuft. Gruss
Also kann ich mich nur Dumm stellen, dass ich nicht wirklich programmieren kann, auch wenn ich es kann. Aus Grafikdesigner ist und war es ja nie eine Voraussetzung für meine Anstellung
wenn die projektarbeit merh verantwortung benöigt und aufwändiger ist und man dafür gewisse abschlüsse benötigt, ist es gerechtfertig eine lohnerhöhung anzusprechen.
wenn der arbeitgeber ablehnt, würde ich die projektarbeit auch nicht machen
Kann dann aber nicht als Arbeitsvrweigerung gesehen werden, oder?
kommt drauf an.. wennd ie projektarbeit teil deiner jetzigen auffgaben ist, dann schon.
wenn die projektarbeit ein "zusatz" ist, welche du übernehmen DARFST, dann nicht.
sprich mit der Geschäftsführung und verweise auf deinen vertrag.
Solche Klauseln sind nicht selten - und sie stehen (leider) in Einklang mit der Rechtsprechung.
Das ist jedenfalls dann so, wenn in der Klausel die pauschal abgegoltenen Überstunden beziffert werden und in einem "angemessenen" Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit stehen (15-20 %).
Wenn sich die hier genannten 13 Monatsüberstunden auf eine Vollzeitstelle beziehen, sind sie in diesem Sinne "angemessen" (und es gäbe noch "Luft nach oben").
Ein Anspruch auf Entgeltung von Überstunden besteht nur nicht bei einem Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (z.Z. 6.700 €/mtl west, 6.150 €/mtl ost) und in besonderen "anspruchsvollen/flexiblen" Berufen (z.B. Architekt, Wirtschaftsprüfer, Arzt).
Im Übrigen sind diese Überstunden im Fragefall nicht pauschal abgegolten, wenn sie durch Freizeit ausgeglichen werden können.