Kann ich den Rundfunk (GEZ) Anzeigen?

8 Antworten

und werde seit Monaten von der GEZ mit Briefen und Mahnungen bombadiert.

Das kann nicht sein, den die GEZ gibt es seit 2012 nicht mehr.

Nun schalten wir den Anwalt ein. Kann ich GEZ verklagen?

Ja, das ist richtig, aber der Anwalt muss dir diese Frage doch beantwortet haben.

Da du Level 1 bist, nehmen wir an, dass es auch ein RageBaid gegen die "GEZ" sein kann, zumal es in deiner Geschichte ein paar Unsauberkeiten gibt. Aber egal.

autsch. da ging so vieles schief.

Im prinzip hättest du denen nur die Beitragsnummer deiner Eltern mitteilen müssen. Stat dessen wurde es effektiv ignoriert so dass ein Beitragsbescheid ergangen ist, sogar samt pfändungsbeschluss. Dieses Geld ist weg und es gibt nichts mehr was du tun kannst. Für die Zukunft -> gehe zum Anfang. Schick denen die Beitragsnummer deiner Eltern.


Natimichl  03.07.2025, 11:46

Die Mutter hatte doch bei der GEZ angerufen und es mitgeteilt, so wie der Fragesteller geschrieben hat. Normal hat die GEZ doch auch die Beitragsnummer von der Mutter verlangt.

geheim007b  03.07.2025, 11:49
@Natimichl

wenn sie denen das so mitgeteilt hat. Aber unabhänig davon, offensichtlich ist ein Bescheid ergangen und der wurde bestandskräftig und daraufhin ergib eine Kontopfändung. Das Geld ist weg, da ist nichts mehr dran zu rütteln. Bleibt nur noch nachweislich die Beitragsnummer mitzuteilen (beweissicher) für die Zukunft. Und mit 22 sollte er auch mal damit Beginnen sich selbst um solche dinge zu kümmern.

Und auch hier stimmt mal wieder nichts.

Hallo! Ich bin 22 und wohne noch bei meinen Eltern und werde seit Monaten von der GEZ mit Briefen und Mahnungen bombadiert.

Nein. Die GEZ gibt es schon seit 2013 nicht mehr, also kann sie dir auch keine Briefe schicken. Allenfalls könnte es sich um Post von der Beitragszentrale handeln.

Habe dies meinen Eltern zum klären überlassen weil ich ja nichts zahlen muss da wir in einem Haushalt leben und die ja schon für die zahlen.

Und haben sie das auch getan? Davon abgesehen ist es deine Post, und die solltest du mit 22 auch selbst zu beantworten in der Lage sein. Alles, was dafür benötigt wird, ist das Aktenzeichen bzw. die Beitragsnummer der Eltern, unter der der Haushalt bereits Rundfunkbeiträge bezahlt.

Ansonsten kann man das unglaublicherweise auch selbst angehen:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/kontakt/index_ger.html

und dort "ich möchte auf eine schriftliche Anfrage zur Beitragspflicht antworten" auswählen.

Meine Mutter hat da angerufen,

Und warum nicht du selbst?

versucht es denen klar zu machen das die kein Recht darauf haben das von mir zu verlangen

Quatsch.

und die sollen uns einen Brieflichen Beweis mit Stempel zusenden das ich einen Vertrag unterschrieben hab.

Und das ist simples Reichsbürgergewäsch.

Nie was bekommen, die werden sogar Frech.

Und was sol ich sagen, die haben das Recht dazu, denn die Auskunftspflicht diesbezüglich trifft den Beitraszahler respektive den Schuldner.

Jetzt ist es so das die einen Pfändungsbrief an mich geschickt haben

Tja, das sind die Folgen, wenn man sich nicht kümmert. Ist ja niocht so, als gäbe es nicht reichlich Möglichkeiten, den Beitragsservice zu kontaktieren.

und die Deutsche Bank in Hamburg (wahrscheinlich Zentralbank, steht aufm Brief) da mitspielt

Was denn sonst? Ein PfÜB ist zwingend durch das Kreditinstitut auszuführen.

und mein Konto nun gesperrt ist.

Tja..

Keine Ahnung wie die an mein Konto gekommen sind.

Na über eine Kontenabfrage.

Die eigentliche Frage, wieso die Eltern als angebliche Beitragszahler nicht in der Lage sein sollen, dies dem Beitragsservice schlicht mitzuteilen, bleibt unbeantwortet.

NB: Wenn deine Eltern befreit sind (etwa aufgrund des Bezugs von Leistungen), bist du sehr wohl zahlungspflichtig.

Nun schalten wir den Anwalt ein.

Die Rundfunkbeiträge dürften geringer gewesen sein.

Kann ich GEZ verklagen?

Klar. Bringt nur nichts.

Am besten mit Konto wieder auf

Die Pfändung wird aufgehoben, sobald der Gläubiger befriedigt wurde und die Pfändung somit erledigt ist.

und ganz ehrlich, auch die Gebühren die die mir anmahnen an mich zahlen für den Beschiss...

Jaja....


DerCaveman  03.07.2025, 12:40
Wenn deine Eltern befreit sind (etwa aufgrund des Bezugs von Leistungen), bist du sehr wohl zahlungspflichtig.

Aber nicht als 22-Jaehrige, die im Haushalt der Eltern lebt. Da wirkt sich die Befreiung der Eltern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auch auf sie aus.

FordPrefect  03.07.2025, 13:02
@DerCaveman

Guter Punkt. Nur - mMn greift das hier nur dann, wenn das Kind im elterlichen Haushalt lebt *und* keine eigenen Einkünfte erzielt. Da die FS aber Auszubildende zu sein scheint ihren Kommentaren nach, wäre sie hier ggfs. zahlungspflichtig.

Das kann der Beitragsservice ganz sicher beantworten - wenn man ihm denn die nötigen Informationen liefert.

DerCaveman  03.07.2025, 14:34
@FordPrefect
mMn greift das hier nur dann, wenn das Kind im elterlichen Haushalt lebt ...

Ja.

...  *und* keine eigenen Einkünfte erzielt

Nein.

xXEllieXx132 
Beitragsersteller
 03.07.2025, 11:51

Pass mal auf, ich bin 22 und komme von der Schule, Berufsschule und bin noch recht frisch hier im Erwachsenenleben. Meinst du ich weiß über alles wie und was ich machen kann bescheid? Deswegen Frage ich ja hier, nicht um runter gemacht zu werden, sondern weil ich aus Fehlern lernen will.

Nun schalten wir den Anwalt ein. Kann ich GEZ verklagen? 

Der RA wird wissen was zu tun ist und was man machen kann.