Kann ein Schüler sich gesetzlich Krankenversichern obwohl Schulpflichtig und nur ein Minijob?
Hallo Liebe gemeinte, in meiner letzten Frage zwecks Mitwirkungspflicht muss ich erneut eine Frage stellen. Mein Sohn möchte bzw. hat ab dem 01.09 sich bei einer anderen Krankenkasse angemeldet. War vorher bei mir in der Familienversicherung versichert. Da wir momentan ein wenig Meinungsverschiedenheiten haben bzgl. Auskunftspflicht in der Unterhaltszahlung kann ich mir irgendwie nicht vorstellen das er mit dem Unterhalt meinerseits plus Kindergeld und angeblich nur Minijob sich selbst versichern kann. Da die KM selbst ein Minijob nach meinem Kenntnisstand hat ist sie bei ihrem Mann in die Familienversicherung rein gekommen. Vielleicht denke ich falsch aber mit dem Geld was ich bereits aufgezählt habe reicht es doch nicht für eine eigene Krankenversicherung? Und noch eine ergänzende frage wer muss ihn bei mir abmelden? Ich selbst oder die neue Krankenkasse oder er? Ich danke euch im Voraus.
4 Antworten
Hallo,
es sind verschiedene Varianten vorstellbar:
- er hat sehr kurzfristig einen Ausbildungsvertrag zum 1.9. unterschrieben (und die Schule wusste noch nicht, dass er die Schule abbricht)
- er hat sehr kurzfristig eine Stelle als Beamtenanwärter zum 1.9. bekommern (und die Schule wusste noch nicht, dass er die Schule abbricht)
- er hat neben dem 450-Euro-Job noch weitere Einnahmen (z.B. durch Nachhilfeunterricht). Dann endet die bisherige Familienversicherung und zahlt monatlich etwa 190 Euro eigenen Beitrag.
- Oder ist er nur beim Stiefvater in die Familienversicherung gewechselt? Bei überwiegendem Unterhalt durch den Stiefvater geht das. § 10 SGB V
Wenn er jetzt ab 1.9. bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, informiert die neue Kasse die bisherige.
Gruß
RHW
Wenn aus einem irgendeinen Grund die kostenlose Familienversicherung endet (z.B. Einkünfte über 445 bzw. 450 Euro monatlich), wird er bei dieser Krankenkase automatisch selbst Mitglied (wenn er nicht eine andere Krankenversicherung nachweist). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html
und § 10 SGB V
Vielleicht hat die Mutter jetzt ab 1.9. eine eigene Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse und er wechselt nur in die Familienversicherung der Mutter?
Beim Thema Unterhalt/Familienrecht bin ich kein Experte. Ich würde bei 2 Punkten ansetzen:
- nach den Sommerferien noch Schüler?
- Infos von der Krankenkasse: Grund für das Ende der Familienversicherung? Als Mitglied hat man Chancen Auskunft zu erhalten (ggf. über die Online-Geschäftsstelle der Krankenkasse).
Krankenkasse hat RHWWW dich ja schon aufgeklärt.
Zur Schulbescheinigung:
Die Bescheinigung ist von 12/18
Abgelaufen! Unterhalt ab 1.9. einstellen (trotz Titel)! Unterlagen anfordern was er macht und auf aktuelle Schulbescheinigung bestehen (ab August oder September, je nachdem wann die Schule anfängt).
Es sieht wirklich ganz danach aus, als wenn er eine Ausbildung beginnt! Er kommt ja nach wie vor seiner Belegvorlagepflicht nicht nach und genau das würde ich ihm auch mitteilen, dass du der Meinung bist, er beginnt eine Ausbildung. Dann hat er dir unaufgefordert den Ausbildungsvertrag vorzulegen. Verdient er dort "genug", dann fordere den Titel zurück im Original und eine Verzichtserklärung aus dem Titel zu vollstrecken.
In der Schulbescheinigung steht bis voraussichtlich 2020. Wir beide hatten bereits bei meiner vorigen Frage das Vergnügen😏. Er behauptet immer noch das Schulzeugnise mir nicht zu stehen würden. Egal zum Ende des Monats ist der Geldhahn abgedreht. Die erste Fristsetzung ist bis 19.08. Seine Reaktion kam per WhatsApp sehr respektlos. Aber meine Vermutung ist das er entweder genug in seinem Nebenjob verdient wo er sich auch weigert mir das vorzulegen oder er ist bei seiner Mutter mitversichert. Dann werde ich Regress Ansprüche stellen da Beide Barunterhaltspflichtig sind.
Über die Vorlage von Zeugnissen streiten die Gerichte noch ein wenig. Aber da man auch so die Zielstrebigkeit bestens erkennen kann, tendieren doch viele Gerichte zu einem "Ja". wobei der BGH schon in den 80ern ein entsprechendes Urteil zur Vorlagepflicht erlassen hat. Denn gerade in den Halbjahreszeugnissen stehen ja auch die Fehltage drin. Und daran kann man schon recht gut eine Tendenz erkennen. Und anders als bei Minderjährigen kann man von einem jungen Erwachsenen schon erwarten nicht 100 Fehlstunden unentschuldigt im Zeugnis zu haben und dann am Ende des Schuljahres zu sagen: huch, sitzen geblieben...
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2016/10_UF_21_15_Beschluss_20160628.html
Dem Antragsteller steht das Recht auf Auskunfterteilung durch Vorlage von Zeugniskopien gem. § 1686 BGB zu. Als Vater, dessen Tochter den Kontakt mit ihm verweigert, hat er ein berechtigtes Interesse daran, Auskunft über die schulische Entwicklung des Kindes von der Kindesmutter zu erhalten.
https://openjur.de/u/97747.html
Die Schulbescheinigung muss aktuell sein! Also halbjährlich vorgelegt werden. Und das "Kind" muss sich im Klaren sein, dass es ebenso die Pflicht hat sämtliche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.
Du musst und solltest auf eine aktuelle Bescheinigung bestehen und das letzte Zeugnis, sowie die Vorlage halbjährlich von Zeugnis und Schulbescheinigung. Zudem Einkommensnachweise des Kindes einfordern, sowie der Mutter. Wann wurde zuletzt von wem gerechnet? Als der Titel erstellt wurde oder mit 18 vom Jugendamt?
Du kannst den Unterhalt einstellen ab September. Versucht er zu pfänden: Vollstreckungsgegenklage einreichen. Durch die Mutwilligkeit nichts vorzulegen, bleibt er auf den Kosten sitzen. Wobei ihr als Eltern die dann ggf. dennoch übernehmen müsst.
Du könntest auch weiterzahlen (als Darlehen wie beschrieben, auch in der Überweisung vermerken) und das ganze Kindergeld abziehen, weil eben nicht genau feststeht was Mutti hat. Es sei denn, die Prüfung fand vor einem Jahr statt, als er 18 wurde.
Ist der Titel wirklich unbefristet? Ist der Titel auf die Mutter ausgestellt oder auf den Namen des Kindes?
Regress gegen die Mutter ist eine andere Sache. Und da musst du sehr genau rechnen, ob es sich wirklich lohnt! Denn durch Mehreinkommen (und sei es Taschengeld vom Ehemann), erhöht sich auch der Unterhaltsanspruch, so dass du am Ende vielleicht nur ein paar Euro "gewinnst".
Als Schüler wird der Nebenjob in der Regel nicht angerechnet... Ausnahmen bestätigen aber auch die Regel ;-).
Und niemals Schriftverkehr über WhatsApp mit dem Kind. Alles schriftlich als Brief mit Fristsetzung! Es gab ein Urteil, da hat die Tochter auch nach der vierten "Mahnung" nicht reagiert und bekam (trotz Bedürftigkeit) die Gerichtskosten aufgebrummt, weil sie den Vater quasi zwang zu klagen... Und genau das musst du deinem Sohn klar machen! Eine alte schulbescheinigung reicht auf gar keinen Fall! Auch dazu gab es mal was, wo der Vater monatelang überzahlte, weil er auf so eine alte Schulbescheinigung vertraute. Den Unterhalt konnte er nicht zurück verlangen (daher immer die Darlehensgeschichte anwenden!).
Ich kann dir nur dringend raten einen Anwalt zu Rate zu ziehen!
Also. Die Berechnung war bevor er 18 wurde ( Dezember 2017) . Man hatte damals nur meine Hosen im Schreiben runter gelassen. Bei der KM war ein Satz das sie nur unter der selbst behaltsgrenze sei. Keine Zahlen nichts. Es wurde auch nachdem er 18 wurde kein neuer Titel vom JA ausgestellt. Nachdem ich dann weniger zahlen musste wie vorher durch das 2 Kind hatte ich das JA gefragt wie lange der Titel gültig sei und da wurde mir gesagt unbefristet. Auf wenn der Titel läuft kann ich auf dem ersten Moment gar nicht beantworten. Der Geldhahn wird abgedreht. Sollte er ein Anwalt einschalten werde ich mich wehren. Ich habe per WhatsApp nur seine Fragen beantwortet. Warum ich das alles wissen möchte usw. Ich habe ihm mitgeteilt weil das mein Recht ist!
Schon damals hättest du die Einkommensbelege der Mutter einfordern müssen. du musst ja nachrechnen können was das JA so rechnet. Die rechnen sich die Welt nämlich auch schön bunt und frei nach Pippi Langstrumpf: wie es ihnen am Besten gefällt.
Mit dem Unterhalt einstellen ist eine etwas riskante Sache. Allerdings manchmal auch das einzige Mittel um Bewegung in die Sache zu kriegen. Anwälte raten eher ab, aber sollte dein Sohn wider besseren Wissens aus der Jugendamtsurkunde pfänden lassen, dann wird es für ihn ebenso ungemütlich.
Unterhaltsberechtigte haben in der Regel einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel. Der verlangt eine Abänderung... Ist das Jugendamt in der Nähe? Dann würde ich dort vielleicht auch nochmal vorsprechen und sagen, dass du außer einer alten Schulbescheinigung nichts bekommen hast und auf Abänderung bestehst. Das dein Sohn die Mitwirkung verweigert und du annehmen musst, dass die Bedürftigkeit nicht mehr gegeben ist. Du selbstverständlich zahlen wirst, wenn du musst... Da dein Sohn volljährig ist, kann das Jugendamt ihn vor Gericht eh nicht mehr vertreten. Er wird sich einen Anwalt nehmen müssen. Darauf achten, dass es nicht der gleiche Anwalt ist wie damals bei der Kindsmutter! Ein seriöser Anwalt weiß, dass er dafür eine Rüge kassieren kann von der Anwaltskammer wegen Interessenkonflikt.
Montag würde ich bei der Krankenkasse anrufen und mal "unschuldig" nachfragen, ob dein Sohn jetzt dort selbst versichert ist wegen der Ausbildung... ;-). Und was man von dir benötigt um ihn bei dir rauszunehmen.
Die Volljährigkeit führt zu einer Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast auf das volljährige Kind, das den Fortbestand der rechtlichen Grundlagen seines Unterhaltsanspruchs und seine Bedürftigkeit darlegen muss, auch in einem Abänderungsverfahren des Unterhaltspflichtigen (OLG Naumburg, Beschl. v. 10.09.2014 – 4 UF 43/14).
Die Darlegungs- und Beweislast des Kindes beziehen auch die Haftungsquote des bis zu dessen Volljährigkeit allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ein (OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.01.2003 – II-8 UF 132/02 und OLG Hamm, Urt. v. 25.02.2000 – 11 UF 264/99).
https://www.familienrecht.de/unterhalt/abaenderung-unterhaltstitel-volljaehrigkeit/
Wie gesagt: teile deinem Sohn mit, dass du den Unterhalt einstellen wirst ab 1.9., da dir keine aktuelle Schulbescheinigung vorliegt. Ebenso, dass du auf Abänderung klagen wirst und er die Kosten (Gerichtskosten, seinen und deinen Anwalt) zu tragen hat, weil er in keinster Weise mitwirkt. Ebenso wartest du immer noch auf die Einkommensbelege der Mutter, die dir bis Heute nicht vorliegen. Frist setzen max. 2 Wochen. Er soll dir den Unterhaltstitel zusenden im Original und eine Verzichtserklärung aus dem Titel zu vollstrecken. Du wiirst sonst ohne weitere Aufforderung eine Auskunftsklage erheben lassen und im zweiten Step die Abänderungsklage. Unterstelle ihm eine Ausbildung ab 1.9. und siehe was passiert.
Für den September musst du im übrigen nicht zahlen, wenn er wirklich eine Ausbildung macht, genug verdient und am Ende des Monats Gehalt bekommst.
Ok hab soweit alles verstanden. Aber der Titel hätte doch bereits durch das JA automatisch geändert werden müssen aufgrund der Neuberechnung als alleiniger Unterhaltszahler. Da wurde ja auch schließlich der Betrag nach unten korrigiert oder habe ich ein Denkfehler?
Noch etwas der Letzte Titel wurde 2015 abgeändert. Es ist für mich nicht ersichtlich ob der befristet oder unbefristet ist. Es ist definitiv nichts vermerkt. Ich habe mich verpflichtet meinem Sohn namentlich erwähnt Unterhalt zu leisten( unterwerfen). Und das diese Urkunde an den gesetzlicher Vetreter also KM ausgehändigt wird. Danach wurde kein neuer ausgestellt
Die Krankenkasse wird sich genau bescheinigen lassen, wo er versichert werden muss. Also Mutter, Vater oder er selber.
Ist das Kind noch minderjährig?
Es wäre ja auch schön blöd von ihm, wenn er sich selber krankenversichert. Das kostet ja nur etwas.
Wofür ist es denn wichtig, ob er in "deiner" Krankenkasse ist oder in einer anderen?
Mein Sohn ist 19. Er hat sich soweit verstanden habe selbst krankenversichert. Es ist für mich wichtig wegen seiner Bedürftigkeit. Nicht falsch verstehen ich will und habe immer Unterhalt gezahlt, aber ich habe das Gefühl das da was nicht ganz rund läuft.
Frage doch einfach bei der Krankenkasse an, ob da noch jemand mit versichert ist. Die müssen dir die Frage ja beantworten können.
Ansonsten muss er ja auch nachweisen, dass er studiert, oder noch die Schule besucht. Dann wäre er bedürftig. Ansonsten verdient er eigenes Geld und ist nicht mehr (voll) bedürftig.
Er macht sein Abi. Hat aber ein Nebenjob. Ob er voll bedürftig ist soll ja damit geprüft werden.
was weiß die KK nicht. Also ob es eine Kündigung gibt oder ob die Versicherung aufgehoben wurde?
Das er sich selbst Versichern möchte. Er hatte mir ja geschrieben das er an dem 01.09 anderweitig Versichert ist
Also stimmt die Angabe vom Kind so nicht.
Hat er dir denn mal Zeugnisse etc. vorgelegt? Darauf hast du einen Anspruch.
Er sieht den Sinn darin nicht und meint irgendwas von Datenschutz
Ob er einen Sinn darin sieht ist nicht das was wichtig ist. Er will dein Geld und dafür muss er halt eine "Leistung" bringen.
Das wird ihm auch sicher bekannt sein. Es hört sich jetzt eher so an, als ob er nicht mehr zur Schule geht. Damit bekommt er dann auch kein Kindergeld mehr.
Er verlangt von mir aktuell meine wirtschaftliche Situation😂 ist aber kein Thema und nach seinen Aussagen ist er zu der Mutter gewechselt
wenn ich das Datum 1.9. lese, läuten bei mir die Glocken.
typisches Datum für den Beginn einer Beruflichen Ausbildung.
dafür ist man selbst versichert und hat keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr.
Da gebe ich dir Recht aber laut Schulbescheinigung macht er bis 2020 sein Abitur.
kommt drauf an wie alt die Bescheinigung ist.
du bist eigentlich raus aus der ganzen Sache. wenn er woanders versichert ist, ist das seine Sache. bei dir ist er dann raus.
idR schickt die neue Kasse der alten Kasse (in deinem Fall deiner) einen Nachweis, dass dein Sohn jetzt bei denen versichert ist, und das die Familienversicherung bei deiner Kasse zu beenden ist. das ist ein Meldeverfahren unten den Kassen. du musst da eigentlich nichts tun.
Kinder können übrigens auch sagen, dass sie nicht familienversichert sein wollen. das ist ja keine Pflicht, wenn sie dafür eben anders abgesichert sind.
Hallo und danke für die verschiedenen Variationen. Er möchte keine weitere Informationen zu seinem Nebenjob mir gegenüber mitteilen. Er bekommt ja von mir 333 Euro Unterhalt plus 204 Euro Kindergeld plus unbekannt Nebenjob. Der Stiefvater konnte ihn bereits nicht 2017 mit in die Familienversicherung rein bringen. Deshalb musste ich ihn ja bei mir mit versichern. Ich stelle mal die Frage anders: mal angenommen er würde ohne Unterhalt 800 Euro verdienen würde ihn eine Krankenversicherung nehmen? Da er dann nach meiner Meinung auch dann nicht mehr bedürftig wäre würde ich auch den Unterhalt sowieso stoppen. Ich glaube ich werde mächtig über den Tisch gezogen.