Kann ein Arbeitnehmer wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen fristlos kündigen?
Ich bin seit 2021 in einer unbefristeten Anstellung. Beleidigungen, Schikanen, Unterstellungen, Ängste schüren usw. sind an der Tagesordnung, geleistete Mehrarbeit auch in der Freizeit wird "übersehen", Überstunden teilweise gestrichen, dubiose, undurchsichtige Einteilung Ü-Stunden und Urlaubstage zu Arbeitszeiten, die gesetzlichen (???) Urlaubsregelungen werden permanent missachtet (der Urlaub ist dann zu nehmen, wenn die Firma "Betriebsferien" hat, für Neuere auch teilweise ein Paar Tage zuvor angekündigt), ein längerer zusammenhängender Urlaub wird nicht gewährt, die "Bezahlung" ist natürlich Unterkante, dafür soll dann gelegentlich noch mit dem eigenen Auto unbezahlt und in der Freizeit etwas erledigt oder besorgt werden. Das Chefehepaar ist toxisch. Reicht das alles (Ehefrau u. a. teilweise andere können das bezeugen, wobei ich mir bei Zweiten wegen dem Klima der Angst nicht sicher bin, ob sie das auch tun würden). Kann ich als AN fristlos kündigen?
5 Antworten
Zuerst einmal notiere jeden (vermeintlichen) Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen akribisch, versuche dafür Beweise zu sichern. ZB indem du Schichtpläne mit eingeblendetem Datum ablichtest und speicherst (auf dem privaten PC!). Lass niemanden merken, was du da vorhast!
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften (Arbeitszeiten, Urlaub etc) kann man beim Hauptzollamt anzeigen und ggf bei der Gewerbeaufsicht.
Wenn du zu jedem Fakt, der DICH SELBST betrifft, etwas hast (und wenn es ältere Mails sind), DANN geh zur Arbeitsagentur und bitte um ein Gespräch mit der Leistungsabteilung, melde dich u.a. auch arbeitssuchend. Dort schildere deine Probleme und bitte darum, dass sie einer fristgemäßen Kündigung zustimmen. Fristlos wird kaum gehen... die Fristen dafür dürften rum sein! Mit Wissen der Agentur kündigen erspart dir die Sperrzeit!
Und dann musst du nur noch die Kündigungsfrist durchstehen.... WEIL die Firma so rechtswidrig agiert, würde ich DEMONSTRATIV bis Ultimo streng nach "Dienstvorschrift" arbeiten. Also von-bis. Aber keine Tätigkeit mehr außerhalb dieser Zeiten, keine Erledigungen mit privatem PKW (du hast halt kein Spritgeld mehr über dafür), keine Besorgungen außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit (leider leider hast du dringende private Termine, die wichtig sind)... während der Arbeitszeit versuche überkorrekt und fehlerfrei zu arbeiten, damit man dir keinen Strick drehen kann. Ach ja, kein Wort (!!!) in der Firma über die Kündigung, geschweige denn die Gründe dafür! SOLLTEST du von Kollegen gefragt werden, das hat private Gründe, darüber möchtest du nicht reden...
So sicherst du dir zumindest ein halbwegs anständiges Arbeitszeugnis!
Am letzten Tag verabschiede dich von den Kollegen und dann schlage das Kapitel deines Lebens hinter dir zu. Ich habe auch so einen Job gehabt... ich weiß wovon ich rede.
Schwierig. Fristlos würde ich hier in Zweifel ziehen, weil die "Zustände" ja nicht plötzlich gekommen sind, sondern schon länger bekannt und "geduldet".
Was hindert Dich an einer regulären Kündigung? Dann hast Du auch mehr Zeit, eine neue Stelle zu suchen.
Arbeitsrechtlich kenne ich mich da nicht aus, habe aber noch nie von der Möglichkeit einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer gehört, nach dem Motto: "Ab morgen komme ich nicht mehr zur Arbeit."
Es erscheint mir auch schwierig, den Beweis zu führen, dass eine derartige Maßnahme angemessen sei, bzw. man könnte zumindest aufgefordert werden, es zu beweisen, anderenfalls bekäme man Schwierigkeiten, weil man seinen Vertrag nicht erfüllt und sich der Arbeitsverweigerung schuldig macht. Das Ganze würde in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht zu klären sein.
An deiner Stelle würde ich am einfachsten fristgerecht und ordentlich kündigen. Dann müsstest du noch ein paar Monate aushalten (wie viele steht in deinem Arbeitsvertrag) und wärest schließlich frei.
Das geht schon. Ich habe das mal gemacht, nachdem eine gewisse Zeit lang kein Geld mehr eingetroffen ist. Da habe ich dann fristlos gekündigt und den Rest meinen Anwalt erledigen lassen.
Bei gesetzeswidrigen Arbeitsbedingungen brauchst Du nicht einmal eine Sperre durch das Jobcenter befürchten.
Es gibt keine Arbeitsämter mehr nur noch Arbeitsagenturen!
Ach je, dass Du das nicht verstehst, liegt daran, dass die Umgangssprache nicht beherrscht.
Allerdings heißt es nicht ...
Arbeitsagenturen
... sondern die Bundesagentur für Arbeit Kurzform: Arbeitsagentur ... ohne "en" am Ende.
Fristlose Kündigungen sind nur dann zulässig (AN wie AG) wenn das Zusammenarbeiten bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
Kündige fristgerecht. Evtl. hast Du noch Urlaubsansprüche welche Du in dieser Zeit nehmen kannst.
Hinweis:
Ab morgen steht Dir der voll gesetzliche Urlaubsanspruch (24 Werktage) zu.
JobCenter verhängen keine Sperren, das macht, wenn, das Arbeitsamt