Fristlose kündigung?
Ich habe einen 300€ Minijob,bei einer Sehbehinderten Dame, arbeite dort schon 3 Jahre,2x die Woche wir haben kein Arbeitsvertrag gemacht, lediglich hat ihr Steuerberater mich bei der Minijob-Stelle angemeldet.Ich bekomme von Anfang an kein Urlaub, da sie kein Ersatz für mich hat, nun bezahlt sie mir auch kein Gehalt,sie ist selbst jetzt Bankrott, sie sagt mir immer, wenn sie ihre Eigentumswohnung verkauft hat, dann wird sie mich ausbezahlen, auch ist sie respektlos mir gegenüber, beleidigt mich immer, kann ich fristlos kündigen, habe keinen Bock auf so eine Erniedrigung von ihr 😥
Was ist besser für mich,
ich bin Hartz IV empfängerin, möchte nicht mehr bei diesem Minijob arbeiten, es ist einfach unzumutbar.
Bei 300€ Lohn bin ich nicht sozialversichert bei dem Minijob.Mein Fallmanager vom Job Center hat mir immer gesagt, es wäre besser an mich zu denken, so das ich ein Vollzeit Job machen soll, ich hatte bisher gesagt, ich möchte den Minijob nicht aufgeben.
Soll ich jetzt einfach nicht mehr zur Arbeit gehen und warten, bis sie mich kündigt ( was sie nicht machen wird, so sagte sie mir das) oder soll ich doch fristlos kündigen, was ist besser, sodass ich keine 100% Sperre bekomme, sie akzeptiert nicht meine Kündigung 🤷
7 Antworten
Es gibt viele Gründe, die eine fristlose Kündigung ermöglichen:
Ohne schriftlichen Vertrag wirst Du ausstehenden Lohn nur schwer einklagen können.
Aber: kein Lohn - keine Arbeit mehr! Das würde ich der Dame klipp und klar sagen. Sie nutzt Dich aus. Da kann sie noch so nett sein, Dein Bedürfnis, Ihr zu helfen, noch so groß - das ist genau die Mitleidswelle, auf der sie Dich beansprucht. Wenn Du Dir das noch länger gefallen läßt, wird's eher schlimmer. Dein Berater bei der HartzIV-Stelle hat doch recht: Du musst auch an Dich denken! Der wird Dir auch sagen können, ob Du bei ausstehendem Lohn auch fristlos kündigen kannst (ich denke ja...).
(Wenn die Dame eine nahestehende Verwandte oder sehr gute Freundin wäre, würde ich das anders beurteilen, vielleicht.)
Fordere sie auf dir das ausstehende Geld sofort zu zahlen, macht sie das nicht bleibst du einfach mal weg....mal sehn was sie dann macht wenn sie keinen Ersatz für dich hat. Eine mündliche Abmachung gilt zwar aber eigentlich kann mans vergessen wenns dafür keine Zeugen gibt. Wer nicht bezahlt wird braucht auch nicht weiter arbeiten. Und rechtfertigen musst du dich auch nicht.
Gibt nur eine die mit mind. einem Bein im Knast steht und das bist ganz sicher NICHT DU. Wenn mir jemand droht der absolut im Unrecht ist sag ich immer " ich freu mich drauf"...das Gesicht ist dazu is prima. Probiers aus.
Sie gibt immer das behinderten Recht als Schutz vor, ich würde einer Sehbehinderten im Stich lassen, das wäre unterlassene Hilfeleistung
Da hast Du im letzten Satz eine wichtige Erkenntnis formuliert!
Was glaubt sie denn, was sie mit einem Anwalt erreichen würde, wenn sie Dir den Dir zustehenden Lohn nicht zahlt? Drohen kann sie ja - aber jeder Anwalt würde sich doch kaputt lachen!
wir haben kein Arbeitsvertrag
Dann musst du auch keine Kündigungsfrist einhalten.
Unsinn! Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Man KANN gar nicht ohne Vertrag arbeiten!
Ja, bei derart Sachlage sicherlich. Das solltest du auch tun, denn mir kommt es so vor, als würdest du dein Geld nie wieder nachträglich bekommen und wer arbeitet schon gerne für umsonst.
Danke für deine Antwort, das beruhigt mich sehr, denn diese Klientin ist nicht so einfach, droht sogar mit einen Anwalt und Gefängnis, wir sind hier doch echt nicht mehr im Straflager, wenn man kein Bock auf die Arbeit hat und zumal kein Lohn und kein Urlaub, ich muss echt naiv und gutmütig all die Jahre gewesen sein