Kann die DB verlangen, dass man bei einer Verspätung die ganze Zeit am Gleis wartet?
Als ich vor ein paar Tagen mit nem Zug (ICE) gefahren bin, hatte der Zug laut Tafel und Lautsprecher 60 min Verspätung. Bin daraufhin mit mehreren anderen, die auch auf den Zug gewartet haben, wieder nach oben gegangen. Wir sind dann 40 min später wieder nach unten gegangen. (also 20min in vor der Einfahrt des um angeblich 60 min verspäteten Zuges.) Da haben wir aber erfahren, dass der Zug schon länger abgefahren war. (er kam mit nur 30 min Verspätung an) Für mich persönlich war es nicht soo schlimm, hatte keine Zugbindung und der ICE hat für mich genauso gepasst. Aber als die anderen beim schaffner "ersatz" wollten, also das die Zugbindung quasi auf einen anderen Zug gelegt/oder aufgehoben wird, meinte der Schaffner nur "Da hätte man eben am Gleis warten müssen, denn dann wäre so etwas ja nicht passiert" (Es gab für die anderen zumindest am Bahnhof keinen Ersatz, sie mussten sich eine ganz neue Fahrkarte kaufen)
Geht so etwas?
Ich mein es sind um 0 Grad, am Bahnhof ist es immer zugig...man kann ndoch nicht gezwungen sein, dort unten die ganze Zeit zu stehen.
(Anzeigetafel hatte sich übrigens die ganze Zeit nicht geändert, der Zug stand bis zum ende mit 60 min verspätung angeschrieben, Lautsprecherdurchsagen hört man ja oben (wie in vielen anderen Bahnhöfen nicht)
9 Antworten
Es ist schon eine Unverschämtheit , wie die Bahn mit ihren Kunden umgeht. Ich denke , in diesem Fall hat der Kunde im Falle eines Falles keine schlechten Karten , denn er muß sich auf die Anzeige und Durchsagen verlassen können. Ich würde das Geschehen auf jeden Fall in der Presse zur Diskussion stellen , denn die Bahn reagiert eigentlich nur dann , wenn sie öffentlich angeprangert wird.
Zugverspätungen werden generell unverbindlich ( voraussichtlich ) angezeigt oder angesagt.
Nach 20 Minuten Verspätung ist die Zugbindung aufgehoben. Sie müssen weder am Bahnsteig warten, noch ein neues Ticket kaufen.
an Jankhron. Man muß sich die Verspätung am Service-Point oder Reisezentrum bestätigen lassen. Der Zugbegleiter im Folgezug weiss nicht von Verspätungen vorheriger Züge.
könnte man dann aich in diesem Fall die zumindest teilweise rückerstattung des neu gekauften Tickets verlangen? Den von uns wusste das keiner und gesagt wurde ja, man müsse sich dann ein neues kaufen...
Wende Dich mal an die mit Deiner Frage:
http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/aufhebung_zugbindung.html
Ab einer voraussichtlichen Verspätung von 20 Minuten, ist die Zugbindung aufgehoben. Man kann sogar einen höherwertigen Zug nehmen und muss keinen Aufpreis zahlen(1), bei einem ICE natürlich schlecht möglich da schon der höchstwertigste Zug in DE. Ausgenommen sind hier Züge mit expliziter Reservierungspflicht (ICE Sprinter).
Niemand erwartet, das ihr 60 Minuten in der Kälte auf einen Zug wartet, die Ansage des Bahnbediensteten war hier doch etwas forsch und wohl auch unüberlegt.
(1) Wenn doch ein Aufpreis vom Zugbegleiter verlangt wird, ist dieser Erstattungsfähig, der Zugbegleiter kann nicht über jede Verspätung jedes Zuges von einem Bahnhof durch den sein Zug fährt wissen. Das wäre wie von einem T-Techniker zu verlangen, das er genau weiß, wo in DE gerade ein Kabel kaputt ist.
Evtl. neu gekaufte Fahrkarten, werden im Normalfall vom Servicecenter Fahrgastrechte erstattet und die Erstfahrkarte sogar je nach Verspätung des Ursprünglichen Zuges noch entschädigt. Also auf jeden Fall ein Fahrgastrechte-Formular(FGF) ausfüllen und abschicken.
Natürlich ist es auch Sinnvoll sich, wenn möglich, eine Bestätigung über solche Verspätungen geben zu lassen (Stempel/Zange auf dem FGF). Diese bekommt man auch noch bis zu 3 oder sogar 5(?) Tage nach dem Vorfall am DB-Service-Point. Schlaue Vielfahrer wie ich, haben immer ein FGF dabei und lassen es sich noch vom Zugbegleiter im betroffenen Zug abstempeln.
es gibt doch diese gesellschaft, die sich als vermittler zwischen bahn und kunden versteht und da auch wohl ganz gute erfolge erziehlt hat, würde mich erstmal daran wenden...