Kann der Vermieter den Einzug ablehnen aus richtig gesetzlichen Gründen?

9 Antworten

Wieso Vermieter? Dein Vermieter ist nicht der Vermieter deines Freundes.

Die Wohnung hat er an dich vermietet - an niemanden sonst.

179madleen 
Fragesteller
 27.04.2020, 11:51

Ich habe meinen Vermieter um einen Einzug meines Freundes (den Kindsvater) gefragt. Daraufhin verlangt er eine Selbstauskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

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VirageXO  27.04.2020, 11:52
@179madleen

Ja und nun? Selbstverständlich kann sich dein Vermieter entscheiden, ob er auch deinen Freund als Mieter will oder nicht.

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179madleen 
Fragesteller
 27.04.2020, 11:54
@VirageXO

Ich möchte eigentlich nur wissen, ob er den Einzug rein gesetzlich verweigern kann mehr nicht :)

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Wippich  27.04.2020, 11:59
@VirageXO

Kein Vermieter kann entscheiden mit wem ich Leben will.

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VirageXO  27.04.2020, 12:00
@Wippich

Aber jeder Vermieter entscheidet, ob du mit deiner Wahlperson in seiner Wohnung wohnst.

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DerCaveman  27.04.2020, 12:02
@VirageXO

Auch das kann der Vermieter meist nicht, schon gar nicht, wenn es sich um den Lebenspartner seines Mieters handelt.

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Dein Freund ist nicht Mieter und damit auch nicht Vertragspartner deines Vermieters. Er tritt auch weder automatisch in den Mietvertrag ein, noch hat der Vermieter einen Anspruch darauf, dass dein Freund in den Mietvertrag eintritt. DU bist und bleibst sein einziger Vertragspartner. Deshalb gehen den Vermieter auch die finanziellen Umstände deines Lebenspartners nichts an - wozu auch? Du hast gemäß § 553 Absatz 1 Satz 1 BGB einen Anspruch darauf, dass dir der Vermieter den Einzug deines Lebenspartners erlaubt. Siehe dazu den Leitsatz des BGH aus dem Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 371/02:

Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist
179madleen 
Fragesteller
 27.04.2020, 12:08

Streng genommen ich verweigere denen dem Einblick der selbstauskunftSelbstauskunft. Es wäre doch relativ, oder nicht? Ich mein wenn er schon nachdem fragt wird er mir mitteilen das er den Zuzzg nicht zustimmt. Wie geht es dann weiter?

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Wikifreak  27.04.2020, 12:28
@179madleen

Unwahrscheinlich, dass er das macht. Sollte er das doch machen, weise ihn auf das o.g. Urteil hin. Und wenn er es dann immer noch nicht geschnallt hat:

  1. Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen
  2. Prozesskostenhilfeantrag stellen (Anwalt hilft)
  3. Klage erheben

Und angesichts der geschilderten Rechtslage wird er den Prozess höchstwahrscheinlich verlieren (und muss die Kosten tragen).

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179madleen 
Fragesteller
 27.04.2020, 12:40
@Wikifreak

Und anders aussehen würde es, wenn Paare verheiratet wären? Hab den ein oder anderen Kommentar dazu gelesen.

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Wikifreak  27.04.2020, 12:51
@179madleen

Bei Ehepaaren kann ich mir kaum eine Begründung vorstellen, mit der der Vermieter die Zustimmung verweigern könnte. Bei Lebenspartnern - auch nicht eingetragenen - ist die Zustimmung aber in der Regel genauso zu erteilen.

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albatros  28.04.2020, 10:24
@179madleen

der V. hat keinen Anspruch, also ist nichts zu verweigern, fertig.  Die Zustimmung zum Zuzug schriftlich erbitten und abwarten. Wird diese nicht gegeben, kannst du darauf klagen. S. auch meine Antwort.

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Soll dein Freund etwa in den Mietvertrag mit aufgenommen werden? Dann ist das Anliegen deines Vermieters verstaendlich. Fuer dich waere ein gemeinsamer Mietvertrag aber eher schaedlich, besonders wenn es irgendwann mal zu ernsthaften Streitereien oder einer Trennung kommen sollte. Der Vermieter kann die Aufnahme deines Freundes in den Mietvertrag verweigern. Der ist naemlich voellig frei darin, mit wem er Vertraege eingeht und mit wem nicht.

Du kannst aber auch einen sog. "Untermietvertrag" mit deinem Freund machen. Das geht auch muendlich, schriftlich waere aber besser. Dafuer ist zwar auch die Zustimmung des Vermieters erforderlich, in aller Regel ist der aber besonders beim Zuzug eines Lebenspartners zur Zustimmung verpflichtet. Verweigert er die Zustimmung dennoch, kann sie mit sehr grossen Erfolgsaussichten eingeklagt werden. Dein Freund wird dann nicht Mieter deines Vermieters, sondern deiner. Seine Bonitaet geht deinen Vermieter dann auch ueberhaupt nichts an.

Mein Vermieter verlangt eine Selbstauskunft von ihm, könnte er aus diesem Grund einen zusammen Zug unterbinden?

Verstehe ich das jetzt richtig ..... Dein Freund möchte zur Dir und Deinem Kind ziehen ... sprich es besteht bereits ein Mietvertrag?

Dann hat der Vermieter garantiert keinen Anspruch darauf, dass Dein Freund einen Schufaauszug vorlegt .... soweit er nicht als weiterer Hauptmieter in den Vertrag aufgenommen werden soll / will.

Den Einzug Deines Freundes ... des Kindsvaters kann er , soweit dadurch die Wohnung nicht überbelegt ist, nicht verweigern (.... oder nur in Ausnahmefällen, die in der Person Deines Freundes begründet wären ).

179madleen 
Fragesteller
 27.04.2020, 11:59

Es besteht schon bereits ein Mietvertrag mit mir. Das Amt teilt dennoch die Miete auf zwei (was überhaupt keine Gefahr darstellt zumal das Amt ja auch zahlt.)

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wilees  27.04.2020, 12:06
@179madleen

Wie ich bereits an anderer Stelle kommentierte :

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html

(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

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Ja, der Vermieter kann das verweigern, es ist ja seine Wohnung. Wenn der Eintrag alt ist, dann ist das doch egal. In einer Schufa Auskunft stehen eigentlich fast immer Einträge.

Ein Handyvertrag, ein Autokauf....das kommt ja alles da rein. Eben als Anfragen. Ich sehe einen Eintrag nicht als Hindernis.

179madleen 
Fragesteller
 27.04.2020, 11:53

Aber aus welchen Gründen könnte er mir den Einzug des kindsvater verweigern? Die Wohnung läuft auf meinen Namen. Es handelt sich auch hierbei um eine 3 Zimmer Wohnung, damit wäre sie auch nicht zu klein.

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Nussbecher  27.04.2020, 11:54
@179madleen

Weil er die Wohnung an dich vermietet hat und keine weiteren Personen dulden muss.

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wilees  27.04.2020, 12:03
@Nussbecher
Weil er die Wohnung an dich vermietet hat und keine weiteren Personen dulden muss.

Schlichtweg ... falsch : http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html

(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

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DerCaveman  27.04.2020, 12:01
Ja, der Vermieter kann das verweigern, es ist ja seine Wohnung.

Gerade beim Zuzug eines Lebenspartners ist der Vermieter in aller Regel zur Zustimmung verpflichtet. Die Zustimmung kann dann auch recht einfach eingeklagt werden.

Nicht verpflichtet ist der Vermieter allerdings dazu, den Lebenspartner mit in den Mietvertrag aufzunehmen. Das ist aber auch gar nicht noetig.

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schleudermaxe  27.04.2020, 15:33
@DerCaveman

Vielleicht doch, denn die jetzige Mieterin wird ja keine Miete für ihren Partner vom Amt bekommen. Und der Partrner bekommt auch keine, weil er keinen MV hat.

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DerCaveman  27.04.2020, 15:40
@schleudermaxe
die jetzige Mieterin wird ja keine Miete für ihren Partner vom Amt bekommen

Warum denn nicht? Wenn sie an den Partner untervermietet ...

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