Kann der Kindesvater verbieten wegzuziehen?

MrSlowhand129  08.07.2022, 16:43

Hast du das alleinige Sorgerecht ?

Lisa813 
Beitragsersteller
 08.07.2022, 16:44

Nein wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

12 Antworten

Meiner Meinung nach sind 20 km nichts.

Theoretisch dürftest Du ja dann nicht mal innerhalb einer Stadt umziehen. Köln zum Beispiel hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von 28 km.

20 Km ist wirklich nicht viel. Da würde ich noch nicht einmal drüber reden.

Du musst das Kind durchbringen und benötigst dafür auch einen Job. Wenn Du diesen nur in der Nachbarstadt findest, dann ist eher zu begrüßen, dass Du diesen Umzug auf Dich nimmst.

Du machst meiner Meinung nach den Fehler, dass Du dich unter ihn stellst. Du brauchst den Job zum Leben und stehst nicht unter deinem Ex. Wenn er das Kind sehen möchte, dann muss er das Kind auch abholen, nicht Du musst es zu ihm bringen. Du trägst keine Schuld ihm gegenüber, wenn Du in die Nachbarstadt ziehst. Solche Gedanken solltest Du nicht haben, denn das ist der falsch Ansatz. Er kann Dir den Umzug nicht verbieten und Du bist ihm nichts schuldig. So einfach ist das.

Aber er gibt mir keine Zustimmung für den Umzug.

Die wirst Du auch nicht benötigen, da Dein Umzug beruflich bedingt ist, da kann er Dir nichts verweigern.

Hinzu kommt .... 20 Kilometer sind jetzt keine allzu große Distanz.

Ja, man braucht seine Zustimmung auch nicht zum Umziehen.

Soweit ich das bei deiner Antwort auf eine Nachfrage gelesen habe, habt ihr das gemeinsame Sorgerecht. Dementsprechend werdet ihr auch beide ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, sodass keiner alleine über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden kann. Ja, er kann dir dann die Zustimmung zum Umzug in eine andere Stadt verweigern.

Wenn ihr euch nicht einig werden könnt, muss gegebenenfalls das Familiengericht eingeschaltet werden, dass dann über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheidet.

Siehe beispielsweise auch:
https://www.kanzlei-landucci.de/ratgeber/sorgerecht/gemeinsame-sorgerecht-umzug-andere-stadt/

Das gemeinsame Sorgerecht verpflichtet beide Elternteile dazu, einen etwaigen Umzug in eine andere Stadt mit dem jeweils anderen Elternteil zu besprechen. Alleine kann keiner der Elternteile darüber entscheiden, wo der Aufenthaltsort des Kindes sein soll. Glaubt der zurückbleibende Elternteil, dass seine Beziehung zum Kind durch den Wohnortwechsel Schaden nimmt, weil Besuche nur noch selten möglich sind, dann kann er seine Zustimmung zum Umzug in eine andere Stadt verweigern.
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Können sich die Eltern nicht auf einen Aufenthaltsort für ihr Kind einigen und verweigert einer der Elternteile die Zustimmung zum Umzug in eine neue Stadt, dann wird in der Regel das Familiengericht eingeschaltet. Dort streiten die Eltern sich um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind.
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Meine Empfehlung: Redet noch einmal miteinander. 20 km ist jetzt wirklich nicht allzu viel. Insbesondere in der heutigen Zeit. Ein Großteil der Deutschen hat einen längeren Weg zur Arbeit als 20 km.