Kann der Exfreund dem neuen Freund der Freundin aus der gemeinsamen Wohnung verweisen lassen?
Hallo, im Internet habe ich zu dieser Situation nichts gefunden. Ich hoffe hier nimmt sich jemand etwas Zeit mir zu helfen.
Ich heiße Lara und mein Exfreund und ich haben eine gemeinsame Wohnung mit Kind. Ich wohne in meiner Wohnung schon länger aber wir stehen mittlerweile beide im Mietvertrag und mein Exfreund weigert sich, sich eine eigene Wohnung zu suchen obwohl auch alle Möbel von mir sind. Wir sind NICHT verheiratet.
Nun möchte ich mein neuen Freund mit in die Wohnung nehmen, damit mein Ex keine Lust mehr hat dort weiter zu wohnen und sich selber eine Wohnung sucht damit ich mich mehr um mein Kind kümmern kann und mein Exfreund mich nicht terrorisiert mit sein Provokationen. Alleine komme ich einfach nicht gegen ihn an. Ich bin wirklich verzweifelt. Ich will mein Kind nicht an mein Ex verlieren und meine Wohnung auch nicht. Wir haben uns bereits auf ein Wechselmodel einigen können, aber ich möchte die Wohnung auch unter keinen Umständen verlieren.
3 Antworten
Werdet erwachsen, verdammt noch mal. Ihr habt ein Kind, also klärt das wir Erwachsene.
Du willst also einen fremden Mann zu euch holen, damit es so einen Stress gibt, dass der Vater deines Kindes die Wohnung verlässt. Du willst also deinem Kind so einer Situation aussetzen, die wahrscheinlich mit viel Streit und Schreierei einhergeht?
Es braucht dringend, sehr dringend den Elternführerschein.
Jeder von euch darf Besuch empfangen. Dauerhaft einziehen darf dein Freund ohne Zustimmung deines Ex (als Mieter) und des Vermieters aber nicht.
Natürlich darf der Mieter der Wohnung mitbestimmen, wer dort einzieht.
Sag ich doch! der Vermieter muss wenn kein dringender Grund vorliegt z.B. dass die Wohnung überbelegt ist, dem Einzug zustimmen.
die Mieter der Wohnung dürfen entscheiden, wer einzieht und wer nicht! hier müssen sie sich einig sein. Ohne einigung kein Einzug.
Wenn es (auch) seine Wohnung ist, natürlich.
Besteht kein Interessnkonflikt oder so? Denn kann ich also auch einfach alle der Wohnung verweisen, die er einlädt? Ich habe doch ein Gastrecht in meiner Mietwohnung.
Da ist die Lage eine völlig andere.
Was du dir vorstellen kannst, ist egal. Dein Ex wohnt dort. Er hat Mitspracherecht. Wenn du deinen Freund ötwr sehen willst, dann besuche ihn.
Außerdem möchtest du ihn mit der dauerhaften Anwesenheit deines neuen Typen provozieren. Damit ist natürlich klar, dass das so nicht läuft.
Besuche (die dürft ihr beide empfangen) sind etwas anderes, als wenn jemand dauerhaft einzieht. Vielleicht solltest du erst einmal an dein Kind denken, dass dann auch dazwischen steht, wenn sich die beiden angehen.
Das stimmt so nicht ganz. der Vermieter ist zustimmungspflichtig, der Mitmieter jedoch nicht.