Ehemann der Wohnung verweisen?


11.02.2020, 10:48

Muss mich entschuldigen, ich meine "seelische Gewalt)

5 Antworten

PS: es war bei mir auch mal so, dass ich eine Freundin, frühere Bekannte, Ex-Nachbarin, Ex-Studentin erst leider rein gelassen hatte und die dann lästig wurde, mich um Geld anging und nicht mehr gehen wollte und ich habe ihr dann auch klar gemacht, dass das Hausfriedensbruch ist und sie zu gehen hat und sie ging dann und sonst hätte ich sie auch mit Gewalt raus geworfen und ich habe sie nie mehr später rein gelassen, obwohl sie noch 2 mal vor der Türe stand. Habe ihr jedes mal nur durch die Türe und über die Gegensprechanlage klar gemacht, dass sie da nichts mehr zu suchen hat und dass es Hausfriedensbruch ist. Sie kapierte es dann und haute ab und sonst hätte ich sie auch angezeigt. (oder in Notwehr ganz klar auch noch anders final letal erledigt).

Solange Deine Tochter keinen endgültigen Schlußstrich zieht, wird das nix. Natürlich hat sie, als Erwachsene, das Hausrecht und könnte ihn jederzeit der Wohnung verweisen. Da er eine eigene hat, steht er ja nicht auf der Strasse. Abgesehen von all dem, ist sie selbst für sich verantwortlich - nicht Du.


Picea007xyz  11.02.2020, 11:08

er geht aber nicht freiwillig, steht da.

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Ja, das müsste gehen. Rufen Sie die Polizei an und Ihren Anwalt. Und wenn sie im Raum Köln ist, können Sie sich auch an die Diakonie Michaelshoven wenden wg. Beratung und ggf. auch Frauenhausplatz. Den weißen Ring können Sie auch fragen.


fiella 
Fragesteller
 11.02.2020, 10:53

Danke für die Antwott, mir geht es hauptsächlich darum, weil sie sich wieder auf ihn eingelassen hat und nun möchte sie ihn doch raus verweisen. Nicht das dann die Polizei oder ihre Anwältin sagt: "selber Schuld, das geht nun nicht mehr!"

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Picea007xyz  11.02.2020, 11:07
@fiella

Rufen Sie die Polizei an und schildern Sie das Problem. Fragen Sie die wie hier auch. Können Sie die Tochter zu sich holen vorübergehend?

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mjutu  11.02.2020, 11:09
@fiella

Eine Frau, die unter der Gewalt ihres Partners leidet, ist nicht "selber schuld". Natürlich hat sie diesmal selbst dazu beizutragen und die Situation ermöglicht. Das gibt dem Partner aber nicht das Recht zur Gewaltausübung.

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Meine Frage wäre nun, kann meine Tochter ihren Mann immer noch der Wohnung verweisen? Oder gar die Polizei rufen, wenn er sich weigert? Er fängt nämlich schon wieder an, sie fertig zu machen. Ich hoffe mir kann jemand meine Frage beantworte.m

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Ja

... und sie kann ihn auf immerwieder in ihr Bett holen, auch wenn es Dir nicht gefällt.


Picea007xyz  11.02.2020, 11:10

es ist Hausfriedensbruch, wenn er nicht geht, nachdem sie ihn auffordert und das ist jedes mal neu Hausfriedensbruch, auch wenn sie ihn erst vorher rein ließ. Er muss gehen, wenn sie ihn auffordert, zu gehen, ihn da nicht mehr haben will und es ihre Wohnung ist, die ihr zugewiesen wurde. Sie kann ihn mit Polizei und Gerichtsvollzieher raus schaffen lassen.

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KHSchindelar  11.02.2020, 11:26
@Picea007xyz

Hast Du nicht gelesen, was ich geschrieben habe ?

... oder nur nicht verstanden ?

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Picea007xyz  11.02.2020, 11:54
@KHSchindelar

doch und die Antwort ist, dass es § 123 STGB Hausfriedensbruch ist und er zu gehen hat. Ich hätte den Typ nicht und lebe 40 Jahre zum Glück dank meiner Stärke und Selbstständigkeit immer nur alleine und schaffe mir keine Typen an den Hals.https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

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fiella 
Fragesteller
 11.02.2020, 12:03
@Picea007xyz

Er ist aber nicht umgemeldet in die neue Wohnung...in seine. Ist noch gemeldet bei ihr, also in der ehelichen Wohnung. Der Beschluss ist rechtskräftig, aber kann sie ihn trotz Nicht- Ummeldung der Wohnung verweisen?

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KHSchindelar  11.02.2020, 12:22
@fiella

Was sollte eine Ummeldung damit zu tun haben ?

Wenn es einen Gerichtsbeschluß gibt, dann wirkt der unabhängig von irgendwelchen - nachrangigen - Meldepflichten.

Das würde doch bedeuten, dass der Gerichtsbeschluß u.U. nie vorzogen werden könnte.

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KHSchindelar  11.02.2020, 12:24
@Picea007xyz

Warum rennst Du - nur um ein paar §§- in die Gegen zu werfen,n offene Türen ein?

Du hast - trotz Deiner §§ - nicht verstanden was ich geschrieben habe.

Versiche zu lesen und zu verstehen.

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nochnefrage  06.03.2021, 11:58
@fiella
aber kann sie ihn trotz Nicht- Ummeldung der Wohnung verweisen?

Hallo, wenn er sich nicht ummeldet, ist es seine Entscheidung, ich würde die Briefe mit Vermerkt: Unbekannt verzogen, zurück an Absenden in den Briefkasten werfen.

Wenn sie das Hausrecht hat, darf sie ihn rauswerfen, sicher. Das kann man auch bei der Polizei erfragen, oder besser noch bei einem Anwalt. Dann könnt zu ihr 100% sicher sein. Ich bin sicher, sie darf jeden rauswerfen, wenn sie will, JEDEN und JEDE!

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Wenn Deine Tochter auf richterlichen Beschluss die eheliche Wohnung zugewiesen bekommen hat, kann sie ihrem Mann natürlich jederzeit der Wohnung verweisen, das ist doch ganz klar, notfalls durch die Polizei