Nicht anerkannter Vater?
Hallo ich hab da mal ein Paar fragen an die Community.
Ich bin 19 Jahre alt, und meine Ex Freundin ist 4 Jahre älter als ich, als ich auf einer Party wieder etwas mit ihr hatte wurde sie Plötzlich Schwanger obwohl wir verhütet hatten, sie hat nach dem wir fertig waren ohne mein Wissen sich an dem Kondom gebrauch gemacht und wurde dann schwanger zu dem Zeitpunkt war schon Schluss.
Sie ist dann mit meinem Kind 300km weggezogen, sie hat mich bei der Geburt auch nicht eingetragen als Vater, ich hatte so gut wie keinen Kontakt mehr zu meinem Kind da sie einen neuen Freund hatte, jetzt hasst meine Ex mich weil ich geschäftlich keine Zeit hatte mein Kind zu sehen, jetzt verlangt sie aus dem nichts Unterhalt, dem Kind geht es gut bei ihr mit ihrem neuen Freund, kann sie mir einen Vaterschaftstest erzwingen? Obwohl es dem Kind gut geht?
Sie ist mit dem Kind ja sehr weit von mir weggezogen, was kann ich machen?
Bitte um Hilfe.
6 Antworten
sie hat nach dem wir fertig waren ohne mein Wissen sich an dem Kondom gebrauch gemacht und wurde dann schwanger zu dem Zeitpunkt war schon Schluss.
"Absurd" - so lange überleben Spermien nicht.
sie hat michbei der Geburt auchnicht eingetragen als Vater,
wie sollte sie auch - sie kann Dich bei der zuständigen Stelle nur als "mutmaßlichen" Vater benennen - wobei die Vaterschaft auch auf dem juristischen Weg geklärt werden kann - sprich seitens des Gerichts ein Vaterschaftstest angeordnet werden kann.
Du hättest ja auch von Dir aus aktiv werden können - sprich die Vaterschaft klären lassen können.
Aber im Prinzip "alles gleichgültig" ...... Dein !! Kind ist unterhaltsberechtigt und zwar mindestens bis zum Abschluss einer Erstausbildung. Und die Höhe dieses Anspruchs berechnet sich nach der Höhe Deines Einkommens:
du als vater nicht eingetragen bist, kann sie garnichts von dir verlangen. wenn sie ansprüche stellen will, würde ich erstmal einen amtlichen vaterschafts beim jugendamt verlangen. wenn der positiv ist, hast du natürlich pflichten: unterhaltszahlungen für mutter und kind und anspruch auf gemeinsames sorgerecht und umgangsrecht mit dem kind.
Zuerst muss die Vaterschaft zweifelsfrei nachgewiesen werden. Entweder ihr macht zusammen privat einen Test oder sie geht vor Gericht.
Stehst du als Vater dann fest, dann zahlst du Unterhalt.
Auf keinen Fall solltest du ohne nachgewiesene Vaterschaft zahlen oder dich als Vater eintragen lassen. Die ganze Geschichte ist schon etwas seltsam und vor allem schon fragwürdig, weil sie bislang nie was eingefordert hat.
Wenn die Vaterschaft feststeht, dann kannst du die gemeinsame Sorge beantragen. Entweder sie geht darauf ein oder du erstreitest dir das Sorgerecht vor Gericht. Das sie zwischenzeitlich umgezogen ist, kannst du jetzt auch nicht mehr ändern.
Ob es dem Kind gut geht, spielt keine Rolle. Es hat an dich einen Unterhaltsanspruch, solltest du der biologische Vater sein. Und dieses Recht vertritt sie als sorgeberechtigte und betreuende Mutter.
Selbstverständlich kann ein Vaterschaftstest erzwungen werden, wenn sie dich als Vater angibt. Das regelt dann das Familiengericht. Bis das aber geregelt ist, bezahlst du natürlich keinen Cent unterhalt.
Keine Ahnung, woher du diesen Unsinn hast. In Deutschland bezahlt kein Mann Unterhalt für ein Kind, solange die Vaterschaft nicht feststeht.
Das habe ich auch so nicht behauptet - Unterhalt wird aber letztendlich, nach Feststellung einer Vaterschaft, auch rückwirkend zu zahlen sein - ab dem Zeitpunkt der Anhängigkeit auf Anerkennung der Vaterschaft.
Das ist selbstverständlich und hat mit meiner Antwort rein gar nichts zu tun.
Wie lange dauert es bis das geregelt wurde, kann auch ich irgendwelche Schritte einleiten da sie so weit weggezogen ist?
Ich kann mein Kind ja leider nicht sehen
Die Entfernung spielt absolut keine Rolle. Es ist auch vollkommen egal ob du das Kind siehst/sehen kannst/darfst oder nicht. Wenn du als Erzeuger festgestellt wirst, bist du unterhaltspflichtig. Da gibt es absolut nichts, was daran etwas ändern könnte.
Erzwingen kann sie es nur per Gerichts Urteil.
"Mageres Schmunzeln" ..... aber letztendlich ist Unterhalt ab Anhängigkeit des Verfahrens zu bezahlen.