Kann der Bundeskanzler theoretisch vom Volk abgewählt werden?
Kann man den Bundeskanzler abwählen. Also kann das Volk ihn abwählen oder nur die Regierung? Das sind keine Hausaufgaben, diese Frage wurde eben bereits entfernt aber meine Mutter hat mich gefragt ob ich das weiß weil jemand ihr gesagt hat das ginge aber ich habe nie etwas davon gehört und im Internet findet man nichts! Danke schonmal
16 Antworten
kann das Volk ihn abwählen
Das kommt auf Deine Definition von "Volk" an. Die Bundestagsabgeordneten sind ja die Vertreter des Volkes und entscheiden damit für das Volk. In dem Fall: Ja.
nur die Regierung
Die Regierung kann den Bundeskanzler nicht entlassen.
Es ist so: Der Bundeskanzler kann nur auf zwei Wegen entlassen werden.
Entweder es wird durch ein so genanntes konstruktives Misstrauensvotum (Artikel 67 Grundgesetz) ein neuer Bundeskanzler durch die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags gewählt. In dem Fall muss der Bundespräsident den alten Kanzler entlassen und den neuen vereidigen.
Oder der Bundeskanzler selbst stellt die so genannte Vertrauensfrage i. S. d. Art. 68 GG. Spricht die Mehrheit des Bundestags dem amtierenden Kanzler dann das Misstrauen aus, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auflösen und es kommt zu Neuwahlen, sofern innerhalb von 21 Tagen kein neuer Kanzler gewählt wird.
Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Beim Bundespräsidenten kannst Du z. B. eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 61 GG) in Erwägung ziehen. Der Bundeskanzler genießt aber, als Mitglied des Bundestags, die Indemnität (Art. 46 GG). Das heißt: Er ist vor Ermittlungen und Anklagen geschützt, solange der Bundestag ihm die Immunität nicht nimmt.
Das kommt auf Deine Definition von "Volk" an. Die Bundestagsabgeordneten sind ja die Vertreter des Volkes und entscheiden damit für das Volk. In dem Fall: Ja.
Da pack ich mal ein kleines Fragezeichen hinter ;-), aber ansonsten eine Topantwort.
Nein, nur durch ein Mißtrauensvotum, bei dem gleichzeitig auch neuer Kanzler gewählt wird.
Das kann man auch leicht ergooglen. Deswegen wurde die Frage auch gelöscht
Um dies noch zu perfektionieren schreibe ich noch dazu, wie man diese Art von Misstrauensvotum nennt: Konstruktives Misstrauensvotum Das bedeutet, dass ein Kanzler nur gestürzt werden kann, wenn eine absolute Mehrheit für einen neuen Kanzler stimmt. Wenn du einem Lehrer den Begriff Konstruktives Misstrauensvotum an den Kopf wirfst und diesen noch erklären kannst, wird er ganz scharf!!!
Wenn er die Vertrauensfrage stellt im Parlament. Sonst nur nach den normalen Bundestagswahlen.
Wenn er die Vertrauensfrage stellt und ihm das Vertrauen nicht mehr ausgesprochen wird, entscheidet der Bundespräsident über die Auflösung des Bundestages. Erst, wenn der Bundespräsident den Weg für Neuwahlen freimacht, kann der neugewählte Bundestag einen neuen Bundeskanzler wählen.
nein, aber Gegenfrage, wer ist denn DER Bundeskanzler?????
Da die Frage nicht auf die aktuelle Bundeskanzlerin bezogen war sondern allgemein gemeint war, kann ich DER Bundeskanzler verwenden, ohne dabei den Genus anzugleichen. Das weiß sogar mein Sohn, dass die Bundeskanzlerin Angela Merkel heißt!
das setzt aber voraus, dass es schon immer so war, denn es fehlt mit der Fragestellung der aktuelle Bezug
hast Recht, noiram94, wenn man direkt eine klugscheißerige Antwort von sich geben muss dann sollte man vorher überlegen, dass nicht nur Deutschland eine/n Bundeskanzler/in besitzt :) diese Frage war zwar auf Deutschland bezogen aber davon war nichts in der Frage erwähnt! :)
Wie schon mehrfach erwähnt: Nein, weder theoretisch noch praktisch. Volksabstimmungen sind sowieso in Deutschland kaum vorgesehen (nur Neuordnung der Bundesländer). Direkt abgewählt werden können nur Bürgermeister (wie Sauerland in Duisburg).
"meine Mutter hat mich gefragt ob ich das weiß weil jemand ihr gesagt hat das ginge" - Komisch, was für Vorstellungen manchmal grassieren, v.a. wenn dieser Fall noch nie vorgekommen ist...
Ist durch das GG in Art. 67 geregelt:
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen.